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   BFH, 29.10.2009 - X E 22/09   

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https://dejure.org/2009,20643
BFH, 29.10.2009 - X E 22/09 (https://dejure.org/2009,20643)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2009 - X E 22/09 (https://dejure.org/2009,20643)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - X E 22/09 (https://dejure.org/2009,20643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 3 Abs. 2; GKG § 66 Abs. 1; FGO § 62 Abs. 4
    Zulässigkeit einer durch den Kostenschuldner selbst eingelegten Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Gerichtskostengesetz ( GKG )

  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen Kostenrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.12.2004 - V E 1/04

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 29.10.2009 - X E 22/09
    Die Erinnerung hat jedenfalls keinen Erfolg, weil mit ihr nur Einwendungen erhoben werden können, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 2/04, BFH/NV 2005, 717).
  • BFH, 16.02.2016 - I E 1/16

    Streitwertbemessung bei Klage auf Feststellung des Einlagekontos in geringerer

    Entgegen der Einschätzung der Klägerin ist der der angegriffenen Kostenrechnung zugrunde liegende und im Rahmen des Erinnerungsverfahrens zu überprüfende Streitwert (dazu BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447) nicht zu bestanden.
  • BFH, 21.10.2014 - I E 3/14

    Erinnerung; Gerichtskosten; Masseverbindlichkeit

    Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, d.h. gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447).
  • BFH, 27.10.2015 - I E 9/15

    Streitwertbemessung betreffend Körperschaftsteuerguthaben

    Auch die Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung ist Bestandteil des Verfahrens über den Kostenansatz einschließlich des Erinnerungsverfahrens nach § 66 GKG und deswegen unselbständiger Teil der vorliegenden Entscheidung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447; vom 31. Januar 2014 X E 8/13, BFH/NV 2014, 867).
  • BFH, 23.09.2015 - I E 8/15

    Erinnerung - Kostenschuldnerstellung - fehlende Prozessvollmacht

    Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, d.h. gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447).
  • BFH, 16.10.2012 - V E 3/12

    Erinnerung gegen Kostenrechnung: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den

    Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447; vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, V E 2/04, BFH/NV 2005, 717).
  • BFH, 23.06.2015 - I E 4/15

    Feststellung des gewerbesteuerrechtlichen Fehlbetrags - Streitwert

    a) Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, d.h. gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447).
  • FG Düsseldorf, 10.01.2023 - 8 Ko 1755/22

    Erheben von Einwendungen gegen die Kostenrechnung i.R.d. Erinnerung

    Insbesondere kann nicht mit der Erinnerung geltend gemacht werden, dass das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen sei (vgl. BFH-Beschluss vom 29.10.2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447).
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