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   BFH, 30.04.2009 - VII B 91/08   

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https://dejure.org/2009,14838
BFH, 30.04.2009 - VII B 91/08 (https://dejure.org/2009,14838)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2009 - VII B 91/08 (https://dejure.org/2009,14838)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2009 - VII B 91/08 (https://dejure.org/2009,14838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Erfahrungssatz hinsichtlich einer Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Rechtliches Gehör; Keine Zulassung der Revision bei mangelnder Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage und Rügeverzicht

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme der Bösgläubigkeit i.S.v. § 11 Abs. 2 S. 2 Anfechtungsgesetz (AnfG) - Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines uneigennützigen Treuhänders nach § 7 Abs. 1 AnfG

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 119 Nr. 6; ; AnfG § 2; ; AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; AnfG § 4 Abs. 1; ; AnfG § 7 Abs. 1; ; AnfG § 11 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme der Bösgläubigkeit i.S.v. § 11 Abs. 2 S. 2 Anfechtungsgesetz ( AnfG ); Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines uneigennützigen Treuhänders nach § 7 Abs. 1 AnfG

  • datenbank.nwb.de

    Kein Erfahrungssatz hinsichtlich einer Gläubigerbenachteiligungsabsicht bei Ehegatten; Übergehen eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93

    Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VII B 91/08
    Zudem widerspreche das Urteil des FG der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Januar 1987 VII R 10/84 (BFH/NV 1987, 728) sowie dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Dezember 1993 IX ZR 100/93 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 726).

    Auch die behauptete Divergenz zum Urteil des BGH in NJW 1994, 726 liegt nicht vor.

  • BFH, 13.01.1987 - VII R 10/84
    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VII B 91/08
    Zudem widerspreche das Urteil des FG der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Januar 1987 VII R 10/84 (BFH/NV 1987, 728) sowie dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Dezember 1993 IX ZR 100/93 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 726).

    Die behauptete Abweichung des erstinstanzlichen Urteils vom Senatsurteil in BFH/NV 1987, 728 liegt nicht vor.

  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VII B 91/08
    Das Übergehen eines Beweisantrags oder einer unvollständigen Zeugeneinvernahme kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der maßgeblichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung eines Beweisantrags oder die mangelhafte Sachaufklärung erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
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