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   BFH, 30.04.2008 - IV B 64/07   

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https://dejure.org/2008,10550
BFH, 30.04.2008 - IV B 64/07 (https://dejure.org/2008,10550)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2008 - IV B 64/07 (https://dejure.org/2008,10550)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2008 - IV B 64/07 (https://dejure.org/2008,10550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Brüterei als Gewerbebetrieb; Verrechnung von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht mit Gewinnen aus anderer gewerblicher Tätigkeit; Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung bei Vorlage einschlägiger höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1; ; EStG § 15 Abs. 4; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG 1971 § 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Verrechnung von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht mit Gewinnen aus anderer gewerblicher Tätigkeit; Unterhaltung einer Brüterei als Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.05.1998 - II R 38/96

    Anahme eines landwirtschaftlichen Nebenbetriebes

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - IV B 64/07
    Eine Integration eines Teils der Brüterei in die gewerbliche Tierhaltung kommt in diesem Fall nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1998 II R 38/96, BFH/NV 1998, 1338).
  • BFH, 29.10.1987 - VIII R 272/83

    Das Verlustausgleichsverbot für Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - IV B 64/07
    Der BFH hat wiederholt ausgeführt, dass das Verlustausgleichsverbot des § 2a EStG 1971 (nunmehr § 15 Abs. 4 EStG) nicht verfassungswidrig ist (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 VIII R 272/83, BFHE 151, 408, BStBl II 1988, 264, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 21.09.1995 - IV R 96/94

    Verlustabzugsverbot nach § 15 Abs. 4 EStG bei einem Viehhändler, der neben einer

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - IV B 64/07
    Mit Urteil vom 21. September 1995 IV R 96/94 (BFHE 179, 66, BStBl II 1996, 85) hat der Senat des Weiteren entschieden, dass ein Verlust aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung selbst dann nicht mit einem Gewinn aus einer anderen gewerblichen Tätigkeit verrechnet werden darf, wenn ein einheitlicher Gewerbebetrieb anzunehmen ist und daher insgesamt nur gewerbliche Einkünfte vorliegen.
  • BFH, 17.06.1997 - VIII B 59/96
    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - IV B 64/07
    Hält der Beschwerdeführer eine Rechtsfrage dennoch für klärungsbedürftig oder sieht er durch eine gesetzliche Regelung oder deren Auslegung einen Verfassungsverstoß als gegeben an, so muss er auch unter Heranziehung der entsprechenden Rechtsprechung und Literatur darstellen, ob und ggf. in welchem Umfang die aufgeworfene Rechtsfrage umstritten ist, dass trotz eindeutiger gesetzlicher Regelung und vorhandener Rechtsprechung noch weiterer Klärungsbedarf besteht und dass die Rechtsfrage, aus der sich die Verfassungswidrigkeit ergeben soll, bisher nicht geklärt sei (BFH-Beschluss vom 17. Juni 1997 VIII B 59/96, BFH/NV 1998, 171).
  • BFH, 20.06.1994 - III B 39/94

    Begriff des Darlegens bei der Pflicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - IV B 64/07
    Das gilt auch, wenn die grundsätzliche Bedeutung auf einen Verstoß gegen Normen des Grundgesetzes gestützt wird (BFH-Beschluss vom 20. Juni 1994 III B 39/94, BFH/NV 1995, 50).
  • BFH, 27.06.1996 - VIII B 102/95

    Begründungsanforderungen an eine Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - IV B 64/07
    Eine solche Darlegung erfordert konkrete Ausführungen darüber, inwieweit die aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juni 1996 VIII B 102/95, BFH/NV 1996, 921, m.w.N.).
  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 89/95

    Schlüssige Begründung einer allgemeinen Sachaufklärungsrüge im

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - IV B 64/07
    Eine Rechtsfrage ist auch dann nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits höchstrichterlich geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 21. Juni 1996 VIII B 89/95, BFH/NV 1996, 920).
  • BFH, 14.09.1989 - IV R 88/88

    Unterhaltung einer Brüterei ist Gewerbebetrieb, jedoch keine gewerbliche

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - IV B 64/07
    Mit Urteil vom 14. September 1989 IV R 88/88 (BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152) hat der beschließende Senat entschieden, dass die Unterhaltung einer Brüterei, in der Küken aus Bruteiern gewonnen und als Eintagsküken weiterveräußert werden, stets einen Gewerbebetrieb darstellt.
  • BFH, 28.04.2016 - IV R 20/13

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § 15 Abs.

    Eine diesbezügliche Prüfung kann deshalb nicht im vorliegenden Feststellungsverfahren der KG erfolgen, sondern ist dem Einkommensteuerverfahren des Klägers vorbehalten (BFH-Beschluss vom 30. April 2008 IV B 64/07, BFH/NV 2008, 1474).
  • FG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 10 K 3512/11

    Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung betrieblicher Verluste aus

    Die Regelung verstößt weder gegen den im Steuerrecht als Grundsatz der Steuergerechtigkeit ausgeprägten Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG oder sonstige Verfassungsgrundsätze (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 VIII R 272/83, BStBl. II 1988, 264, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 30. April 2008 IV B 64/07, BFH/NV 2008, 1474; vom 24. April 2012 IV B 84/11, BFH/NV 2012, 1313).
  • BFH, 24.04.2012 - IV B 84/11

    Vereinbarkeit des Verlustausgleichsverbots für Einkünfte aus gewerblicher

    Die Regelung verstößt weder gegen den im Steuerrecht als Grundsatz der Steuergerechtigkeit ausgeprägten Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) noch gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG oder sonstige Verfassungsgrundsätze (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 VIII R 272/83, BFHE 151, 408, BStBl II 1988, 264, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung; BFH-Beschluss vom 30. April 2008 IV B 64/07, BFH/NV 2008, 1474).
  • BFH, 19.11.2013 - IV B 86/13

    Keine erweiternde Auslegung des § 7g EStG für Härtefälle

    Abgesehen davon, dass die reine Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Norm zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. April 2008 IV B 64/07, BFH/NV 2008, 1474), ergibt sich bereits aus den vorstehenden Ausführungen, dass der vom Kläger aufgeworfenen Frage, ob § 7g EStG wegen der latenten Nichtbegünstigung von Fällen persönlicher Härten verfassungswidrig sein könnte, keine grundsätzliche Bedeutung zukommen kann.
  • FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12366/07

    Verlustverrechnungsverbot von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht bzw.

    § 15 Abs. 4 EStG verstößt weder gegen den im Steuerrecht als Grundsatz der Steuergerechtigkeit ausgeprägten Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) noch gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG oder sonstige Verfassungsgrundsätze (Urteile in BFHE 132, 456, BStBl II 1981, 359, insbesondere unter 1.b; vom 28. Juli 1981 VIII R 199/77, nicht veröffentlicht; vom 12. August 1982 IV R 69/79, BFHE 136, 470, BStBl II 1983, 36; vom 29. Oktober 1987 VIII R 272/83, BFHE 151, 408, BStBl II 1988, 264; BFH-Beschluss vom 30.04.2008 IV B 64/07, BFH/NV 2008, 1474).
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