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   BFH, 29.10.2004 - XI B 87/04   

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https://dejure.org/2004,15174
BFH, 29.10.2004 - XI B 87/04 (https://dejure.org/2004,15174)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2004 - XI B 87/04 (https://dejure.org/2004,15174)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - XI B 87/04 (https://dejure.org/2004,15174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 34g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34g
    Verfassungsmäßigkeit des § 34g EStG

  • datenbank.nwb.de

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 34g EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.06.2002 - XI B 205/01

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 g EStG

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 87/04
    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 3. Juni 2002 XI B 205/01 (BFH/NV 2002, 1300) unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. April 1992 2 BvE 2/89 (BStBl II 1982, 766) entschieden, dass die Vorschrift des § 34g des Einkommensteuergesetzes auch nicht deshalb verfassungsrechtlich unvertretbar sei, weil die Vorteile, die auf ihrer Grundlage dem Beitragszahler oder Spender zufließen, nur solchen Steuerpflichtigen zu Gute kommen können, die Einkommensteuer zu zahlen haben.

    Der Kläger hat nicht dargelegt, aus welchen Gründen trotz der Entscheidung in BFH/NV 2002, 1300 eine nochmalige Entscheidung durch den erkennenden Senat geboten erscheint.

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 87/04
    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 3. Juni 2002 XI B 205/01 (BFH/NV 2002, 1300) unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. April 1992 2 BvE 2/89 (BStBl II 1982, 766) entschieden, dass die Vorschrift des § 34g des Einkommensteuergesetzes auch nicht deshalb verfassungsrechtlich unvertretbar sei, weil die Vorteile, die auf ihrer Grundlage dem Beitragszahler oder Spender zufließen, nur solchen Steuerpflichtigen zu Gute kommen können, die Einkommensteuer zu zahlen haben.
  • BFH, 27.02.1996 - IV R 41/95

    Anforderungen an die Verfahrensrüge der vorschriftswidrigen Besetzung des

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 87/04
    Diese Vorschrift ist rechtsstaatlich unbedenklich (BFH-Beschluss vom 27. Februar 1996 IV R 41/95, BFH/NV 1996, 623).
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