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   BFH, 29.09.2000 - V B 16/00   

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https://dejure.org/2000,7514
BFH, 29.09.2000 - V B 16/00 (https://dejure.org/2000,7514)
BFH, Entscheidung vom 29.09.2000 - V B 16/00 (https://dejure.org/2000,7514)
BFH, Entscheidung vom 29. September 2000 - V B 16/00 (https://dejure.org/2000,7514)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gastspieldirektion - Veranstaltungsvertrag - Städtischer Kurbetrieb - Veranstaltung von Konzerten - Konzert - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Besteuerungsgegenstand

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.11.1993 - V B 63/93

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage bezüglich des Hervorrufens eines

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - V B 16/00
    Sie beurteilt sich vielmehr nach den tatsächlichen Besonderheiten des konkreten Einzelfalls (vgl. BFH-Beschluss vom 29. November 1993 V B 63/93, BFH/NV 1994, 667).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 87/86

    Gegenstand der Besteuerung eines Grundstücksumsatzes

    Auszug aus BFH, 29.09.2000 - V B 16/00
    Im Übrigen wird der Grundsatz der selbständigen Beurteilung jedes Umsatzes, d.h. der einzelnen Leistungen, im Umsatzsteuerrecht nicht durchbrochen (vgl. BFH-Urteil vom 29. August 1991 V R 87/86, BFHE 166, 185, BStBl II 1992, 206, unter II. 2. a, m.w.N.; Lange, Steuer und Wirtschaft 1999, 264 ff., m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2014 - 6 K 1465/12

    Befreiung von Umsatzsteuer bei Leistungen eines Dienstleisters gegenüber einer

    Nebenleistungen sind im Vergleich zur Hauptleistung aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers nebensächlich; sie ergänzen die Hauptleistung wirtschaftlich, runden sie ab und werden üblicherweise mit der Hauptleistung ausgeführt (BFH, Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, aaO, § 31 Rz. 361 - 363 m.w.N. zur Rspr.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14

    Sicherheitszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung - Steuerfreiheit von Umsätzen

    Nebenleistungen sind im Vergleich zur Hauptleistung aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers nebensächlich; sie ergänzen die Hauptleistung wirtschaftlich, runden sie ab und werden üblicherweise mit der Hauptleistung ausgeführt (BFH, Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, aaO, § 31 Rz. 361 - 363 m.w.N. zur Rspr.).
  • FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04

    Umsatzsteuergesetz: Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von

    Ausgangspunkt dafür ist, dass generell jede Leistung für sich zu beurteilen ist, sofern keine einheitliche Leistung oder eine Nebenleistung zur Hauptleistung vorliegt (vgl. BFH vom 29. September 2000. V B 16/00, BFH NV 2001, 351 m.w.N.).
  • FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99

    Reiseleistung; Margenbesteuerung; Sonstige Leistung; Nebenleistung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine unselbständige Nebenleistung vor, wenn eine Leistung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, sie wirtschaftlich ergänzt, abrundet und üblicherweise zusammen mit der Hauptleistung ausgeführt wird (BFH-Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351 ; BFH-Urteil vom 29. April 1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523 f.; BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 46/93, BStBl II 1995, 429; BFH-Urteil vom 1. Juni 1995 V R 90/93, BStBl II 1995, 914).
  • BFH, 06.11.2006 - V B 117/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Stellung der Treuhandanstalt im

    Dies steht einer Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache entgegen (z.B. BFH-Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351).
  • BFH, 19.06.2002 - V B 113/01

    USt; Abgrenzung Rücklieferung/Rückgängigmachung einer Lieferung

    Auch dies steht einer Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung entgegen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351).
  • BFH, 27.04.2001 - V B 197/00

    Volkseigentum - Grundstück - Treuhandanstalt - Grunderwerbsteuer - Umsatzsteuer -

    Dies steht einer Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache entgegen (BFH-Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351).
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 13 K 212/96

    Durchführung von Discoparties unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz gemäß §

    Danach ist die Auffassung des Beklagten, dass der Charakter der Veranstaltung "Discoparty" in Tanz und Unterhaltung, nicht aber in der Darbietung eines Konzerts besteht, nicht zu beanstanden (vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20

    Umsatzsteuerliche Beurteilung einer sog. "Unterverpachtung" von Waldflächen

    Entsprechend werden Nebenleistungen, das sind Leistungen, die im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich sind, sie wirtschaftlich ergänzen, abrunden und üblicherweise zusammen mit der Hauptleistung ausgeführt werden, umsatzsteuerrechtlich nicht selbständig, sondern ebenso wie die Hauptleistung beurteilt (vgl. BFH-Beschluss vom 29. September 2000 - V B 16/00, BFH/NV 2001, 351).
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