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   BFH, 29.09.1976 - I R 170/74   

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https://dejure.org/1976,687
BFH, 29.09.1976 - I R 170/74 (https://dejure.org/1976,687)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1976 - I R 170/74 (https://dejure.org/1976,687)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1976 - I R 170/74 (https://dejure.org/1976,687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Errichtung von Kaufeigenheimen - Baupatenverfahren - Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen - Veräußerungsgewinn - Laufender Gewinn - Gewerbebetrieb - Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 3, § 34 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinn aus der Veräußerung von im Baupatenverfahren errichteten Kaufeigenheimen ist laufender Gewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 220
  • DB 1977, 333
  • BStBl II 1977, 71
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.12.1971 - I R 49/70

    Bebauung eines erworbenen und dann parzellierten Grundstücks und spätere

    Auszug aus BFH, 29.09.1976 - I R 170/74
    Der ermäßigte Steuersatz (§ 16 Abs. 3, § 34 Abs. 1 EStG) ist nicht anzuwenden (Anschluß an BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291).

    Die Kaufeigenheime gehörten zum Umlaufvermögen des Klägers; ihre Veräußerung betraf den laufenden Gewinn (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375, und vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291).

    Sie sollten auch - ebenso wie in dem vom erkennenden Senat im Urteil I R 49/70 entschiedenen Fall - im laufenden Geschäftsbetrieb gewinnbringend veräußert werden.

  • BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70

    Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu

    Auszug aus BFH, 29.09.1976 - I R 170/74
    Die Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung des § 7 b EStG Steuern zu sparen, sei eine Gewinnabsicht i. S. des § 1 GewStDV (Beschluß des BFH vom 17. Januar 1972 GrS 10/70, BFHE 106, 84, BStBl II 1972, 700).

    Dies ergibt sich aus der Rechtsauffassung des BFH-Beschlusses GrS 10/70, gegen die der Kläger keine Einwände erhebt.

  • BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67

    Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage -

    Auszug aus BFH, 29.09.1976 - I R 170/74
    Die Kaufeigenheime gehörten zum Umlaufvermögen des Klägers; ihre Veräußerung betraf den laufenden Gewinn (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375, und vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291).
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