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BFH, 29.10.1962 - IV 11/60 U |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zur Frage der Berücksichtigung eines erstmals in der Rechtsbeschwerde, im Zusammenhang mit neuem tatsächlichem Vorbringen, gestellten Antrags im Rahmen der Berechnung der Beschwerdesumme im Sinne des § 286 Abs. 1 Abgabenordnung (AO)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 76, 135
- NJW 1963, 368
- BStBl III 1963, 49
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.06.1960 - III 414/58 U
Wert des Streitgegenstandes bei der Einheitswertfeststellung von Vermögen
Auszug aus BFH, 29.10.1962 - IV 11/60 U
Über die Frage, ob die Wertgrenze des § 286 Abs. 1 AO erreicht ist, entscheidet für seine Instanz der Bundesfinanzhof selbständig (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs III 414/58 U vom 14. Juni 1960, BStBl 1960 III S. 370, Slg. Bd. 71 S. 324). - BFH, 20.04.1961 - IV 294/60
Auszug aus BFH, 29.10.1962 - IV 11/60 U
Wenn ein Steuerpflichtiger durch sein Stillschweigen in den Vorinstanzen zu erkennen gibt, daß er eine Steuervergünstigung, die im übrigen von einem Antrag abhängig ist, der auch sonst wesentliche tatsächliche Feststellungen voraussetzt, nicht weiter verfolgen will, muß angenommen werden, daß mit dem Aufgreifen der Steuervergünstigung in der Rb. eine Umgehung der Streitwertgrenze bezweckt ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats IV 294/60 vom 20. April 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962 S. 173, und die dort zitierte Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs).