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   BFH, 29.10.1968 - II 159/65   

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https://dejure.org/1968,1251
BFH, 29.10.1968 - II 159/65 (https://dejure.org/1968,1251)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1968 - II 159/65 (https://dejure.org/1968,1251)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1968 - II 159/65 (https://dejure.org/1968,1251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung der Bargründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als verschleierte Sachgründung - Übertragung eines "Betriebs" als ganzen oder nur einer Summe von Vermögensgegenständen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 148
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.12.1950 - II 35/50 U

    Bemessung der Gesellschaftssteuer bei einer verschleierten Sachgründung - Annahme

    Auszug aus BFH, 29.10.1968 - II 159/65
    An der dem Urteil II 35/50 U vom 5. Dezember 1950 (BFH 55, 89, BStBl III 1951, 35) zugrunde liegenden Auffassung, der Begriff der verschleierten Sachgründung reiche im Gesellschaftsteuerrecht weiter als im Handelsrecht, kann daher nicht festgehalten werden.

    Für die Entscheidung des vorliegenden Falles kann dahingestellt bleiben, ob unter den Begriff der Sacheinlagen im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. b KVStG nur die Sacheinlagen im Sinne des § 27 Abs. 1 AktG (§ 20 Abs. 1 AktG a. F.) oder auch wegen der Einheit der in dem Gründungsvorgang getroffenen Abreden (vgl. Urteil des Reichtsfinanzhofs - RFH - II A 656/25 vom 30. März 1926, RStBl 1926, 164, und Urteil des BFH II 35/50 U vom 5. Dezember 1950, BFH 55, 89, BStBl III 1951, 35) die Sachübernahmen im Sinne des § 27 Abs. 1 AktG (§ 20 Abs. 1 AktG a. F.) fallen.

  • BFH, 15.10.1968 - II 53/63

    Rechtsgrundlage für die Änderung von Gesellschaftssteuerbescheiden zum Nachteil

    Auszug aus BFH, 29.10.1968 - II 159/65
    Die Festsetzung wäre selbst dann zulässig, wenn man die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) II 53/63 vom 15. Oktober 1968, BFH 94, 79, auch der vereinfachten Festsetzung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 KVStDV gegenüber anwenden wollte.
  • BFH, 08.11.1967 - II 176/61

    Tochtergesellschaft - Übernahme der Verluste - Organmutter - Organverhältnis -

    Auszug aus BFH, 29.10.1968 - II 159/65
    Aus den weiteren Tatbeständen des § 2 Nrn. 2 bis 5 KVStG und des § 3 KVStG ergibt sich, daß das Gesetz bestrebt ist, alle möglichen Lebenssachverhalte einer zur Erfüllung der Gesellschaftszwecke erforderlichen Kapitalzuführung erschöpfend und lückenlos zu regeln (Urteil des BFH II 176/61 vom 8. November 1967, BFH 91, 172 [176], BStBl II 1968, 213).
  • BFH, 05.03.1968 - II R 36/67

    Tatsächliche Feststellungen - Decken der Rechtsfolge - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 29.10.1968 - II 159/65
    Die Revisionen beider Parteien führen gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO zur Zurückverweisung der Sache an das FG, weil dessen tatsächliche Feststellungen keine Entscheidung darüber zulassen, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe aus § 2 Nr. 4, § 8 Nr. 2 KVStG Gesellschaftsteuer angefallen ist (vgl. Urteil II R 36/67 vom 5. März 1968, BFH 92, 416, BStBl II 1968, 610).
  • BFH, 14.03.1967 - II 40/62

    Gesellschaftssteuerpflicht bei einheitlichen Ausstauschverträgen zwischen

    Auszug aus BFH, 29.10.1968 - II 159/65
    Denn bei einem Austauschvertrage zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter kann Gesellschaftsteuer nur insoweit anfallen, als bei Verrechnung der in dem Vertrag vereinbarten Leistungen und Gegenleistungen die Gesellschaft mehr Werte erhält als sie selbst gewährt (BFH-Urteil II 40/62 vom 14. März 1967, BFH 88, 427, BStBl III 1967, 423).
  • BFH, 10.05.1972 - II R 17/68

    Gesellschaftsteuer - Kapitalzuführung - Erträge der Gesellschaft -

    Auf diesen Begriff der Sacheinlage nimmt § 8 Nr. 1 Buchst. b KVStG 1934/1959 Bezug (Urteil des BFH II 159/65 vom 29. Oktober 1968, BFH 94, 148 [153]).

    Eine solche Diskrepanz träte gerade bei einer rein wortlautgemäßen Auslegung des § 8 Nr. 1 KVStG 1934/1959 nur bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (allenfalls noch Sachübernahmen; vgl. BFH-Urteil II 159/65 vom 29. Oktober 1968, BFH 94, 148 [153 f.]) auf, während zumindest vor Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 7 des Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 1971 (BGBl I 1971, 2134) bei einer baren Kapitalerhöhung der Wert der neuen Gesellschaftsrechte unerheblich war.

    Das wirtschaftliche Postulat, daß die Forderung vollwertig, fällig und liquide sein müsse, um die Versteuerung entsprechend § 8 Nr. 1 Buchst. a KVStG herbeizuführen, ist aber -- weil es die tatsächliche Anknüpfung an das Handelsrecht (BFH-Urteil II 159/65 vom 29. Oktober 1968, BFH 94, 148 [152 f.]) verläßt ("Sacheinlagen" in § 8 Nr. 1 Buchst. b KVStG 1934/1959; vgl. RGZ 141, 204) -- in der tatsächlichen Würdigung kaum abgrenzbar.

  • BFH, 02.02.1972 - II R 10/67

    Bargründung - Gegenleistung - Erwerb der Gesellschaftsrechte - GmbH - Eintragung

    Weist der beurkundete Gesellschaftsvertrag eine Bargründung aus, so kann, wenn die Stammeinlagen voll einbezahlt sind, in einem für die Gesellschaft vorteilhaften Kauf von Sachen oder Rechten eine verschleierte Sachgründung nicht allein deshalb gesehen werden, weil sie dem mit der Gründung der Gesellschaft beabsichtigten Ziel entspricht, es sei denn, diese Übernahme wäre -- wenn auch unwirksam -- von den Gründern vereinbart (BFH 94, 148).

    Die Bewertung der Leistung -- sei es gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. b KVStG, sei es gemäß § 8 Nr. 2 KVStG -- führt, sofern ein Betrieb eingebracht wurde, nicht zu der Frage, ob ein Geschäftswert als selbständiger Gegenstand einer Leistung anzusetzen ist (vgl. dazu Urteil des BFH II 159/65 vom 29. Oktober 1968, BFH 94, 148 [155]); der Betrieb ist im ganzen zu bewerten (Urteil des BFH II 95--96/64 vom 16. Juni 1970, BFH 99, 413 [418 ff.], BStBl II 1970, 690).

    Weiter reichen der Besteuerungstatbestand des § 2 Nr. 1 KVStG 1959 und der Besteuerungsmaßstab des § 8 Nr. 1 KVStG nicht, vorausgesetzt, daß eine Bargründung (§ 5 GmbHG) vorliegt (zu dieser vgl. Urteil des BFH II 159/65 vom 29. Oktober 1968, BFH 94, 148 [151 ff.]) und keine weiteren Leistungen im Vollzug der von den Gesellschaftern bei der Gründung der Gesellschaft übernommenen Verpflichtungen vor deren Eintragung erbracht worden sind (BFH 94, 154).

  • BFH, 16.06.1970 - II 95/64

    Einbringung von Anteilen eines Miterben in verschiedene Gesellschaften bei

    Demnach ist für diesen Rechtszug davon auszugehen, daß sich in beiden Fällen die Kommanditisten in ihrer Gesamtheit zum Einbringen je eines der lebenden Betriebe verpflichtet hatten (vgl. RGZ 63, 57; 69, 429), im Innenverhältnis der Kommanditisten diese Pflicht jedoch nur die Miterben unter ihnen traf (§ 328 BGB), und daß diese sie durch gemeinschaftliche Übertragung (§ 2040 Abs. 1 BGB) aller zu diesen Betrieben gehörenden Sachen und Rechte des lebenden Betriebs einschließlich der in diesen Betrieben etwa erlangten (rechtlich oder auch nur tatsächlich geschützten) individuellen Kenntnisse und Erfahrungen (vgl. Urteil II 159/65 vom 29. Oktober 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 94 S. 148 [155] - BFH 94, 148 [155] -), erfüllt hatten (§ 267 Abs. 1 Satz 1 BGB).

    Beachtlich ist allerdings die Erwägung des FG, das Einbringen eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft (§ 5 KVStG) könne nicht verschieden bewertet werden, je nachdem, ob es Gegenleistung des Gründungsvorgangs ist oder erst später erfolgt (vgl. dazu auch Urteil II 159/65 vom 29. Oktober 1968, BFH 94, 148).

  • BFH, 03.03.1970 - II 158/64

    Höhe der tatsächlich gezahlten Rente als anzuerkennende Nachlassverbindlichkeit

    Zumindest zufolge dieser Änderung war aber das FG verpflichtet, alle Tatsachen festzustellen (§ 258 Abs. 1 Satz 1 AO a. F.), welche erforderlich sind, die Richtigkeit der festgesetzten Steuer zu erweisen (vgl. Urteile I 406, 421/61 vom 11. November 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 178 - HFR 1965, 178 - III 46/62 vom 22. April 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 219 - BFH 86, 219 - [223 f.]; II R 36/67 vom 5. März 1968, BFH 92, 416, BStBl II 1968, 610; II 159/65 vom 29. Oktober 1968, BFH 94, 148 [154 f.]).
  • BFH, 10.11.1971 - II 152/65

    Überlassung von Gegenständen - Kapitalgesellschaft - Güterfernverkehrsgenehmigung

    Eine solche kann man -- mit oder ohne Entgelt -- einem anderen verschaffen, sie aber nicht einem anderen "überlassen", es sei denn, sie hätte ein übertragbares körperliches oder rechtliches Substrat (vgl. BFH-Urteil II 159/65 vom 29. Oktober 1968, BFH 94, 148 [155]).
  • BFH, 17.07.1969 - V 93/65

    Ausländischer Unternehmer - Verwertung von Patentrechten - Inländische

    Die beiden Rechtsmittel, die seit dem Inkrafttreten der FGO am 1. Januar 1966 als Revisionen (Urteil des BFH II 159/65 vom 29. Oktober 1968, BFH 94, 148) zu behandeln sind, sind nicht begründet.
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