Rechtsprechung
BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 18 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Teilbetriebsveräußerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 18 Abs. 3
Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Tarifbegünstigung nach § 18 Abs. 3 EStG - Begriff der Teilpraxis: Organisatorisch selbständige Praxisteile oder voneinander entfernte örtliche Wirkungsbereiche - Ausnahme bei in geringem Umfang ausgeübter Nebentätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ansparrücklage
- Voraussichtliche Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes
- Betriebsveräußerung
- Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Beendigung der bisherigen Tätigkeit
Verfahrensgang
- BFH, 07.11.1991 - IV R 16/91
- BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
Papierfundstellen
- BFHE 169, 352
- BB 1993, 1461
- BB 1993, 1574
- DB 1993, 514
- BStBl II 1993, 182
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 27.04.1978 - IV R 102/74
Zur Frage, wann Teilpraxisveräußerung im Sinne des § 18 Abs. 3 EStG vorliegen …
Auszug aus BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
Im Urteil vom 27. April 1978 IV R 102/74 (BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562) hat der Senat die bisherige Rechtsprechung zusammengefaßt, indem er zwei Arten einer selbständigen Teilpraxis herausgearbeitet hat:.Auch eine vom selben Steuerbevollmächtigten betriebene landwirtschaftliche Buchstelle einerseits und eine Steuerpraxis für Gewerbetreibende andererseits hat der Senat nicht als Teilpraxen angesehen (Urteil in BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562).
- BFH, 06.12.1963 - IV 268/63 U
Voraussetzungen einer steuerbegünstigenden Veräußerung einer freiberuflichen …
Auszug aus BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat eine Teilpraxisveräußerung bejaht im Falle eines Steuerbevollmächtigten, der seine auf dem Festland befindliche Praxis veräußerte und nur das auf einer nahegelegenen Insel eingerichtete Büro behielt (Urteil vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U, BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135), ferner im Fall der Veräußerung einer Fahrschulniederlassung (Urteil vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55). - BFH, 01.02.1990 - IV R 8/89
Betriebsaufgabe statt Betriebsübertragung im ganzen bei Rückbehalt von 18 v. H. …
Auszug aus BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
Er hat sich hierbei an der allgemein anerkannten Geringfügigkeitsgrenze orientiert, die beispielsweise auch bei der Beantwortung der Frage, ob die wesentlichen Grundlagen eines landwirtschaftlichen Betriebs übertragen worden sind, eine Rolle spielt (vgl. BFH-Urteil vom 1. Februar 1990 IV R 8/89, BFHE 159, 471, BStBl II 1990, 428).
- BFH, 10.10.1963 - IV 198/62 S
Endgültige Einstellung der Tätigkeit in einem abgegrenzten örtlichen …
Auszug aus BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
Nach dem Senatsurteil vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S (BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120) kann eine Teilpraxisveräußerung i. S. des § 18 Abs. 3 EStG nur dann in Betracht kommen, wenn ein freiberuflich tätiger Steuerpflichtiger mehrere selbständige, wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit verschiedenen Kundenkreisen ausübt. - BFH, 14.05.1970 - IV 136/65
Veräußerung einer Teilpraxis - Steuerbevollmächtigter - Einheitliche Praxis - …
Auszug aus BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
Von derart verschiedenen Berufstätigkeiten ein und desselben Steuerpflichtigen kann nach dem Senatsurteil vom 14. Mai 1970 IV 136/65 (BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566) nicht gesprochen werden, wenn ein Steuerbevollmächtigter von seiner freiberuflichen Praxis lediglich denjenigen Teil veräußert, in dem nur Buchführungsarbeiten durchgeführt werden. - BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90
Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf
Auszug aus BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
Der Senat hat in seinem Urteil vom 7. November 1991 IV R 14/90 (BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457) entschieden, daß die Fortführung einer freiberuflichen Nebentätigkeit der tarifbegünstigten Veräußerung einer Praxis nicht entgegenstehe, wenn diese Nebentätigkeit nur in geringem Umfang ausgeübt worden ist. - BFH, 24.08.1989 - IV R 120/88
Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb
Auszug aus BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat eine Teilpraxisveräußerung bejaht im Falle eines Steuerbevollmächtigten, der seine auf dem Festland befindliche Praxis veräußerte und nur das auf einer nahegelegenen Insel eingerichtete Büro behielt (Urteil vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U, BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135), ferner im Fall der Veräußerung einer Fahrschulniederlassung (Urteil vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55). - BFH, 14.03.1975 - IV R 78/71
Veräußerungsgewinn - Steuerliche Begünstigung - Freiberufliche Praxis - …
Auszug aus BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
An diesem Grundsatz hat der Senat auch unter der ab dem Veranlagungszeitraum 1965 geltenden geänderten Fassung des § 18 Abs. 3 EStG, durch die die Begünstigung einer Teilpraxisveräußerung erstmals gesetzlich anerkannt wurde, festgehalten (Urteil vom 14. März 1975 IV R 78/71, BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661).
- BFH, 11.02.2020 - VIII B 131/19
Zur tarifbegünstigten Veräußerung einer freiberuflichen Praxis
Auch eine geringfügige Fortführung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit steht der Annahme einer begünstigten Praxisveräußerung nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 262, 380, BStBl II 2019, 64;… BFH-Beschluss vom 20.01.2009 - VIII B 58/08, BFH/NV 2009, 756; BFH-Urteile vom 07.11.1991 - IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457; vom 29.10.1992 - IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182;… BFH-Beschlüsse vom 28.06.2000 - IV B 35/00, BFH/NV 2001, 33;… vom 06.08.2001 - XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561).Eine solche geringfügige Tätigkeit liegt regelmäßig vor, wenn die auf sie entfallenden Umsätze in den letzten drei Jahren vor der Veräußerung weniger als 10 % der gesamten Einnahmen ausmachten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457; in BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 33;… in BFH/NV 2001, 1561; vgl. auch Schmidt/Wacker, EStG, 38. Aufl., § 18 Rz 223;… Güroff in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 18 Rz 606, 616; HHR/Brandt, § 18 EStG Rz 324; Blümich/Hutter, § 18 EStG Rz 296; Korn in Korn, § 18 EStG Rz 110; Levedag in BeckOK EStG, § 18 Rz 811; Richter, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 561; Korn, DStR 1995, 961, 965 f.).
- BFH, 08.06.2000 - IV R 63/99
Teilpraxisveräußerung; Zurückbehaltung eines Mandantenstamms
Das Finanzgericht (FG) sah die Veräußerung des Mandantenstamms nicht als begünstigte Teilpraxisveräußerung an, weil weder verschiedene Berufstätigkeiten mit verschiedenen Mandantenkreisen, noch eine einheitliche Praxis mit organisatorisch selbständigen Büros vorgelegen hätten (Senatsurteile vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562, und vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182).Mit ihrer dagegen gerichteten, vom Senat zugelassenen Revision rügen die Kläger die Verletzung materiellen Rechts und tragen vor, im Streitfall hätten eine sachlich einheitliche Praxis mit gleichartiger Tätigkeit, aber zwei organisatorisch selbständigen Büros mit dazugehörigem Mandantenstamm bestanden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182).
b) Allerdings steht die Fortführung der bisherigen Tätigkeit einer begünstigten Praxis- oder Teilpraxisveräußerung nach der Rechtsprechung des Senats dann nicht entgegen, wenn dies nur in einem geringen Umfang geschieht (Urteile vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457, und in BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182).
Diese Ausnahme von dem Erfordernis der Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen hat der Senat später auch auf den Fall übertragen, dass die zurückbehaltenen (geringfügigen) Kundenbeziehungen von den veräußerten nicht getrennt werden können (Senatsurteil in BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182).
Diese Durchschnittsbetrachtung hat der Senat in den beiden genannten Entscheidungen (in BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457, und in BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182) aufgestellt, um Zufallsergebnisse möglichst auszuschließen.
- BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
"Selbständiger Teil des Vermögens" i. S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines …
Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige freiberufliche Tätigkeit, so kann regelmäßig ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Praxis eine so weitgehende organisatorische Selbständigkeit erreicht hat, dass er einem Teilbetrieb im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182, mit umfangreicher Zusammenstellung der Rechtsprechung, und zuletzt in BFHE 203, 47, BStBl II 2003, 838).
- BFH, 18.05.1994 - I R 109/93
Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist von einer Veräußerung der wesentlichen Grundlagen der Praxis auch dann auszugehen, wenn einzelne Mandate zurückbehalten werden, auf die in den letzten drei Jahren weniger als 10 v. H. der gesamten Einnahmen entfielen (BFH-Urteile in BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457, und vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182). - BFH, 04.11.2004 - IV R 17/03
Veräußerung der allgemeinmedizinischen Praxis durch einen Allgemeinmediziner, der …
Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige freiberufliche Tätigkeit, so kann regelmäßig ausgeschlossen werden, dass Teile der Praxis eine so weitgehende organisatorische Selbständigkeit erreicht haben, dass sie Teilbetrieben im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden können (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Senatsurteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182 mit umfangreicher Zusammenstellung der Rechtsprechung, und zuletzt vom 1. Juli 2004 IV R 32/02, BFH/NV 2005, 31).Die eingangs wiedergegebene einschränkende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anerkennung von freiberuflichen Teilpraxen beruht insbesondere auf der Erwägung, dass ein einheitlicher Kunden-(Mandanten-, Patienten-)stamm nicht allein durch organisatorische Trennung in mehrere lebensfähige Wirtschaftseinheiten aufgeteilt werden kann (vgl. Senatsurteil in BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182 unter I.4.).
- FG Rheinland-Pfalz, 29.04.2008 - 5 K 2457/05
Steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung eines Steuerberaters und …
Seine Beziehungen zu den Mandanten seiner Praxis in N beruhten somit auf denselben fachlichen und persönlichen Merkmalen wie die zu denen der Praxis in B. Eine Trennung des Mandantenkreises in 'Wirtschaftsprüfungs-Mandate' und 'Steuerberatungs-Mandate' würde daher lediglich eine Trennung des Kundenkreises bedeuten, die ihrer Art. nach zwar bei einer Vielzahl von Freiberuflern möglich ist, die aber nichts daran ändert, dass sich die am selben Ort befindliche Mandantschaft nicht durch organisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts, Steuerberaters, Arztes etc. in mehrere bereits vor einer teilweisen Veräußerung lebensfähige wirtschaftliche Einheiten aufteilen lässt (BFH-Urteil vom 29.10.1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352; BStBl II 1993, 182 ).Nach der Rechtsprechung des BFH steht die Fortführung der bisherigen Tätigkeit einer begünstigten Praxis- oder Teilpraxisveräußerung zwar dann nicht entgegen, wenn dies nur in einem geringen Umfang geschieht (Urteile vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527 , BStBl II 1992, 457 , und in BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182 ).
Diese Ausnahme von dem Erfordernis der Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen hat der Senat später auch auf den Fall übertragen, dass die zurückbehaltenen (geringfügigen) Kundenbeziehungen von den veräußerten nicht getrennt werden können (Senatsurteil in BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182 ).
- BFH, 10.11.2005 - IV R 7/05
Teilanteilsveräußerung vor dem Veranlagungszeitraum 2002 - Bürogebäude als …
Allerdings steht es nach der Rechtsprechung des Senats einer tarifbegünstigten Praxisveräußerung im Ganzen nicht entgegen, wenn Patienten- oder Mandantenbeziehungen zurückbehalten werden, auf die in den letzten drei Jahren weniger als 10 v.H. der Umsätze entfallen sind (Senatsurteile vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457, und vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182). - BFH, 22.12.1993 - I R 62/93
Die Veräußerung des selbständigen Teils eines Vermögens i. S. des § 18 Abs. 3 …
Die Unterscheidung kann nach sachlichen oder nach örtlichen Gesichtspunkten vorzunehmen sein (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182).Schließlich muß er die genannte Tätigkeit ab der Veräußerung beenden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182).
Dabei kann die Unterscheidung entweder nach sachlichen oder nach örtlichen Gesichtspunkten vorzunehmen sein (vgl. BFH in BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182).
- BFH, 14.01.2004 - X R 37/02
Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung
Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht es auch, dass nach der Rechtsprechung eine Betriebsveräußerung trotz des Zurückbehaltens von Kundenbeziehungen nach §§ 16, 34 EStG begünstigt bleibt, sofern auf diese Kundenbeziehungen in den letzten drei Jahren weniger als 10 v.H. der Gesamteinnahmen entfielen (BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457 unter 1. b; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182 unter II. 1.; vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925 unter II. 3.). - BFH, 01.08.2007 - XI R 47/06
Ansparabschreibung für "Restbetrieb" möglich
In diesem Sinne spricht der BFH --wenn auch in anderem Zusammenhang-- vom "Restbetriebsvermögen" des veräußerten oder aufgegebenen Betriebes (vgl. Urteile vom 25. Januar 2001 IX R 27/97, BFHE 195, 135, BStBl II 2001, 573; vom 6. März 2002 XI R 9/01, BFHE 198, 480, BStBl II 2002, 737; vom 7. Juli 1998 VIII R 5/96, BFHE 186, 526, BStBl II 1999, 209) und von der "Fortführung" der freiberuflichen Tätigkeit (vgl. auch z.B. Urteile vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182;… vom 8. Juni 2000 IV R 63/99, BFH/NV 2000, 1341;… Beschluss vom 6. August 2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561). - BFH, 20.01.2009 - VIII B 58/08
NZB, Praxisübertragung, teilweise Fortführung bisheriger freiberuflicher …
- BFH, 19.12.2002 - IV R 46/00
Bewertung von Nutzungsentnahmen
- BFH, 06.03.1997 - IV R 28/96
Veräußerung einer Teilpraxis
- BFH, 25.11.2009 - X R 23/09
Teilbetriebsveräußerung nur bei Aufgabe des bisherigen Geschäftszwecks
- BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95
Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung
- FG Thüringen, 23.11.2004 - III 1084/02
(Veräußerung eines Teils des Patientenstammes einer nuklearmedizinischen Praxis …
- FG München, 19.02.2003 - 9 K 1015/01
Keine tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung bei Veräußerung der …
- BFH, 27.10.1994 - I R 107/93
Begriffe des "Betriebs" und der "Betriebsstätte" i.S. von § § 9 Abs. 1 DB-StÄndG …
- BFH, 06.08.2001 - XI B 5/00
Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf
- FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97
Veräußerung eines Teil-Mandantenstamms
- BFH, 20.03.2014 - VIII S 13/13
Eigenständiger Betrieb i. S. des § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG
- FG Düsseldorf, 17.04.2002 - 16 K 5662/99
Prozessstandschaft; Vertretung; Anwaltssozietätsanteil; Praxisveräußerung; …
- FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Ist eine technisch selbständige, nahezu automatisch ablaufende Windkraftanlage …
- FG Düsseldorf, 26.10.2006 - 15 K 1096/05
Bildung einer Ansparrücklage; Einstellung einer Ansparrücklage in eine …
- BFH, 01.07.2004 - IV R 32/02
Teilpraxisaufgabe
- BFH, 11.12.2007 - VIII B 202/06
Teilpraxisveräußerung bei der Errichtung einer Praxisgemeinschaft
- FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02
Zur Steuerbegünstigung des Gewinnes aus der Veräußerung einer Allgemeinarztpraxis …
- BFH, 30.10.2008 - VIII B 172/07
Voraussetzungen für die Annahme einer tarifbegünstigten Veräußerung einer …
- FG Niedersachsen, 09.04.2008 - 2 K 441/04
Tarifvergünstigung i.R.e. Gewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer …
- BFH, 28.06.2000 - IV B 35/00
Fortführung der Tätigkeit nach Praxisveräußerung
- FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 131/04
Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Arztes; tarifbegünstigte …
- BFH, 18.11.1998 - IV B 126/97
Gründung einer Praxisgemeinschaft keine (Teil-)Veräußerung
- FG Hamburg, 05.04.2011 - 6 K 191/10
Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei der "Praxisveräußerung" eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2003 - 3 K 1262/01
Tarifbegünstigung bei Veräußerung einer Teilpraxis
- FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe
- BFH, 24.02.1999 - IV B 6/98
Aufnahme in Einzelpraxis, Veräußerung i.S.d. § 18 Abs. 3 EStG ?
- FG Rheinland-Pfalz, 17.10.1995 - 2 K 1840/94
Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer; …
- FG Münster, 29.08.2001 - 8 K 6534/98
Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teilbereichs …
- FG Baden-Württemberg, 05.11.2002 - 1 K 235/01
Steuerbegünstigung des Gewinns aus einer Praxisveräußerung bei Fortführung der …
- FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 145/99
Betriebsaufgabe oder Fortführung eines verkleinerten Betriebes?
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 2 K 236/98
Anteilsveräußerung und Fortsetzung freiberuflicher Tätigkeit
- FG Bremen, 16.12.1999 - 198188K 1
Werbungskosten - Tarifbegünstigte Einbringung einer Rechtsanwaltspraxis in eine …
- FG Köln, 26.01.1999 - 6 K 9089/97
Erweiterung eines Betriebes um eine Betriebsstätte als Neueröffnung eines …
- FG Köln, 11.05.1998 - 6 V 9096/97
Eröffnung einer Niederlassung/Filiale eines bestehenden Betriebes als …
- FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 738/91
Beurteilung der Aufgabe einer Durchgangsarztpraxis; Voraussetzungen an die …