Rechtsprechung
   BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10941
BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03 (https://dejure.org/2005,10941)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2005 - IV B 92/03 (https://dejure.org/2005,10941)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2005 - IV B 92/03 (https://dejure.org/2005,10941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 § 15
    Abgrenzung selbstständige Tätigkeit/gewerbliche Tätigkeit; Autodidakt

  • datenbank.nwb.de

    Fortbildung bei einem Autodidakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.10.1998 - X B 132/98

    NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang geltend macht, das FG habe die Denkgesetze verletzt und entscheidungserhebliche Tatsachen nicht ausreichend oder falsch gewichtet, macht er Mängel des materiellen Rechts geltend, die einen zur Zulassung der Revision führenden Verfahrensmangel nicht begründen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, und vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510).
  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03
    Ein Verstoß gegen die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) liegt --wie der Kläger zu Recht vorbringt-- zwar vor, wenn das FG sich seine Überzeugung aufgrund eines unvollständig ermittelten Sachverhalts bildet (BFH-Beschluss vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458).
  • BFH, 04.03.1993 - IV R 33/92

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Unterlassung der Sachverständigenzuziehung bei

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03
    Ein nicht vom FG eingeholtes Gutachten kann aber nur als Parteivortrag und nicht als Beweis eines Sachverständigen gewürdigt werden (Senatsurteil vom 4. März 1993 IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739).
  • BFH, 28.07.2003 - IV B 214/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03
    Deshalb erübrigte sich auch eine Wissensprüfung durch einen Sachverständigen; für einen dahin gehenden Verfahrensmangel reicht der klägerische Vortrag ohnehin nicht aus (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2003 IV B 214/01, BFH/NV 2004, 56).
  • BFH, 04.05.2004 - XI R 9/03

    Entwicklung von Anwendungssoftware freiberuflich?

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03
    Das inzwischen ergangene Urteil des XI. Senats des BFH vom 4. Mai 2004 XI R 9/03 (BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989) steht dem nicht entgegen.
  • BFH, 05.10.1989 - IV R 154/86

    Fertigung von Bewehrungsplänen durch Konstrukteur keine ingenieurähnliche

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03
    Da das FG zudem die vom Kläger tatsächlich ausgeübte Tätigkeit für nicht mit einem Katalogberuf vergleichbar erachtet hat (vgl. etwa Senatsurteil vom 5. Oktober 1989 IV R 154/86, BFHE 158, 409, BStBl II 1990, 73), kam es auch nicht mehr darauf an, ob der Kläger die einem Katalogberuf vergleichbaren Kenntnisse hatte oder nicht.
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang geltend macht, das FG habe die Denkgesetze verletzt und entscheidungserhebliche Tatsachen nicht ausreichend oder falsch gewichtet, macht er Mängel des materiellen Rechts geltend, die einen zur Zulassung der Revision führenden Verfahrensmangel nicht begründen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, und vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510).
  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03
    Soweit der Kläger seine Beschwerde mit dem Schriftsatz vom 14. August 2003 nach dem Ende der Begründungsfrist noch weiter begründet hat, können diese Gründe nicht mehr berücksichtigt werden (BFH-Beschluss vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842).
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00

    Unternehmensberater als Freiberufler

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 92/03
    Selbst wenn die vom Kläger gerügte Abweichung von dem durch die Rechtsprechung des BFH herausgearbeiteten Grundsatz, dass auch durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768) die erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen werden können, vorliegen sollte, würde dies nicht zur Zulassung der Revision führen.
  • BFH, 18.04.2007 - XI R 34/06

    Beratender Betriebswirt; Autodidakt

    Eine Wissensprüfung durch einen Sachverständigen würde sich dann ebenfalls erübrigen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 2005 IV B 92/03, BFH/NV 2005, 1562).
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.08.2007 - 6 K 1791/05

    Gewerbliche Tätigkeit eines EDV-Beraters

    Der Senat geht dabei von der ständigen BFH- Rechtsprechung aus, dass ein nicht vom Finanzgericht eingeholtes Gutachten nur als Parteivortrag und nicht als Beweis eines Sachverständigen gewürdigt werden kann (BFH, Urteile vom 28. April 2006 IV B 181/04, BFH/NV 2006, 1647; vom 30. März 2005 IV B 92/03, BFH/NV 2005, 1562; vom 4. März 1993, IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739).
  • BFH, 28.04.2006 - IV B 181/04

    NZB: freiberuflich tätiger EDV-Berater, Parteigutachten

    Im Übrigen kann ein nicht vom FG eingeholtes Gutachten nur als Parteivortrag und nicht als Beweis eines Sachverständigen gewürdigt werden (Senatsbeschluss vom 30. März 2005 IV B 92/03, BFH/NV 2005, 1562; Senatsurteil vom 4. März 1993 IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739).
  • FG München, 21.11.2006 - 13 K 670/99

    Buchführungspflicht eines EDV-Beraters

    aa) Bei seiner Beweiswürdigung geht der erkennende Senat von der ständigen BFH-Rechtsprechung aus, dass ein nicht vom Finanzgericht (FG) eingeholtes Gutachten nur als Parteivortrag und nicht als Beweis eines Sachverständigen gewürdigt werden kann (BFH-Urteil vom 4. März 1993 IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739; BFH-Beschluss vom 30. März 2005 IV B 92/03, BFH/NV 2005, 1562).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht