Rechtsprechung
   BFH, 30.03.2020 - X B 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25044
BFH, 30.03.2020 - X B 7/20 (https://dejure.org/2020,25044)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2020 - X B 7/20 (https://dejure.org/2020,25044)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2020 - X B 7/20 (https://dejure.org/2020,25044)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25044) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 82, FGO § 128 Abs 1, FGO § 143 Abs 1, ZPO § 380 Abs 1, ZPO § 380 Abs 3, ZPO § 381 Abs 1
    (Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, mit dem dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt und ihm gegenüber Ordnungsmittel festgesetzt wurden)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 FGO, § 128 Abs 1 FGO, § 143 Abs 1 FGO, § 380 Abs 1 ZPO, § 380 Abs 3 ZPO
    Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, mit dem dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt und ihm gegenüber Ordnungsmittel festgesetzt wurden

  • IWW

    § 380 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § ... 82 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 380 Abs. 3 ZPO, § 381 Abs. 1 ZPO, § 381 ZPO, § 380 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91 ZPO, §§ 135 ff. FGO, § 82 FGO, §§ 380, 381 ZPO, § 143 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Verfahrensbeteiligten gegen die Aufhebung eines Ordnungsmittels wegen Nichterscheinens eines Zeugen; Beschwerdebefugnis hinsichtlich der Aufhebung der Auferlegung der durch das Nichterscheinen entstandenen Kosten

  • rewis.io

    Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, mit dem dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt und ihm gegenüber Ordnungsmittel festgesetzt wurden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Verfahrensbeteiligten gegen die Aufhebung eines Ordnungsmittels wegen Nichterscheinens eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de

    Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, mit dem dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt und ihm gegenüber Ordnungsmittel festgesetzt wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.01.1994 - XI B 60/93

    Unentschuldigtes Ausbleiben eines Zeugen

    Auszug aus BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
    Da es sich bei dem Beschwerdeverfahren nach § 128 Abs. 1 i.V.m. § 82 FGO und §§ 380, 381 ZPO um ein selbständiges Zwischenverfahren handelt, hat der Senat gemäß § 143 Abs. 1 FGO auch über die Kosten dieses Verfahrens zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 25.01.1994 - XI B 60/93, BFH/NV 1994, 733; Schallmoser in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 82 FGO Rz 99).
  • BFH, 17.06.1999 - VI B 109/99

    Isolierte Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
    Jedenfalls fehlt es an der erforderlichen Beschwer (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschlüsse vom 13.06.2007 - V B 179/06, BFH/NV 2007, 2296, Rz 10, sowie vom 17.06.1999 - VI B 109/99, BFH/NV 1999, 1504).
  • BFH, 08.11.2006 - VI B 62/06

    Ordnungsgeld - nicht erschienener Zeuge

    Auszug aus BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
    Als solche werden nur äußere Umstände und Ereignisse anerkannt, die den Zeugen ohne sein Zutun von der Wahrnehmung des Termins abgehalten haben, wie z.B. eine Betriebsstörung von Verkehrsmitteln, eine eigene Erkrankung oder eine schwere Erkrankung eines nächsten Angehörigen (vgl. BFH-Beschluss vom 08.11.2006 - VI B 62/06, BFH/NV 2007, 468, Rz 8).
  • OLG Hamm, 14.10.1986 - 4 W 99/86
    Auszug aus BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
    bb) Der Senat kann offen lassen, ob --angesichts der gesetzlichen Regelung in § 381 ZPO, der insoweit keine Beschwerdemöglichkeit vorsieht-- überhaupt ein Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Ordnungsmittels statthaft ist (verneinend Gehle in Baumbach/ Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung. 78. Aufl., § 381 Rz 11, unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.10.1986 - 4 W 99/86, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1987, 815; wohl ebenso Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 381 Rz 6).
  • BFH, 13.06.2007 - V B 179/06

    FG-Verfahren; keine Streitverkündung

    Auszug aus BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
    Jedenfalls fehlt es an der erforderlichen Beschwer (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschlüsse vom 13.06.2007 - V B 179/06, BFH/NV 2007, 2296, Rz 10, sowie vom 17.06.1999 - VI B 109/99, BFH/NV 1999, 1504).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht