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   BFH, 29.11.1984 - IV R 258/82   

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BFH, 29.11.1984 - IV R 258/82 (https://dejure.org/1984,2600)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1984 - IV R 258/82 (https://dejure.org/1984,2600)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1984 - IV R 258/82 (https://dejure.org/1984,2600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 413
  • BB 1985, 718
  • BStBl II 1986, 431
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.12.1979 - IV R 32/79

    Landwirtschaftliches Vermögen - Forstwirtschaftliches Vermögen -

    Auszug aus BFH, 29.11.1984 - IV R 258/82
    Diese Größenmerkmale stehen in einer Beziehung zur Ertragskraft des Betriebs, die unmittelbar durch den Gewinn und mittelbar durch Umsatz und Vermögen gekennzeichnet ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1979 IV R 32/79, BFHE 129, 368, BStBl II 1980, 423).

    Im Gegensatz zur alten Rechtslage (vgl. dazu BFHE 129, 368, BStBl II 1980, 423) werden daher auch hinzugepachtete Flächen bei der Vermögensgrenze berücksichtigt und damit als Ertragsgrundlage des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anerkannt.

  • BFH, 23.02.1978 - IV R 166/74

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsübernahme - Personengesellschaft -

    Auszug aus BFH, 29.11.1984 - IV R 258/82
    Dementsprechend ist auch die Frage nach dem Fortbestand der Buchführungspflicht bei Veränderungen im betrieblichen Bereich durch eine dem Sinn und Zweck des § 161 AO entsprechende Auslegung zu entscheiden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1978 IV R 166/77, BFHE 125, 1, BStBl II 1978, 477).

    So ist der Senat vom Fortbestand der nach § 161 AO begründeten Buchführungspflicht ausgegangen, obwohl der landwirtschaftliche Betrieb dergestalt von einer Personengesellschaft übernommen wurde, daß der bisherige Betriebsinhaber seinen Sohn an dem sonst unveränderten Betrieb beteiligte (BFHE 125, 1, BStBl II 1978, 477).

  • BFH, 22.10.1981 - IV R 132/79

    Anpassung der Vorauszahlung - Landwirtsehegatte - Unentgeltlichen Übertragung des

    Auszug aus BFH, 29.11.1984 - IV R 258/82
    Im Anschluß daran hat der Senat ferner ein Fortbestehen der Buchführungspflicht auch für den Fall angenommen, daß der in gemeinschaftlichem Eigentum von Eheleuten stehende Hof der Ehefrau zu Alleineigentum übertragen wurde (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1981 IV R 132/79, BFHE 134, 319, BStBl II 1982, 123).
  • BFH, 05.02.1981 - IV R 166/77

    Betätigungswillen - Betriebsaufspaltung - Ehegatte - Grundstücksgemeinschaft -

    Auszug aus BFH, 29.11.1984 - IV R 258/82
    Dementsprechend ist auch die Frage nach dem Fortbestand der Buchführungspflicht bei Veränderungen im betrieblichen Bereich durch eine dem Sinn und Zweck des § 161 AO entsprechende Auslegung zu entscheiden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1978 IV R 166/77, BFHE 125, 1, BStBl II 1978, 477).
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