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   BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19 (IX B 127/18)   

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https://dejure.org/2021,53097
BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19 (IX B 127/18) (https://dejure.org/2021,53097)
BFH, Entscheidung vom 29.09.2021 - IX R 11/19 (IX B 127/18) (https://dejure.org/2021,53097)
BFH, Entscheidung vom 29. September 2021 - IX R 11/19 (IX B 127/18) (https://dejure.org/2021,53097)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1a Nr 2, EStG § ... 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 1, EStG § 12 Nr 2, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStDV § 11 Abs 1 S 1, EStDV § 11 Abs 1 S 2, GG Art 3 Abs 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG VZ 2013
    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1a Nr 2 EStG 2009 vom 22.12.2014, § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 2 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 1 EStG 2009, § 12 Nr 2 EStG 2009, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb EStG 2009
    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Vermietungsobjekts des Privatvermögens gegen Leibrente; Lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • rewis.io

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

  • rechtsportal.de

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung eines Mietshauses gegen Leibrente

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

Sonstiges

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 482
  • DB 2022, 95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
    bb) In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht kann die Unentgeltlichkeit einer Vermögensübertragung unter Vereinbarung einer Leistungsauflage aber nicht allein mit dem Verweis darauf begründet werden, dass es sich um eine --bürgerlich-rechtlich als voll unentgeltlich geltende-- Auflagenschenkung handelt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 05.07.1990 - GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C.II.2.d, zu Abstands- und Ausgleichszahlungen; vgl. auch BFH-Urteil vom 02.03.2005 - II R 11/02, BFHE 209, 148, BStBl II 2005, 532, zur Qualifizierung von Leistungsauflagen als Gegenleistung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht).

    Aber auch außerhalb der genannten Regel wird die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen einkommensteuerrechtlich als teilentgeltlicher Vorgang angesehen, etwa soweit im Rahmen einer solchen Vermögensübergabe Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und --bei Übergabe von Privatvermögen-- die Übernahme von Verbindlichkeiten als Entgeltbestandteile vereinbart werden (vgl. BFH-Urteil vom 03.09.2019 - IX R 8/18, BFHE 266, 173, BStBl II 2020, 122 Rz 14; s.a. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).

  • FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17

    Berücksichtigungsfähige lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 25.10.2018 - 1 K 165/17 (3) aufgehoben.

    Die Kläger beantragen, das angefochtene Urteil des FG vom 25.10.2018 - 1 K 165/17 (3) aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 15.09.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.09.2017 mit der Maßgabe zu ändern, dass die von der Klägerin geleisteten Rentenzahlungen in Höhe von 30.000 EUR in voller Höhe als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

  • BFH, 28.04.2020 - IX R 11/19

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
    Nutzt aber der Übernehmer übertragenes Vermögen zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und erfüllt die Vermögensübertragung nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG, führen von ihm geschuldete und an den Übergeber entrichtete wiederkehrende Leistungen in Höhe ihres Barwerts zu Anschaffungskosten und mithin zu --durch die Einkünfteerzielung veranlassten-- Werbungskosten; der Zinsanteil der wiederkehrenden Leistungen ist ebenfalls als Werbungskosten abziehbar (vgl. auch BTDrucks 16/6739, S. 8; Risthaus, Der Betrieb --DB-- 2007, 240, 243, 245; Geck/Messner, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2007, 373; Röder, DB 2008, 146; Risthaus, Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis 2007, 314, 324; Risthaus, DB 2010, 744, 749; Reddig, Deutsche Steuer-Zeitung 2010, 445, 450; Reddig, Festschrift für Michael Streck zum 70. Geburtstag, 2011, S. 157; Korn/Stahl, Kölner Steuerdialog --KÖSDI-- 2007, 15783, 15806; Schulze zur Wiesche, Betriebs-Berater 2007, 2379, 2382; Wälzholz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2008, 273, 277; Grün, Neue Wirtschaftsbriefe --NWB-- 2010, 1042, 1058; Korn, KÖSDI 2010, 16920, 16921 f., 16929 f.; Paus, NWB 2014, 992, 995; Günther, Ertragsteuerberater --EStB-- 2019, 27, 30; Herkens, EStB 2020, 310, 312; Formel, EStB 2020, 292, 293; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 EStG Rz 268; Hoheisel/Tippelhofer in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 10 Rz 484; Bleschick in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl., § 10 Rz 12; Myßen/Fischer/Gragert/Wißborn, Renten, Raten, dauernde Lasten, 16. Aufl. 2017, Rz 541; a.A. Seltenreich/Kunze, ErbStB 2007, 338, 340; Fleischer, ZEV 2007, 475, 478; Spiegelberger, DStR 2007, 1277, 1281, und DB 2008, 1063, 1066; anders jedoch Spiegelberger, DStR 2010, 1880, 1881, für den Fall, dass die wiederkehrenden Leistungen nicht aus den Nettoerträgen des übergebenen Vermögens aufgebracht werden können; Glaser, Deutsches Steuerrecht kurzgefaßt 2020, 226).
  • BFH, 29.01.1992 - X R 193/87

    Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
    aaa) Nach der Systematik des Einkommensteuerrechts handelt es sich bei der Übertragung von Vermögen von Eltern auf Kinder gegen eine --nicht nach kaufmännischen Grundsätzen abgewogene-- Gegenleistung grundsätzlich nicht um einen unentgeltlichen Vorgang, sondern um ein (teil-)entgeltliches Geschäft, auch wenn im Einzelfall widerlegbar vermutet wird, dass eine im Angehörigenverhältnis vereinbarte Gegenleistung unabhängig vom Wert der übertragenen Vermögenswerte nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und mithin einen familiären, unentgeltlichen Charakter hat (BFH-Urteile vom 09.02.1994 - IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47, und vom 29.01.1992 - X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 38/94

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs bei Leibrenten

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die von der Klägerin beanstandete Regelung der --im Steuerrecht als Massenfallrecht gebotenen oder doch zumindest erlaubten-- Typisierung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens dient und mithin verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1997 - VIII R 38/94, BFHE 185, 199 , BStBl II 1998, 339; Brandis/Heuermann/Thürmer, § 9 EStG Rz 216; Köhler in Bordewin/Brandt, § 9 EStG Rz 821; Schmidt/Krüger, EStG, 40. Aufl., § 9 Rz 160).
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
    aaa) Nach der Systematik des Einkommensteuerrechts handelt es sich bei der Übertragung von Vermögen von Eltern auf Kinder gegen eine --nicht nach kaufmännischen Grundsätzen abgewogene-- Gegenleistung grundsätzlich nicht um einen unentgeltlichen Vorgang, sondern um ein (teil-)entgeltliches Geschäft, auch wenn im Einzelfall widerlegbar vermutet wird, dass eine im Angehörigenverhältnis vereinbarte Gegenleistung unabhängig vom Wert der übertragenen Vermögenswerte nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und mithin einen familiären, unentgeltlichen Charakter hat (BFH-Urteile vom 09.02.1994 - IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47, und vom 29.01.1992 - X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 8/18

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
    Aber auch außerhalb der genannten Regel wird die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen einkommensteuerrechtlich als teilentgeltlicher Vorgang angesehen, etwa soweit im Rahmen einer solchen Vermögensübergabe Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und --bei Übergabe von Privatvermögen-- die Übernahme von Verbindlichkeiten als Entgeltbestandteile vereinbart werden (vgl. BFH-Urteil vom 03.09.2019 - IX R 8/18, BFHE 266, 173, BStBl II 2020, 122 Rz 14; s.a. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 56/07

    Einstufung einer Mindestzeitrente als Leibrente - Rentenzahlungen als

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
    b) Der Ertragsanteil der von der Klägerin an V geleisteten monatlichen Zahlungen ist nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Sätze 1 und 2 EStG als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften der Klägerin aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 19.08.2008 - IX R 56/07, BFHE 222, 481, BStBl II 2010, 24, m.w.N.; Brandis/Heuermann/Thürmer, § 9 EStG Rz 216).
  • FG Köln, 05.06.2009 - 9 K 4279/07

    Keine erwerbsmindernde Berücksichtigung einer zur Weitergabe verpflichtenden

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
    Zivilrechtlich wird die Schenkung unter Auflage als Vollschenkung betrachtet (s. insbesondere Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.05.1959 - V ZR 140/58, BGHZ 30, 120, unter 2., zur Auferlegung der Verpflichtung, die Schulden des Schenkers zu übernehmen oder sie für ihn zu bezahlen; s.a. schon Urteil des Reichsgerichts vom 07.03.1905 - VII 336/04, RGZ 60, 238, 240; s. ferner BFH-Urteil vom 12.04.1989 - II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524, unter 3.a; FG Köln, Urteil vom 05.06.2009 - 9 K 4279/07, Erbschaft-Steuerberater --ErbStB-- 2009, 297; Staudinger/Chiusi (2021), zu § 525 BGB Rz 42; Spiegelberger, Vermögensnachfolge, 3. Aufl. 2020, § 1 Rz 40, 46).
  • RG, 07.03.1905 - VII 336/04

    Stempelsteuer.; Schenkung unter einer Auflage.

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
    Zivilrechtlich wird die Schenkung unter Auflage als Vollschenkung betrachtet (s. insbesondere Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.05.1959 - V ZR 140/58, BGHZ 30, 120, unter 2., zur Auferlegung der Verpflichtung, die Schulden des Schenkers zu übernehmen oder sie für ihn zu bezahlen; s.a. schon Urteil des Reichsgerichts vom 07.03.1905 - VII 336/04, RGZ 60, 238, 240; s. ferner BFH-Urteil vom 12.04.1989 - II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524, unter 3.a; FG Köln, Urteil vom 05.06.2009 - 9 K 4279/07, Erbschaft-Steuerberater --ErbStB-- 2009, 297; Staudinger/Chiusi (2021), zu § 525 BGB Rz 42; Spiegelberger, Vermögensnachfolge, 3. Aufl. 2020, § 1 Rz 40, 46).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 59/15

    Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

  • BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10

    Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

  • BFH, 16.05.2001 - X R 53/99

    Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58

    Widerruf einer gemischten Schenkung

  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

  • BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99

    Erbfall; Eintritt in Mietverträge

  • BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18

    Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten

  • BFH, 02.03.2005 - II R 11/02

    Weiterübertragung des steuerbegünstigt erworbenen Betriebsvermögens im Wege

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