Rechtsprechung
BFH, 30.03.2020 - X B 7/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 82, FGO § 128 Abs 1, FGO § 143 Abs 1, ZPO § 380 Abs 1, ZPO § 380 Abs 3, ZPO § 381 Abs 1
(Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, mit dem dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt und ihm gegenüber Ordnungsmittel festgesetzt wurden) - rechtsprechung-im-internet.de
§ 82 FGO, § 128 Abs 1 FGO, § 143 Abs 1 FGO, § 380 Abs 1 ZPO, § 380 Abs 3 ZPO
Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, mit dem dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt und ihm gegenüber Ordnungsmittel festgesetzt wurden
- IWW
§ 380 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § ... 82 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 380 Abs. 3 ZPO, § 381 Abs. 1 ZPO, § 381 ZPO, § 380 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91 ZPO, §§ 135 ff. FGO, § 82 FGO, §§ 380, 381 ZPO, § 143 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschwerde eines Verfahrensbeteiligten gegen die Aufhebung eines Ordnungsmittels wegen Nichterscheinens eines Zeugen; Beschwerdebefugnis hinsichtlich der Aufhebung der Auferlegung der durch das Nichterscheinen entstandenen Kosten
- rewis.io
Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, mit dem dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt und ihm gegenüber Ordnungsmittel festgesetzt wurden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde eines Verfahrensbeteiligten gegen die Aufhebung eines Ordnungsmittels wegen Nichterscheinens eines Zeugen
- datenbank.nwb.de
Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, mit dem dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt und ihm gegenüber Ordnungsmittel festgesetzt wurden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2019 - 8 K 8052/16
- BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.01.1994 - XI B 60/93
Unentschuldigtes Ausbleiben eines Zeugen
Auszug aus BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
Da es sich bei dem Beschwerdeverfahren nach § 128 Abs. 1 i.V.m. § 82 FGO und §§ 380, 381 ZPO um ein selbständiges Zwischenverfahren handelt, hat der Senat gemäß § 143 Abs. 1 FGO auch über die Kosten dieses Verfahrens zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 25.01.1994 - XI B 60/93, BFH/NV 1994, 733; Schallmoser in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 82 FGO Rz 99). - BFH, 17.06.1999 - VI B 109/99
Isolierte Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
Jedenfalls fehlt es an der erforderlichen Beschwer (…vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschlüsse vom 13.06.2007 - V B 179/06, BFH/NV 2007, 2296, Rz 10, sowie vom 17.06.1999 - VI B 109/99, BFH/NV 1999, 1504). - BFH, 08.11.2006 - VI B 62/06
Ordnungsgeld - nicht erschienener Zeuge
Auszug aus BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
Als solche werden nur äußere Umstände und Ereignisse anerkannt, die den Zeugen ohne sein Zutun von der Wahrnehmung des Termins abgehalten haben, wie z.B. eine Betriebsstörung von Verkehrsmitteln, eine eigene Erkrankung oder eine schwere Erkrankung eines nächsten Angehörigen (vgl. BFH-Beschluss vom 08.11.2006 - VI B 62/06, BFH/NV 2007, 468, Rz 8). - OLG Hamm, 14.10.1986 - 4 W 99/86
Auszug aus BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
bb) Der Senat kann offen lassen, ob --angesichts der gesetzlichen Regelung in § 381 ZPO, der insoweit keine Beschwerdemöglichkeit vorsieht-- überhaupt ein Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Ordnungsmittels statthaft ist (verneinend Gehle in Baumbach/ Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung. 78. Aufl., § 381 Rz 11, unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.10.1986 - 4 W 99/86, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1987, 815; wohl ebenso Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 381 Rz 6). - BFH, 13.06.2007 - V B 179/06
FG-Verfahren; keine Streitverkündung
Auszug aus BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
Jedenfalls fehlt es an der erforderlichen Beschwer (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschlüsse vom 13.06.2007 - V B 179/06, BFH/NV 2007, 2296, Rz 10, …sowie vom 17.06.1999 - VI B 109/99, BFH/NV 1999, 1504).