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   BFH, 29.09.1999 - II B 20/99   

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https://dejure.org/1999,6957
BFH, 29.09.1999 - II B 20/99 (https://dejure.org/1999,6957)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1999 - II B 20/99 (https://dejure.org/1999,6957)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1999 - II B 20/99 (https://dejure.org/1999,6957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Betriebsvermögen - Aufteilung auf Beitrittsgebiet - Substanzbesteuerung - Arbeitslohn als Aufteilungsmaßstab

  • Judicialis

    BewG § 136 Nr. 3 a Satz 2; ; GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3; ; GewStG § 33; ; FGO § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.06.1997 - II B 93/96

    Steuerfreiheit des Grundbesitzes im Beitrittsgebiet und damit verbundene

    Auszug aus BFH, 29.09.1999 - II B 20/99
    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat die in § 136 BewG a.F. getroffene Sonderregelung für das Beitrittsgebiet bis zur Verlängerung auf den Feststellungszeitraum 1995 für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten und dies in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der Steuervereinfachung und der Entlastung der FÄ im Beitrittsgebiet für gerechtfertigt gehalten (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 11. Juni 1997 II B 93/96, BFHE 183, 230, BStBl II 1997, 527).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BFH, 29.09.1999 - II B 20/99
    Das BVerfG prüft in solchen Fällen nur, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt (vgl. BVerfG-Urteile vom 5. Juli 1989 1 BvL 11/87, 1 BvR 1053/87 und 556/88, BVerfGE 80, 297, 311).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 2 BvR 1519/90
    Auszug aus BFH, 29.09.1999 - II B 20/99
    Dazu hat das BVerfG in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1991 2 BvR 1519/90 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1990, allgemeiner Rechtsspruch 100) ausgeführt, daß derartige --zeitlich begrenzt wirksame-- Übergangsvorschriften mit solchen Regelungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Gesetzesänderung oder der Neuregelung eines Rechtsgebiets für die zeitliche Geltung des neuen Rechts getroffen werden.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BFH, 29.09.1999 - II B 20/99
    Das Grundrecht ist vielmehr nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG-Urteile vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91, BVerfGE 87, 1, 36, m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BFH, 29.09.1999 - II B 20/99
    Geht es um die Ungleichbehandlung oder Gleichbehandlung von Personengruppen, unterliegt die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers regelmäßig einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse und wird nicht nur durch das Willkürverbot begrenzt (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 26. Januar 1993 1 BvL 38, 40, 43/92, BVerfGE 88, 87, 96).
  • BFH, 31.05.2006 - II R 32/04

    Sog. Ost-West-Betriebe; Aufteilung des EW des BV

    Zur Begründung nahm es auf den im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung des ursprünglichen Einheitswertbescheids ergangenen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. September 1999 II B 20/99 (BFH/NV 2000, 685) Bezug.

    Die Privilegierung des im Beitrittsgebiet belegenen Betriebsvermögens durch § 136 BewG ist auch noch zum 1. Januar 1996 als einigungsbedingt zu rechtfertigen, zumal sie wegen des zeitnahen Wegfalls der Vermögensteuer zum 1. Januar 1997 und der Gewerbekapitalsteuer zum 1. Januar 1998 ohnehin nur noch für einen kurzen Übergangszeitraum von Bedeutung gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 29. September 1999 II B 20/99, BFH/NV 2000, 685).

    Eine hinreichende Rechtfertigung ergibt sich jedenfalls aus dem mit § 136 Nr. 3 Buchst. a Satz 2 BewG für Ost-West-Betriebe erkennbar verfolgten Zweck der Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 685).

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 240/00

    Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens zwischen den in den alten und

    Der BFH hat durch Beschluss vom 29. September 1999 II B 20/99, BFH/NV 2000, 685 die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen.

    Auf S. 7 f. seines Beschlusses vom 29. September 1999 a.a.O. führt er hierzu Folgendes aus:.

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