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   BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04   

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https://dejure.org/2005,11388
BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04 (https://dejure.org/2005,11388)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2005 - IX R 68/04 (https://dejure.org/2005,11388)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2005 - IX R 68/04 (https://dejure.org/2005,11388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 8 Satz 1; ; EigZulG § ... 17; ; EigZulG § 17 Satz 1; ; EigZulG § 17 Satz 2; ; EigZulG § 17 Satz 3; ; EigZulG § 17 Satz 4; ; EigZulG § 17 Satz 5; ; FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 15a Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 171 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 17
    Eigenheimzulage - Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 17
    Bemessungsgrundlage; Eigenheimzulage; Einlage; Genossenschaftsanteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.12.2002 - IX R 24/00

    Geleistete Einlage i.S. des § 15a EStG bei Treuhandverhältnissen

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04
    Der Begriff der "geleisteten Einlage" knüpft --ähnlich wie die "geleistete Einlage" in § 15a Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) an die Begriffsbestimmung in § 171 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (siehe dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Dezember 2002 IX R 24/00, BFH/NV 2003, 894, unter II. 1.)-- an § 7 Nr. 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) an.
  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77

    Unzulässigkeit der Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04
    Die sog. Pflichteinzahlungen sollen die Genossenschaft mit den für ihren Geschäftsbetrieb notwendigen flüssigen Mitteln ausstatten (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1978 II ZR 13/77, Der Betrieb --DB-- 1978, 1777, unter 3. b).
  • FG Thüringen, 28.10.2004 - II 1128/03

    (Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gem. § 17

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04
    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 418 veröffentlichten Urteil ab.
  • FG Niedersachsen, 11.05.2006 - 14 K 431/04

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung einer Eigenheimzulage bei

    Der Begriff der geleisteten Einlage in § 17 Satz 3 EigZulG knüpft an § 7 Nr. 1 Genossenschaftsgesetz (GenG) an (BFH-Urteil vom 29. November 2005, IX R 68/04, juris) und nimmt somit Bezug auf den Stand des Geschäftsguthabens des Genossen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres des Förderzeitraums (Hildesheim, Eigenheimzulage, 1. Auflage 2000, Rz. 374).

    Das Genossenschaftsgesetz unterscheidet also zwischen der Geschäftseinlage (abstrakter/konstitutiver Geschäftsanteil) und dem Betrag, mit dem der Genosse tatsächlich wertmäßig an der Genossenschaft beteiligt ist (BFH-Urteil vom 29. November 2005, IX R 68/04, juris; Beuthien, GenG, 14. Auflage 2004, § 7 Rz. 1 ff.).

    Zur Bemessungsgrundlage i.S.d. § 17 Satz 3 EigZulG gehören demnach zunächst sämtliche Geldeinzahlungen des Genossen auf seinen Geschäftsanteil (BFH-Urteil vom 29. November 2005, IX R 68/04, juris), so dass sich die Bemessungsgrundlage im Laufe des Förderzeitraumes sukzessiv erhöht, wenn der Genosse, wie im Streitfall, seine Einlageverpflichtung ratenweise erfüllt.

  • BFH, 05.12.2006 - IX R 32/05

    Eigenheimzulage: Anschaffung eines Genossenschaftsanteils

    (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2005 IX R 68/04, BFH/NV 2006, 1065, m.w.N.).

    Durch die Einbeziehung des Erwerbs von Anteilen an eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaften in die Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz sollte unter anderem die Eigenkapitalausstattung der Genossenschaften durch Mobilisierung zusätzlichen privaten Kapitals verbessert werden, um so die Voraussetzungen für ein verstärktes Engagement im Wohnungsneubau zu schaffen (BTDrucks 13/2784, S. 40; BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1065).

  • BFH, 07.12.2006 - IX B 111/06

    Eigenheimzulage: Verlustabschreibung auf Geschäftsanteile eines Genossen

    Denn nach dem BFH-Urteil vom 29. November 2005 IX R 68/04 (BFH/NV 2006, 1065) knüpft der Begriff der "geleisteten Einlage" in § 17 Satz 3 EigZulG an § 7 Nr. 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) an, der sicherstellt, dass die Genossenschaft durch die satzungsgemäß bestimmten sog. Pflichteinzahlungen der Genossen mit den für ihren Geschäftsbetrieb notwendigen flüssigen Mitteln ausgestattet wird (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1978 II ZR 13/77, Der Betrieb 1978, 1777, unter 3. b).

    Denn das nach der Entscheidung in BFH/NV 2006, 1065, auf die Eigenheimzulageförderung von Genossenschaftsanteilen anwendbare Genossenschaftsgesetz bestimmt in seinem § 19 Abs. 1, dass Verlustabschreibungen zu einer Minderung der Geschäftsguthaben führen.

  • FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05

    Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der

    Es ist zwischenzeitlich vom BFH mit Urteil vom 29.11.2005 Az.: IX R 68/04, Fundstelle BFH/NV 2006, 1065 -1066 entschieden worden, dass beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen i. S. des §.17 Eigenheimzulagengesetz die Einlage nicht durch Abtretung des Anspruchs auf Eigenheimzulage erbracht werden kann.

    Denn die Eigenheimzulage kann nicht zur Bemessungsgrundlage ihrer selbst werden (BFH Urteil vom 29.11.2005 IX R 68/04, BFH/NV 2006, 1065 -1066).

  • BFH, 13.06.2008 - IX B 51/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: "geleistete Einlage" i.S.d. § 17 EigZulG

    Danach ist unter einer "geleisteten Einlage" i.S. des § 17 des Eigenheimzulagengesetzes nicht der übernommene Geschäftsanteil zu verstehen, sondern die tatsächlich erbrachte Geld(ein)zahlung; folglich kann die Einlage nicht --auch nicht teilweise-- durch Abtretung eines Teils des Geschäftsguthabens eines anderen Genossenschaftsmitglieds oder durch Abtretung des An-spruchs auf Eigenheimzulage bewirkt werden (BFH-Urteile vom 5. Dezember 2006 IX R 32/05, BFH/NV 2007, 655; vom 29. November 2005 IX R 68/04, BFH/NV 2006, 1065, m.w.N.).
  • FG Münster, 10.01.2008 - 1 K 4985/06

    Erbringung der Mindesteinlage eines Mitglieds einer Wohnbaugenossenschaft gemäß §

    Durch diese Norm und die damit verbundene Förderung soll einer Genossenschaft die Möglichkeit gegeben werden, zusätzliches privates Kapital zu erlangen (so schon BTDrucks 13/2784, 40; BFH-Urteil vom 29. November 2005 IX R 68/04, BFH/NV 2006, 1065;vom 5. Dezember 2006 IX R 32/05, BFH/NV 2007, 642).
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