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   BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15   

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https://dejure.org/2017,18958
BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15 (https://dejure.org/2017,18958)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2017 - IV R 3/15 (https://dejure.org/2017,18958)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2017 - IV R 3/15 (https://dejure.org/2017,18958)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG - Zwangsversteigerung eines Objekts keine wertaufhellende Tatsache

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15a, EStG § 16, EStG § 52 Abs 24 S 3, EStG § 52 Abs 33 S 3, BerlinFG § 15a, BerlinFG § 31 Abs 10, EStG VZ 2008
    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG - Zwangsversteigerung eines Objekts keine wertaufhellende Tatsache

  • Bundesfinanzhof

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG - Zwangsversteigerung eines Objekts keine wertaufhellende Tatsache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a EStG 2002, § 16 EStG 2002, § 52 Abs 24 S 3 EStG 2009 vom 20.12.2016, § 52 Abs 33 S 3 EStG 2002, § 15a BerlinFG
    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG - Zwangsversteigerung eines Objekts keine wertaufhellende Tatsache

  • IWW

    § 162 der Abgabenordnung (AO), § ... 183 Abs. 2 AO, § 52 Abs. 19, Abs. 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 15a EStG, § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG, § 52 Abs. 19 Satz 2 Nr. 3, Satz 3 Nr. 2 EStG, § 6 Abs. 1, § 88 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 155 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, § 161 Abs. 2 HGB, § 40 Abs. 2 FGO, § 16 EStG, § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG, § 52 Abs. 20a Satz 4, § 52 Abs. 21 Satz 4, § 52 Abs. 19 Satz 4 EStG, § 52 Abs. 20a Satz 4 EStG, § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG, § 17 Abs. 4 EStG, § 230 Abs. 1 der Insolvenzordnung, § 243 Abs. 3 HGB, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Finanzgerichts zur Beiladung einer handelsrechtlich voll beendeten Gesellschaft; Voraussetzungen der Feststellung eines Veräußerungsgewinns

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG §§ 16, 52 Abs. 33 Satz 3; BerlinFG § 15a Satz 2; HGB § 243 Abs. 3
    Keine "wertaufhellende" Tatsache bei Zwangsversteigerung des Grundstücks einer aufgelösten Gesellschaft nach dem zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns maßgeblichen Bilanzstichtag

  • rewis.io

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG - Zwangsversteigerung eines Objekts keine wertaufhellende Tatsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis des Finanzgerichts zur Beiladung einer handelsrechtlich voll beendeten Gesellschaft; Voraussetzungen der Feststellung eines Veräußerungsgewinns

  • rechtsportal.de

    Befugnis des Finanzgerichts zur Beiladung einer handelsrechtlich voll beendeten Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der Auflösung einer KG - Zwangsversteigerung eines Objekts keine wertaufhellende Tatsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    In welchem Jahr ist der Veräußerungsgewinn zu erfassen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Insolvenz

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15a Abs 3, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 52 Abs 33 S 3
    Immobilienfonds, Grundstück, Zwangsversteigerung, Negatives Kapitalkonto, Veräußerungsgewinn, Wertaufhellung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15
    Grundsätzlich sei nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschluss vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) ein negatives Kapitalkonto, das durch ausgleichsfähige Verluste entstanden sei, in dem Veranlagungszeitraum nachzuversteuern, zu dessen Ende feststehe, dass ein Ausgleich mit künftigen Gewinnen nicht mehr zu erwarten sei.

    Zwar ist der persönlich haftende Gesellschafter in der Regel notwendig beizuladen, wenn der Rechtsstreit die Frage betrifft, ob und ggf. in welcher Höhe ein Kommanditist bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft in Folge des Wegfalls seines negativen Kapitalkontos einen Gewinn erzielt (BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 37/04, nicht veröffentlicht), da in Höhe des Wegfallgewinns regelmäßig bei dem persönlich haftenden Gesellschafter ein Verlust in gleicher Höhe anzusetzen ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).

    b) Allerdings kann nach gefestigter Rechtsprechung der bloße Wegfall der Gewinnerzielungsmöglichkeit bei einer Personengesellschaft zur Nachversteuerung negativer Kapitalkonten der Kommanditisten führen, ohne dass die Voraussetzungen des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG bzw. § 15a BerlinFG --Ausscheiden des Kommanditisten aus der fortbestehenden KG oder Auflösung der KG-- erfüllt sein müssen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).

    Davon ist auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass mit zukünftigen Gewinnen oder mit sonstigen Einlageforderungen, mit denen das negative Kapitalkonto aufgefüllt werden könnte, nicht mehr zu rechnen ist (vgl. zu der Erfassung des Wegfallgewinns ohne die Auflösung der Gesellschaft: Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).

    Wird die Gesellschaft, wie im Streitfall, durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, wird der Veräußerungsgewinn regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation der Gesellschaft oder, soweit die Gesellschaft ihren Gewerbebetrieb schon vor dem Abschluss des Insolvenzverfahrens einstellt, im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe realisiert (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).

  • BFH, 11.08.1994 - IV R 124/92

    Anwendung des § 52 Abs. 21 (jetzt Abs. 19) Satz 4 EStG bei Auflösung einer KG

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15
    Sind jedoch, wie im Streitfall, auch die Voraussetzungen des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG bzw. des § 15a BerlinFG erfüllt, so hat die ausdrückliche gesetzliche Regelung Vorrang (BFH-Urteil vom 11. August 1994 IV R 124/92, BFHE 176, 15, BStBl II 1995, 253).

    Grundlage dafür können auch Verluste sein, die außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 15a EStG vor 1980 entstanden sind, oder Verluste gemäß § 52 Abs. 19 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. Satz 3 Nr. 2 EStG a.F. im Zusammenhang mit der Errichtung und der Verwaltung von Gebäuden, die mit öffentlichen Mitteln i.S. des § 6 Abs. 1 oder nach § 88 WoBauG 2 (wie im Streitfall) gefördert sind, die vor 1995 entstanden sind (so bereits für § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG a.F.: BFH-Urteil in BFHE 176, 15, BStBl II 1995, 253).

  • BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15
    Der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsgewinn steuerrechtlich erzielt worden ist, richtet sich daher nach den allgemeinen Gewinnrealisierungsgrundsätzen im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, insbesondere dem Realisationsprinzip (vgl. für die Realisierung des Auflösungsgewinns gemäß § 17 Abs. 4 EStG: BFH-Urteil vom 1. Juli 2014 IX R 47/13, BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2012 - X R 23/10

    Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - keine

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15
    Grundsätzlich können allerdings wertaufhellende Tatsachen nach dem Bilanzstichtag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bilanz im ordnungsgemäßen Geschäftsgang (§ 243 Abs. 3 HGB) aufzustellen gewesen wäre, berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 22. August 2012 X R 23/10, BFHE 238, 173, BStBl II 2013, 76, Rz 19).
  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt -

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15
    Der zu beurteilende Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ist daher auf die am Bilanzstichtag --objektiv-- bestehenden Verhältnisse zu beziehen (BFH-Urteile vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688, unter II.3.b; vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371, und vom 9. Februar 2011 IV R 37/08).
  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15
    Der zu beurteilende Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ist daher auf die am Bilanzstichtag --objektiv-- bestehenden Verhältnisse zu beziehen (BFH-Urteile vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688, unter II.3.b; vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371, und vom 9. Februar 2011 IV R 37/08).
  • BFH, 11.02.1988 - IV R 19/87

    Korrektur fehlerhafter Gewinnverteilung bei einer Personengesellschaft durch

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15
    Wird das negative Kapitalkonto, wie offensichtlich im Streitfall auf Grund der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das FA geschehen, nicht auf die Komplementärin übertragen und ihr deshalb kein Verlust zugerechnet, kann dieser Bilanzierungsfehler nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs in der Schlussbilanz des ersten Jahres, dessen Veranlagung noch geändert werden kann, berichtigt und die damit verknüpfte Gewinnauswirkung nachgeholt werden (vgl. BFH-Urteile vom 11. Februar 1988 IV R 19/87, BFHE 153, 26, BStBl II 1988, 825, und 10. Dezember 1991 VIII R 17/87, BFHE 167, 331, BStBl II 1992, 650).
  • BFH, 12.10.1993 - VIII R 86/90

    Wahrung des formellen Bilanzenzusammenhangs, wenn bei Schätzung des

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15
    Denn dieser Schätzung liegt eine fiktiv fortgeführte Gesellschaftsbilanz zugrunde (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1993 VIII R 86/90, BFHE 172, 388, BStBl II 1994, 174).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15
    Der zu beurteilende Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ist daher auf die am Bilanzstichtag --objektiv-- bestehenden Verhältnisse zu beziehen (BFH-Urteile vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688, unter II.3.b; vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371, und vom 9. Februar 2011 IV R 37/08).
  • BFH, 10.12.1991 - VIII R 17/87

    Nachträgliche Auflösung der negativen Kapitalkonten eines Kommanditisten aufgrund

    Auszug aus BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15
    Wird das negative Kapitalkonto, wie offensichtlich im Streitfall auf Grund der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das FA geschehen, nicht auf die Komplementärin übertragen und ihr deshalb kein Verlust zugerechnet, kann dieser Bilanzierungsfehler nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs in der Schlussbilanz des ersten Jahres, dessen Veranlagung noch geändert werden kann, berichtigt und die damit verknüpfte Gewinnauswirkung nachgeholt werden (vgl. BFH-Urteile vom 11. Februar 1988 IV R 19/87, BFHE 153, 26, BStBl II 1988, 825, und 10. Dezember 1991 VIII R 17/87, BFHE 167, 331, BStBl II 1992, 650).
  • BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

  • BFH, 24.09.2015 - IV R 30/13

    Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2014 - 15 K 6300/10

    Beiladung im Fall einer Klage, die nach Vollbeendigung einer KG den Sonderbereich

  • BFH, 25.06.1992 - IV R 86/90

    Voraussetzungen der verjährungshemmenden Wirkung einer Betriebsprüfung

  • BFH, 25.06.1992 - IV R 87/90

    Gewinnfeststellungen aufgrund der Durchführung einer Außenprüfung bei einer

  • BFH, 02.12.2005 - IV B 37/04

    Beiladung des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG

  • BFH, 19.10.2023 - IV R 13/22

    Tonnagebesteuerung - Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der

    aa) Die Vollbeendigung der Personengesellschaft --hier der Schifffahrtsgesellschaft-- hat zur Folge, dass grundsätzlich alle ehemaligen Gesellschafter, die nicht selbst Klage erhoben haben, beizuladen sind, soweit sie vom Ausgang des Rechtsstreits im Sinne des § 40 Abs. 2 FGO selbst betroffen sind (z.B. BFH-Urteil vom 30.03.2017 - IV R 3/15, Rz 31, m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

    aa) Die A-KG war wegen ihrer bereits vor Klageerhebung eingetretenen Vollbeendigung nicht mehr beizuladen (vgl. BFH-Urteil vom 30.03.2017 - IV R 3/15, Rz 27 f.).
  • BFH, 19.09.2019 - IV R 50/16

    Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Aufgabe des Anteils an einer

    a) Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto ohne Abfindung --also unentgeltlich (vgl. BFH-Urteil vom 14.01.2010 - IV R 13/06, Rz 17, m.w.N.)-- aus einer KG aus, ergibt sich in Höhe dieses Kapitalkontos ein steuerpflichtiger Aufgabegewinn, wenn der Kommanditist das negative Kapitalkonto nicht ausgleichen muss (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30.03.2017 - IV R 3/15, Rz 35 und 41, dort u.a. anknüpfend an den Wortlaut des § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG in der gegenwärtig geltenden Fassung im übergeordneten Sinne als "Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 EStG" bezeichnet; näher zur Abgrenzung von "Veräußerung" und "Aufgabe" eines Mitunternehmeranteils bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft BFH-Urteile vom 09.07.2015 - IV R 19/12, BFHE 249, 555, BStBl II 2015, 954, Rz 16; vom 17.09.2015 - III R 49/13, BFHE 252, 17, BStBl II 2017, 37, Rz 26 und 35; vom 30.03.2017 - IV R 11/15, BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29, Rz 35).
  • BFH, 21.12.2017 - IV R 44/14

    Korrespondierende Bilanzierung in Höhe der Rückstellung für die Erstellung des

    Ebenfalls verfügte sie ausweislich der Anzeige der Masseunzulänglichkeit vom ... Februar 2011 über kein Aktivvermögen mehr, so dass die Vollbeendigung auch ohne die Durchführung eines Liquidationsverfahrens eingetreten ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2017 IV R 3/15, Rz 28).
  • FG Niedersachsen, 06.09.2022 - 13 K 39/21

    Erfassen von Mieteinnahmen, die einem Zwangsverwalter direkt zugeflossen sind,

    Im handelsrechtlichen Sinne ist eine aufgelöste Personenhandelsgesellschaft regelmäßig vollbeendet, wenn die Liquidation abgeschlossen und das Gesamthandsvermögen vollständig abgewickelt ist (BFH-Urteil vom 30. März 2017 IV R 3/15, BFH/NV 2017, 1019, Rz. 27 bei juris).

    Infolge der Vollbeendigung der Grundstücksverwaltungs KG war die Gesellschaft nicht gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig zu dem Verfahren beizuladen (vgl. nur BFH-Urteil vom 30. März 2017 IV R 3/15, BFH/NV 2017, 1019, Rz. 27 ff. bei juris; BFH-Urteil vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376, Rz. 20 bei juris).

    Die anderen ehemaligen Gesellschafter sind aber dann nicht beizuladen, da sie vom Ausgang des vorliegenden Rechtsstreits unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt in ihren Rechten betroffen sein können (BFH-Urteil vom 30. März 2017 IV R 3/15, BFH/NV 2017, 1019, Rz 31 bei juris).

  • FG Münster, 15.07.2021 - 2 K 29/19

    Vorliegen eines Veräußerungsgewinns aus der Auflösung eines negativen

    Sind, wie im Streitfall, die Voraussetzungen des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG erfüllt, so hat diese ausdrückliche gesetzliche Regelung Vorrang vor der gefestigten Rechtsprechung hinsichtlich § 16 EStG, nach der auch der bloße Wegfall der Gewinnerzielungsmöglichkeit bei einer Personengesellschaft zur Nachversteuerung negativer Kapitalkonten der Kommanditisten führen kann, ohne dass die Voraussetzungen des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG erfüllt sein müssen (BFH, Urteil vom 30.03.2017 IV R 3/15, juris; siehe zu der Rechtsprechung zu § 16 EStG BFH, Beschluss vom 10.11.1980 GrS 1/79, juris).

    Der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsgewinn in Folge des Ausscheidens des Kommanditisten steuerrechtlich erzielt worden ist, bestimmt sich mangels Regelung in § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG nach den allgemeinen Gewinnrealisierungsgrundsätzen im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, insbesondere dem Realisationsprinzip (BFH, Urteil vom 30.03.2017 IV R 3/15, juris).

  • BFH, 20.11.2018 - IV B 44/18

    Beschwerde gegen Beiladungsbeschluss; Klagebefugnis bei prozessualer

    Steht fest, dass die Personengesellschaft vermögenslos ist, ist sie vollbeendet (vgl. BFH-Urteile vom 30. März 2017 IV R 3/15, zur Vollbeendigung einer KG, und vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162, zur Vollbeendigung einer GbR).
  • BFH, 17.03.2021 - IV R 24/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

    aa) Die A-KG war wegen ihrer bereits vor Klageerhebung eingetretenen Vollbeendigung nicht mehr beizuladen (vgl. BFH-Urteil vom 30.03.2017 - IV R 3/15, Rz 27 f.).
  • BFH, 17.03.2021 - IV R 23/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

    aa) Die A-KG war wegen ihrer bereits vor Klageerhebung eingetretenen Vollbeendigung nicht mehr beizuladen (vgl. BFH-Urteil vom 30.03.2017 - IV R 3/15, Rz 27 f.).
  • BFH, 17.03.2021 - IV R 21/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

    aa) Die A-KG war wegen ihrer bereits vor Klageerhebung eingetretenen Vollbeendigung nicht mehr beizuladen (vgl. BFH-Urteil vom 30.03.2017 - IV R 3/15, Rz 27 f.).
  • BFH, 17.03.2021 - IV R 22/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

  • FG Nürnberg, 17.03.2022 - 4 K 355/21

    Zuordnung des Veräußerungsgewinns aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos

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