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BFH, 29.09.2008 - III B 145/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine Zusammenveranlagung mit dem im Ausland lebenden Ehegatten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Kein Verstoß gegen Art. 3 GG und Art. 6 GG, wenn mit dem im Ausland lebenden Ehegatten keine Zusammenveranlagung möglich ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 4 K 2657/03
- BFH, 29.09.2008 - III B 145/07
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 12.07.2012 - 13 K 2675/10
Wohnsitz eines Kindes
Vielmehr kann ein Steuerpflichtiger auch dann einen Wohnsitz im Inland haben, wenn sich sein Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland befindet (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 29. September 2008 III B 145/07, juris;… BFH-Urteil vom 22. August 2007 III R 89/06, BFH/NV 2008, 351).
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