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   BFH, 29.09.2021 - IX R 2/21   

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https://dejure.org/2021,54618
BFH, 29.09.2021 - IX R 2/21 (https://dejure.org/2021,54618)
BFH, Entscheidung vom 29.09.2021 - IX R 2/21 (https://dejure.org/2021,54618)
BFH, Entscheidung vom 29. September 2021 - IX R 2/21 (https://dejure.org/2021,54618)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze über die persönliche Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Konkludente Begründung einer Vermietungsbefugnis

  • rewis.io

    Zurechnung von Vermietungseinkünften im Fall eines Nutzungsrechts

  • Betriebs-Berater

    Zurechnung von Vermietungseinkünften im Fall eines Nutzungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Zurechnung von Vermietungseinkünften im Fall eines Nutzungsrechts

  • rechtsportal.de

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Grundsätze über die persönliche Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Konkludente Begründung einer Vermietungsbefugnis

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung von Vermietungseinkünften im Fall eines Nutzungsrechts

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurechnung von Vermietungseinkünften - und das Nutzungsrecht

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
    Vermietung und Verpachtung, Nutzungsrecht, Nießbrauch, Schenkung, Verwalter, Verwaltung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.01.2007 - IX R 69/04

    Befristung und Fortbestehen eines Nießbrauchs - Arbeitnehmeranteile als

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 2/21
    NV: Das (Fort-)Bestehen eines im Innenverhältnis zum Eigentümer zur Vermietung berechtigenden Nutzungsrechts kann auch konkludent vereinbart werden (Bestätigung des BFH-Urteils vom 16.01.2007 - IX R 69/04, BFHE 216, 329, BStBl II 2007, 579).

    Dabei kann auch ein schuldrechtliches Nutzungsrecht zu einer Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 EStG führen (vgl. nur Senatsurteil vom 16.01.2007 - IX R 69/04, BFHE 216, 329, BStBl II 2007, 579, unter II.1.a, m.w.N.).

    Ausreichend kann in einem solchen Fall aber sein, wenn ein Fortbestehen des (schuldrechtlichen) Nutzungsrechts aufgrund einer ausdrücklichen oder konkludent getroffenen Vereinbarung auch für den Zeitraum nach Ablauf der (Bedingungs-)Frist anzunehmen ist (Senatsurteil in BFHE 216, 329, BStBl II 2007, 579, unter II.1.a; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184, Rz 1 ff.).

    Denn das (Fort-)Bestehen eines auch die Vermietung umfassenden Nutzungsrechts kann nach der Rechtsprechung des Senats auch konkludent vereinbart werden (Senatsurteile vom 06.09.2006 - IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, unter II.1.a; in BFHE 216, 329, BStBl II 2007, 579, unter II.1.a).

  • FG Niedersachsen, 19.06.2020 - 2 K 181/17

    Zurechnung der Vermietungseinkünfte den Miteigentümern des Teileigentums

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 2/21
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.06.2020 - 2 K 181/17 aufgehoben.
  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 2/21
    Denn das (Fort-)Bestehen eines auch die Vermietung umfassenden Nutzungsrechts kann nach der Rechtsprechung des Senats auch konkludent vereinbart werden (Senatsurteile vom 06.09.2006 - IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, unter II.1.a; in BFHE 216, 329, BStBl II 2007, 579, unter II.1.a).
  • BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92

    Zuwendungsmißbrauch zugunsten eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 2/21
    Bestellen z.B. Eltern ihren minderjährigen Kindern einen Nießbrauch (oder ein Nutzungsrecht) an einem (vermieteten) Grundstück, ist --zur klaren Trennung der verschiedenen Vermögensbereiche (vgl. Senatsurteil vom 25.04.1995 - IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, unter 1.a; Drüen in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff --KSM--, EStG, § 21 Rz B 219)-- des Weiteren erforderlich, dass dies aufgrund eines zivilrechtlich wirksamen Vertrags erfolgt und die Beteiligten die zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich durchführen.
  • BFH, 19.11.2003 - IX R 54/00

    VuV: Einkünfteerzielung; Nießbrauchsbestimmung

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 2/21
    cc) Die Aufgabe festzustellen, wer den Tatbestand der (jeweiligen) Einkunftsart erfüllt hat, obliegt dem FG als Tatsacheninstanz (Senatsurteil vom 19.11.2003 - IX R 54/00, BFH/NV 2004, 1079, unter 1.).
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Auszug aus BFH, 29.09.2021 - IX R 2/21
    Dies gilt insbesondere für die vom Kläger als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7 i.V.m. § 7 EStG) geltend gemachten Aufwendungen für die Renovierung der Wohnungen und die noch nicht abschließend geklärte Abgrenzung zwischen Herstellungsaufwand und sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand (vgl. dazu Senatsurteil vom 03.08.2016 - IX R 14/15, BFHE 255, 103, BStBl II 2017, 437, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 15.11.2022 - IX R 4/20

    Vermietung und Verpachtung - Zurechnung der Einkünfte - Quotennießbrauch an einem

    Auch ein Nutzungsrecht an dem Vermietungsobjekt kann zu einer persönlichen Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zum Nutzungsberechtigten führen (vgl. nur Senatsurteile vom 24.10.2012 - IX R 24/11, BFH/NV 2013, 1228, und vom 29.09.2021 - IX R 2/21, BFH/NV 2022, 228, Rz 19).
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