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BFH, 29.10.1981 - IV R 211/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 22.09.1960 - IV 249/59 U
Begriff der neuen Tatsache bei Gewinnschätzung bei Landwirten und Forstwirten
Auszug aus BFH, 29.10.1981 - IV R 211/79
NVS: Der Grundsatz, daß bei einem Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft die Buchführungspflicht gemäß § 161 Abs. 1 Nr. 1 AO in der Regel erst dann beginnt, wenn der Steuerpflichtige auf diesen Zeitpunkt durch eine besondere Mitteilung des FA hingewiesen worden ist, ist aus den Grundsätzen von Treu und Glauben abgeleitet und damit begründet worden, daß auf die Unerfahrenheit der Land- und Forstwirte in derartigen Fragen Rücksicht genommen werden muß (vgl. BFH-Urteil vom 22.9.1960 IV 249/59 U). - BFH, 26.11.1970 - IV R 131/69
Mündliche Verhandlung - Verzicht - Widerruflichkeit
Auszug aus BFH, 29.10.1981 - IV R 211/79
NVS: Ein Verzicht auf mündliche Verhandlung ist nach der einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich nicht frei widerrufbar (Festhaltung an BFH-Urteil vom 26.11.1970 IV R 131/69).3.