Rechtsprechung
BFH, 29.10.1997 - X R 183/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 157
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15; GewStG § 2 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Entscheidung des Großen Senats - Erichtung von Wohnobjekten - Gewerbliche Tätigkeit - Bedingte Veräußerungsabsicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15; GewStG § 2 Abs. 1
Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 15; GewStG § 2 Abs. 1
Einkommensteuer/Gewerbesteuer: Vorlage an Großen Senat - Drei-Objekt-Grenze bei Grundstücksveräußerungen - Bei Produzententätigkeit (Errichtung von Gebäuden) entscheidend? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
- Keine Objekte i.S.d. Drei-Objekt-Grenze
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 K 44/95
- BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Papierfundstellen
- BFHE 184, 355
- NJW 1998, 1664 (Ls.)
- NZM 1998, 282
- NZM 2002, 408 (Ls.)
- BB 1998, 517
- DB 1998, 1379
- DB 1998, 1683
- BStBl II 1998, 332
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (42)
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617 unter C.I.).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 unter C.I.).
Auf der Rechtsgrundlage der § 2 GewStG, § 15 EStG hatte sich bis zur Entscheidung des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt.
Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 unter C.II.2.
Der erkennende Senat hat darauf hingewiesen, daß der Große Senat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C.II.2.) den Bauunternehmer als Beispiel für den auf dem Grundstücksmarkt gewerblich tätigen Produzenten erwähnt hat.
In anderen Urteilen wurde jedoch auch nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 an der Auffassung festgehalten, daß der Bereich der privaten Vermögensverwaltung erst dann überschritten ist, wenn mindestens vier Wohnobjekte "angeschafft und errichtet und in einem engen zeitlichen Zusammenhang hiermit wieder veräußert werden" (…BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170 unter 1.b bb beiläufig).
Nach dem Beschluß des Großen Senats in 178, 86, BStBl II 1995, 617 ist die Anschaffung und Veräußerung von drei Wohneinheiten oder entsprechenden unbebauten Grundstücken --ohne zwischenzeitliche Bebauung oder gleichzustellende werterhöhende Bearbeitung-- nicht "nachhaltig".
Nach Auffassung des erkennenden Senats ist die Erstreckung der "Drei-Objekt-Grenze" auf die "typische" Bauunternehmer-/Bauträgertätigkeit mit den vom Großen Senat des BFH in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 aufgestellten Grundsätzen nicht vereinbar.
Frühere Rechtsprechung ist durch den Beschluß des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 überholt, soweit die zur Feststellung der Gewerblichkeit verwendeten Indizien nicht in den Dienst einer rechtslogisch vorrangigen Zuordnung entweder zum "Typus des Händlers" oder zum "Typus des Bauunternehmers" gestellt werden.
b) Indem die auch steuerrechtlich grundlegende Unterscheidung zwischen Handel und Produktion nachvollzogen wird und die Einkünfte aus jeglicher unternehmerischer Produktion für den Markt als steuerbar erfaßt werden, wird die vom Großen Senat in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 geforderte Gleichheit der Rechtsanwendung gewährleistet.
Die grundsätzliche Bedeutung der Sache folgt zum einen aus dem Sachzusammenhang der Vorlagefrage mit den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617.
- BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils …
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Im Anschluß an die Entscheidung des Große Senat hat der erkennende Senat durch Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, S1, BStBl II 1996, 303 - "Supermarkt") entschieden: Die Bebauung eines Grundstücks des Privatvermögens ohne Absicht der Veräußerung ist auch dann private Vermögensverwaltung, wenn dies in großem Umfang geschieht und hierbei erhebliche Fremdmittel eingesetzt werden.In der Literatur wird dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 darin zugestimmt, daß die Drei-Objekt-Grenze als Vereinfachungsregelung zur Schaffung größerer Rechtssicherheit im Grenzbereich zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb nicht dazu herangezogen werden könne, anstelle einer gesetzlich geregelten Freigrenze "eindeutig gewerbliche Grundstücksgeschäfte" der Besteuerung zu entziehen (…so Bitz in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 15 EStG Rdnr. 132 b; kritisch aber Gosch, Die steuerliche Betriebsprüfung --StBp-- 1996, 219, 221).
Der erkennende Senat hält an den Rechtsgrundsätzen seines Urteils in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 fest: Das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit und das ungeschriebene negative Merkmal des Nichtvorliegens von Vermögensverwaltung erfordern eine unterschiedliche Auslegung danach, ob es um den (bloßen) Handel mit Grundstücken oder eine grundstücksbezogene unternehmerische Wertschöpfung geht.
Wegen der Begründung im einzelnen verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 (dort unter 3.).
Unter dem Gesichtspunkt der Vergleichbarkeit mit dem "Bild des Produzenten" besteht kein gleichheitsrechtlich bedeutsamer Unterschied zwischen der --eindeutig gewerblichen (Senatsurteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303)-- Errichtung (und Veräußerung) zweier Supermärkte einerseits und von drei Eigentumswohnungen/Einfamilienhäusern andererseits.
- BFH, 12.07.1991 - III R 47/88
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Es wurde die Formel geprägt, daß der sog. gewerbliche Grundstücks-"Handel" in der Regel erst dadurch zustandekommt, daß der Veräußerer eine Anzahl bestimmter Objekte (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen --Wohneinheiten--) "zuvor gekauft oder bebaut" und sie in zeitlichem Zusammenhang hiermit veräußert hat (BFH-Urteile in BFHE 160, 249, BStBl II 1990, 637; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143); in BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135).Bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze ist überwiegend nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 - Erwerb von unbebauten Grundstücken durch eine Personengesellschaft, Bebauung mit Einfamilienhäusern und Veräußerung; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 28. Oktober 1993 IV R 6667/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 - beiläufig; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).
a) Verschiedentlich heißt es, die Verkaufsfälle müßten die sog. Drei-Objekt-Grenze übersteigen (BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238).
Dieses Merkmal erfordert, daß Leistungen am Markt gegen Entgelt für Dritte äußerlich erkennbar angeboten und/oder daß Leistungen Dritter zur eigenen Wertschöpfung in Anspruch genommen werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, jeweils m.w.N.).
- BFH, 14.03.1989 - VIII R 373/83
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze ist überwiegend nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 - Erwerb von unbebauten Grundstücken durch eine Personengesellschaft, Bebauung mit Einfamilienhäusern und Veräußerung; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 28. Oktober 1993 IV R 6667/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 - beiläufig; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).Eine private Vermögensverwaltung hat das BFH-Urteil vom 1. Dezember 1989 III R 56/85 (BFHE 159, 167, BStBl II 1990, 1054) auch dann angenommen, wenn sich der Veräußerer den Erwerbern gegenüber zur schlüsselfertigen Bebauung zweier Grundstücke verpflichtet hatte (ebenso Urteil in BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053).
Die Drei-Objekt-Grenze gilt hiernach selbst dann, wenn der Veräußerer oder der Gesellschafter einer Gebäude errichtenden und veräußernden Gesellschaft einen Beruf des Baugewerbes ausübt (BFH-Urteile in BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFH/NV 1990, 38;… in BFH/NV 1994, 20).
- BFH, 22.03.1990 - IV R 23/88
Gewerblicher Grundstückshandel einer Erbengemeinschaft bei Veräußerung von sechs …
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Im Zusammenhang mit der Errichtung und Veräußerung von sechs Eigentumswohnungen hat das BFH-Urteil vom 22. März 1990 IV R 23/88 (BFHE 160, 249, 251, BStBl II 1990, 637) ausgeführt, "diese Bau- und Veräußerungsmaßnahmen" entsprächen dem Umfang, für den der BFH bereits mehrfach eine gewerbliche Tätigkeit bejaht habe (ähnlich BFH-Urteil vom 9. Februar 1983 I R 29/79, BFHE 138, 63, 64, BStBl II 1983, 451).Die Rechtsprechung des BFH fördere somit nicht nur die Einfachheit des Gesetzesvollzugs, sondern auch die Rechtssicherheit (Senatsurteil vom 18. Januar 1989 X R 108/88, BFHE 156, 115, BStBl II 1990, 1051; vgl. ferner BFH-Urteile vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293; in BFHE 160, 249, BStBl II 1990, 637; vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135; vom 25. April 1991 IV R 111/90, BFHE 165, 188, BStBl II 1992, 283).
Es wurde die Formel geprägt, daß der sog. gewerbliche Grundstücks-"Handel" in der Regel erst dadurch zustandekommt, daß der Veräußerer eine Anzahl bestimmter Objekte (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen --Wohneinheiten--) "zuvor gekauft oder bebaut" und sie in zeitlichem Zusammenhang hiermit veräußert hat (BFH-Urteile in BFHE 160, 249, BStBl II 1990, 637; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143); in BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135).
- BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94
Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze ist überwiegend nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 - Erwerb von unbebauten Grundstücken durch eine Personengesellschaft, Bebauung mit Einfamilienhäusern und Veräußerung; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 28. Oktober 1993 IV R 6667/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463; vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 - beiläufig; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).In anderen Urteilen wurde jedoch auch nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 an der Auffassung festgehalten, daß der Bereich der privaten Vermögensverwaltung erst dann überschritten ist, wenn mindestens vier Wohnobjekte "angeschafft und errichtet und in einem engen zeitlichen Zusammenhang hiermit wieder veräußert werden" (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170 unter 1.b bb beiläufig).
- BFH, 03.06.1987 - III R 209/83
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine …
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze ist überwiegend nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 - Erwerb von unbebauten Grundstücken durch eine Personengesellschaft, Bebauung mit Einfamilienhäusern und Veräußerung; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 28. Oktober 1993 IV R 6667/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 - beiläufig; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).Die Drei-Objekt-Grenze gilt hiernach selbst dann, wenn der Veräußerer oder der Gesellschafter einer Gebäude errichtenden und veräußernden Gesellschaft einen Beruf des Baugewerbes ausübt (BFH-Urteile in BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277;… vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFH/NV 1990, 38;… in BFH/NV 1994, 20).
- BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
b) Der VIII. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 (BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244) die Abgrenzung zur nichtsteuerbaren privaten Vermögensverwaltung hin mittels der sog. Drei-Objekt-Grenze vorgenommen und den Bau und die Veräußerung von drei Wohnungen nicht als gewerblich beurteilt: Je geringer der Umfang "von Anschaffungen und Veräußerungen" sei, desto weniger sei anzunehmen, daß der Zweck der Vermögensmehrung durch Umschichtung --Ausnutzung substantieller Vermögenswerte-- im Vordergrund stehe.Der VIII. Senat des BFH hat mit Urteil in BFHE 148, 480, 483, BStBl II 1988, 244 unter Bezugnahme auf das nichtveröffentlichte Urteil des I. Senats des BFH vom 2. Juni 1976 I R 57/74 entschieden: Je geringer "der Umfang von Anschaffungen und Veräußerungen" ist, desto weniger sei anzunehmen, daß der Zweck der Vermögensmehrung durch Umschichtung --Ausnutzung substantieller Vermögenswerte-- im Vordergrund stehe.
- BFH, 09.05.1996 - IV R 74/95
"Drei-Objekt-Grenze" bei Grundstückshandel auch für interne Übertragungen?
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze ist überwiegend nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 - Erwerb von unbebauten Grundstücken durch eine Personengesellschaft, Bebauung mit Einfamilienhäusern und Veräußerung; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 28. Oktober 1993 IV R 6667/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 - beiläufig; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).Des weiteren hat der IV. Senat Gewerblichkeit in einem Fall verneint, in dem ein Architekt sich zur Veräußerung eines Grundstücks im Zustand der Bebauung zur schlüsselfertigen Fertigstellung des Gebäudes verpflichtet und eine für Zwecke der Veräußerung errichtete Teileigentumseinheit veräußert hatte (Urteil in BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).
- BFH, 02.11.1971 - VIII R 1/71
Erstellung und Veräußerung von Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Nach dem BFH-Urteil vom 2. November 1971 VIII R 1/71 (BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360) ist "der Umfang des jeweiligen Bau- und Verkaufsprogramms als wesentlich zu betrachten": Ein hierauf gerichteter Willensentschluß "führt zwangsläufig, planmäßig und von vornherein beabsichtigt zu einer Auffächerung der einheitlichen Entscheidung in eine Vielzahl rechtlich und wirtschaftlich eigenständiger Handlungen".d) Wird ein Branchenfremder nach Art eines Bauunternehmers/Bauträgers tätig, gebietet die Gleichmäßigkeit der Besteuerung seine Gleichstellung mit diesen Unternehmungen, zu denen er in Wettbewerb getreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. Februar 1967 IV R 153/66, BFHE 88, 207, BStBl III 1967, 337; in BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360).
- BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76
Verkauf von Eigentumswohnungen - Tod des Veräußerers - Erbe - Eigentumswohnung
- BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )
- BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren
- BFH, 09.02.1983 - I R 29/79
Zeitpunkt des Beginns eines gewerblichen Grundstückshandels; Bedeutung der …
- BFH, 16.02.1967 - IV R 153/66
Grenzen der Vermögensverwaltung bei Veräußerung von Immobilien
- BFH, 21.08.1985 - I R 60/80
Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines …
- BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
Wertung von Grundstücksgeschäften als gewerbliche Tätigkeit - Veräußerung …
- BFH, 12.02.1990 - X B 124/88
Veräußerung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück als gewerblicher …
- BFH, 25.01.1996 - IV R 76/92
Objektveräußerung nach Teilauseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft
- BFH, 23.02.1961 - IV 313/59 U
Einordnung einer Arbeitsgemeinschaft aus dem Baugewerbe als …
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
- BFH, 10.08.1983 - I R 120/80
Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- BFH, 14.03.1989 - VIII R 96/84
Anordnung der Aussetzung der Verhandlung - Verkauf von drei Eigentumswohnungen …
- BFH, 25.04.1991 - IV R 111/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei GbR-Beteiligungen
- BFH, 23.10.1956 - I 116/55 U
Betätigung eines Architekten als Gewerbetreibender - Errichtung von Behelfsbauten …
- BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70
Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu …
- BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90
Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei …
- BFH, 01.12.1989 - III R 56/85
1. Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
- BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen …
- BFH, 20.11.1990 - VIII R 15/87
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel bei …
- OVG Saarland, 10.01.1980 - I R 119/79
SGB AT Paragraphen 60 - 67 gelten nicht für das Kündigungsschutzverfahren nach …
- BFH, 18.01.1989 - X R 108/88
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
- BFH, 10.04.1986 - IV R 200/83
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung - Unterhaltung eines Gewerbebetriebes - …
- BFH, 11.12.1991 - III R 59/89
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92
Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 19.10.1983 - I R 106/79
- FG Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 K 44/95
Errichtung und Verkauf von drei Eigentumswohnungen als gewerblicher …
- FG Saarland, 28.02.1992 - 1 K 152/91
- BFH, 17.05.1984 - IV R 51/81
- FG Münster, 25.02.1986 - X 7530/82
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Der X. Senat des BFH hat durch Beschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96 (BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332) dem Großen Senat des BFH nach § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.Wegen der weiteren Begründung der Vorlage wird auf den Vorlagebeschluss in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332 Bezug genommen.
Die Rechtsprechung des BFH hat nicht danach unterschieden, ob der Steuerpflichtige die veräußerten Objekte lediglich angeschafft oder ob er sie errichtet hat (z.B. BFH-Urteile in BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; in BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007; vgl. weitere Urteile im Vorlagebeschluss in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332, unter II. 2. b).
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96 (BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332) dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall: Eigentumswohnungen) in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und die hiermit in sachlichem sowie zeitlichem Zusammenhang stehende Veräußerung dieser Objekte unabhängig von ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit sei, weil diese "dem Bild eines Bauunternehmers/Bauträgers" entspreche.cc) Der Senat hält an seiner im Vorlagebeschluss vertretenen Auffassung fest, dass Garagen "Zubehör"-Räume von Eigentumswohnungen sind und als Objekte auch dann nicht mitzählen, wenn sie an andere Erwerber als die Käufer der Eigentumswohnungen veräußert werden (zur näheren Begründung vgl. Senatsbeschluss in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332, 333, rechte Spalte f.).
- BFH, 15.03.2000 - X R 130/97
Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge
Ob auch die Errichtung und Veräußerung von bis zu drei Wohneinheiten als bauunternehmerische Wertschöpfung zu gewerblichen Einkünften führt oder wegen der niedrigen Objektzahl zur privaten Vermögensverwaltung gehört, ist Gegenstand der Anfrage des erkennenden Senats an den Großen Senat des BFH (Beschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332).Die Rechtsgrundsätze zum sachlichen und zeitlichen Zusammenhang beim bloßen Handel mit mindestens vier Objekten sind das Ergebnis einer am "Bild des Händlers" orientierten Auslegung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale "nachhaltig" und "Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" (Senatsbeschluss in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332).
- BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht
Vielmehr sind die Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG in dem Sinne typusbezogen auszulegen, daß --unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG-- alle nachhaltigen und selbständigen Tätigkeiten von Dienstleistenden steuerlich erfaßt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332, unter III. 3. b). - BFH, 18.05.1999 - I R 118/97
Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze
Daß im Zusammenhang mit der Drei-Objekt-Grenze gemeinhin in erster Linie Wohneinheiten angeführt und diese ihrerseits durch Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen erläutert werden (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 1.; siehe auch Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332, unter II. 2. b der Gründe, und in BFHE 185, 480, jew. m.w.N.), ändert daran nichts.Ob sich an dieser Einschätzung etwas ändern müßte, wenn die Klägerin zunächst unbebaute Grundstücke erworben und diese anschließend selbst bebaut oder wenn sie der Neubebauung gleichzustellende, erheblich werterhöhende Baumaßnahmen durchgeführt hätte (so BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346; vgl. auch Beschluß in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332), kann vorliegend dahinstehen.
- BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff, …
Diese Sichtweise rechtfertigt es einerseits, jeweils unter bestimmten Voraussetzungen Eigentumswohnungen zu einer Einheit zu verklammern (hierzu nachfolgend) und Garagengrundstücke nicht als selbständige Objekte zu zählen (vgl. zu Letzterem Senatsentscheidungen vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332; vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238). - FG Nürnberg, 19.10.2000 - IV 384/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei Objekten und eines …
d) Neben dem durch wiederholten An- und Verkauf von Objekten begründeten gewerblichen Grundstückshandel ist auch die Errichtung von Gebäuden zum Zwecke der Veräußerung - unabhängig von der Drei-Objekt-Grenze - als Gewerbebetrieb angesehen worden, wenn die Tätigkeit des Bauherrn dem Bild des typischen produzierenden Unternehmers (Bauunternehmer, Bauträger usw.) entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1996, X R 255/93, BStBl. II 1996, 303 zur Errichtung von zwei Supermärkten auf zuvor erworbenen Grundstücken und anschließender Veräußerung, BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1997, X R 183/96, BStBl. II 1998, 332 zur Errichtung von Eigentumswohnungen in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und anschließender Veräußerung von drei Eigentumswohnungen).Sie hat in Bezug auf die Herstellung des A.Centers und der drei Büroeinheiten wertschöpfend Produktionsfaktoren gebündelt, um ein marktgängiges Produkt zu schaffen (vgl. BFH-Beschluss in BStBl. II 1998, 332).
Bei einer Mehrzahl von Handlungen ist das Merkmal der Nachhaltigkeit in der Regel zu bejahen (vgl. BFH-Beschluss in BStBl. II 1998, 332 m.w.N.).
Hinsichtlich der Produzententätigkeit reicht insoweit aus, dass Fremdleistungen zur Herstellung eines Produkts für den Markt in Anspruch genommen wurden (vgl. BFH-Beschluss in BStBl. II 1998, 332).
Die Revision war im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BFH in BStBl. II 1998, 332 und die Frage, wie viele Objekte der Verkauf eines Anteils an einer gewerblich tätigen und mehrere Grundstücke haltenden Personengesellschaft verkörpert, wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen (§ 115 Abs. 2 nr. 1 FGO).
- BFH, 20.12.2000 - X R 1/97
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2
Die im vorliegenden Zusammenhang als Vergleichsmaßstab allein in Betracht kommende Tätigkeit des Händlers ist auf die Ausnutzung substantieller Werte durch Umschichtung von Vermögenswerten gerichtet; sie unterscheidet sich von der "Vermögensumschichtung im Rahmen privater Vermögensverwaltung" durch den marktmäßigen Umschlag von Sachwerten (Senatsbeschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332). - BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
Vor allem aber fehle der notwendige sachliche Zusammenhang zwischen der Veräußerung der verschiedenen Objekte (…BFH-Urteil vom 11. Dezember 1996 X R 241/93, BFH/NV 1997, 396; BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332, betreffend Errichtung von Wohnobjekten). - BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99
Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze
Soweit der X. Senat des BFH die Auffassung vertreten hat, dass die Drei-Objekt-Grenze nur für den reinen Handel und nicht auf Fälle der Veräußerung nach Bebauung anzuwenden sei (Vorlagebeschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332), ist ihm der Große Senat des BFH (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) nicht gefolgt. - FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung eines Großobjekts
- FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei im wesentlichen auf Finanzierung und …
- BFH, 03.08.2004 - X R 55/01
Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei …
- FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16
Leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine …
- BFH, 20.05.1998 - III B 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung
- FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
Drei-Objekt-Grenze in Errichtungsfällen
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.1998 - 1 K 184/97
Keine Drei-Objekt-Grenze bei bauträgertypischer Tätigkeit
- FG Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 9 K 173/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der …
- BFH, 22.04.1998 - IV B 19/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Mietwohngrundstücken
- FG München, 18.03.1998 - 1 K 2862/96
- BFH, 27.11.2002 - X R 53/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten
- BFH, 23.07.2002 - VIII R 19/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Teilentgeltliche Veräußerung
- BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten
- FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 4673/02
Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Unterschreiten der sog.
- FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung
- BFH, 16.07.2003 - X B 7/03
Gewerblicher Grundstückshandel, 3-Objekt-Grenze
- BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
NZB; kumulative Urteilsbegründung; gewerblicher Grundstückshandel
- FG Niedersachsen, 27.05.1999 - V 602/96
Gewerblicher Grundstückshandel eines Zimmermeisters; Errichtung und Verkauf von …
- FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer …
- FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
Drei-Objekt-Grenze: Zeitabstand zum gewerblichen Verkauf
- OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung, …
- FG Saarland, 15.05.2000 - 1 K 291/95
Verjährungshemmung für alle Tochterunternehmen durch Antrag der Konzernmutter auf …
- FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht; …
- FG Köln, 26.02.2000 - 15 K 3056/93
Nachhaltigkeit der Betätigung (3-Objektgrenze)
- FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 1377/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Projektgesellschaft; …
- FG Schleswig-Holstein, 28.01.2002 - I 333/01
Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur Bauträgertätigkeit
- FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 3017/97
Gewerblicher Grundstückshandel über
- BFH, 04.07.2006 - IV B 59/05
Gewerblicher Grundstückshandel - Veräußerungsabsicht
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 53/97
Errichtung von Gebäuden auf verkauften Grundstücken
- FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 20.12.2000 - X R 67/98
Gewerblicher Wertpapierhandel
- FG Köln, 16.10.1998 - 6 V 6724/98
Begründung einer gewerblichen Tätigkeit durch Errichten von Wohnobjekten in …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2004 - 2 K 519/00
Betriebsvermögenseigenschaft eines Mehrfamilienhauses bei einem in der Baubranche …
- FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 13 K 316/95
Gewerblicher Grundstückshandel bei zumindest angestrebtem häufigen …
- BFH, 22.10.1998 - X R 108/96
Grundstücksgeschäft - Besteuerung - Gewerblich
- FG Berlin, 26.11.2002 - 7 K 7309/98
Freie Mitarbeiter von Volkshochschulen unternehmerisch tätig
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 1 K 182/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei einheitlichem Verkauf von vier …
- FG Düsseldorf, 12.09.2006 - 3 K 3105/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Veräußerung …
- FG Niedersachsen, 13.12.2000 - 9 K 130/94
Allgemeine Voraussetzungen sowie Beginn und Ende des gewerblichen …
- FG Münster, 12.09.2008 - 13 K 4118/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als 3 Objekten
- OLG Köln, 13.04.2000 - 8 U 40/99
Formbedürftigkeit des Gesellschaftsvertrages einer GbR nach § 313 BGB
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2857/96
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 3272/98
Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der …
- FG München, 23.12.1998 - 7 K 3286/96
Drei-Objekt-Grenze bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht
- FG München, 23.09.2010 - 11 K 2166/07
Keine Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze, wenn in engem zeitlichen …
- BFH, 22.09.2000 - XI B 137/99
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 13 K 202/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei Parzellierung
- OLG Köln, 01.12.1997 - 5 U 126/97
Auslegung eines Grundstückskaufrechts hinsichtlich Erschließungsbeiträgen
- FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
Einschaltung einer GmbH
- FG Baden-Württemberg, 20.12.2000 - 2 K 96/99
Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Verkauf von drei …
- FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1147/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner …
- FG Niedersachsen, 04.11.1998 - XII 993/97
Prüfung der Nachhaltigkeit eines Grundstückhandels bei Geschäftsgrundstücken; …
- FG München, 12.05.1998 - 1 V 4470/97
- FG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 2 K 1603/98
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2858/96