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   BFH, 29.10.2020 - VIII B 54/20   

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https://dejure.org/2020,44260
BFH, 29.10.2020 - VIII B 54/20 (https://dejure.org/2020,44260)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2020 - VIII B 54/20 (https://dejure.org/2020,44260)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - VIII B 54/20 (https://dejure.org/2020,44260)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 3 S 1, EStG § 4 Abs 3 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG VZ 2017
    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 S 1 EStG 2009, § 4 Abs 3 S 2 EStG 2009, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, EStG VZ 2017
    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragsteuerliche Behandlung vereinnahmter und abgeführter Umsatzsteuer im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • Betriebs-Berater

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • rewis.io

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragsteuerliche Behandlung vereinnahmter und abgeführter Umsatzsteuer im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.03.2020 - VIII B 118/19

    Konkretisierung einer abstrakten Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 29.10.2020 - VIII B 54/20
    b) Die Darlegung der Voraussetzungen des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO verlangt, dass die Kläger eine hinreichend bestimmte, im Allgemeininteresse liegende, klärungsbedürftige und klärbare abstrakte Rechtsfrage aufwerfen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12.06.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 13; vom 05.03.2020 - VIII B 118/19, BFH/NV 2020, 780, Rz 8).
  • BFH, 19.02.1975 - I R 154/73

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge sind keine durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 29.10.2020 - VIII B 54/20
    Umsatzsteuerbeträge, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs von Dritten in Rechnung gestellt werden und die er an Dritte zahlt (Vorsteuerbeträge) sowie Umsatzsteuerbeträge, die er --nach Abzug der Vorsteuer-- an das Finanzamt abführt, sind Betriebsausgaben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19.02.1975 - I R 154/73, BFHE 115, 129, BStBl II 1975, 441, Rz 8; BFH-Beschluss vom 29.05.2006 - IV S 6/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1827, unter II.2.c).
  • BFH, 20.01.2020 - VIII B 121/19

    Pauschgebühren nach § 51 RVG sind keine außerordentlichen Einkünfte

    Auszug aus BFH, 29.10.2020 - VIII B 54/20
    An der Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage fehlt es u.a., wenn sie durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20.01.2020 - VIII B 121/19, BFH/NV 2020, 506, Rz 3).
  • BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verletzung der Gewährung

    Auszug aus BFH, 29.10.2020 - VIII B 54/20
    Umsatzsteuerbeträge, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs von Dritten in Rechnung gestellt werden und die er an Dritte zahlt (Vorsteuerbeträge) sowie Umsatzsteuerbeträge, die er --nach Abzug der Vorsteuer-- an das Finanzamt abführt, sind Betriebsausgaben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19.02.1975 - I R 154/73, BFHE 115, 129, BStBl II 1975, 441, Rz 8; BFH-Beschluss vom 29.05.2006 - IV S 6/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1827, unter II.2.c).
  • BFH, 12.06.2018 - VIII B 154/17

    Freiberufliche Tätigkeit eines Laborarztes bei vollständiger Delegation

    Auszug aus BFH, 29.10.2020 - VIII B 54/20
    b) Die Darlegung der Voraussetzungen des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO verlangt, dass die Kläger eine hinreichend bestimmte, im Allgemeininteresse liegende, klärungsbedürftige und klärbare abstrakte Rechtsfrage aufwerfen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12.06.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 13; vom 05.03.2020 - VIII B 118/19, BFH/NV 2020, 780, Rz 8).
  • FG Düsseldorf, 02.04.2020 - 2 K 2116/19

    Zu- und Abflussprinzips bei der Gewinnermittlung durch

    Auszug aus BFH, 29.10.2020 - VIII B 54/20
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 02.04.2020 - 2 K 2116/19 E wird als unzulässig verworfen.
  • BFH, 28.07.2022 - II B 98/21

    Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 29.10.2020 - VIII B 54/20, BFH/NV 2021, 310, Rz 4).
  • BFH, 04.01.2023 - XI B 51/22

    Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten nicht

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.10.2020 - VIII B 54/20, BFH/NV 2021, 310, Rz 4; vom 28.07.2022 - II B 98/21, BFH/NV 2022, 1063, Rz 7; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.06.2023 - I B 60/22

    Darlegungsanforderungen hinsichtlich Besetzungsrüge

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29.10.2020 - VIII B 54/20, BFH/NV 2021, 310; vom 28.07.2022 - II B 98/21, BFH/NV 2022, 1063).
  • FG Hessen, 22.11.2022 - 10 K 1482/20

    Keine Differenzbesteuerung bei Neuwaren

    Dabei berücksichtigt das Gericht zum einen, dass die darin enthaltenen vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge als Betriebseinnahme zu berücksichtigen sind (BFH-Beschluss vom 29.10.2020 - VIII B 54/20, BFH/NV 2021, 310, Rn. 6, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 10.06.2022 - 2 K 55/21

    Umsatzsteuer als Betriebseinnahme bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung -

    Vereinnahmte (und verausgabte) Umsatzsteuerbeträge sind entgegen der klägerischen Ansicht keine durchlaufenden Posten im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG (vgl. nur BFH, Beschluss vom 29. Oktober 2020, VIII B 54/20, BFH/NV 2021, 310).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 2 K 1811/17

    Zufluss von Betriebseinnahmen - Zuflussfiktion beim beherrschenden Gesellschafter

    Bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG handelt es sich bei Umsatzsteuerbeträgen, die der Unternehmer einem Dritten in Rechnung stellt und von diesem erhält um in die Gewinnermittlung einzubeziehende Betriebseinnahmen (BFH-Beschluss vom 29.10.2020 VIII B 54/20, BFH/NV 2021, 310).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2022 - 4 B 2.21

    Beamtenversorgung - Versorgungsbezüge - Ruhen - Vorteilsausgleich -

    Bei einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-?Überschuss-?Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zählen zwar vereinnahmte Umsatzsteuerbeträge zu den Betriebseinnahmen und erst die an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuerbeträge als Betriebsausgaben (vgl. BFH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - VIII B 54/20 - juris Rn. 6 m.w.N.).
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