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   BFH, 30.05.1974 - III R 6/73   

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https://dejure.org/1974,1415
BFH, 30.05.1974 - III R 6/73 (https://dejure.org/1974,1415)
BFH, Entscheidung vom 30.05.1974 - III R 6/73 (https://dejure.org/1974,1415)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 1974 - III R 6/73 (https://dejure.org/1974,1415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einheitswert - Ermittlung - Hauptfeststellung - Berlin (West) - Gebäude - Berlinabschlag - Ermäßigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 112, 516
  • BStBl II 1974, 601
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.03.1974 - III R 143/72

    Ermittlung eines Grundstückswertes - Ermächtigungsgrundlage - Zuschlag - Abschlag

    Auszug aus BFH, 30.05.1974 - III R 6/73
    Der Senat hat in dem Urteil vom 15. März 1974 III R 143/72 (BFHE 112, 193, BStBl II 1974, 398) die Verordnung über die Ermäßigung der Einheitswerte bebauter Grundstücke in Berlin (West) auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 für verfassungs- und gesetzesgemäß erklärt und dabei gleichzeitig die Anwendung des § 82 Abs. 1 BewG für bebaute Grundstücke wegen ihrer Belegenheit in Berlin (West) abgelehnt.

    Untersuchungen aufgrund von Verkäufen bebauter Grundstücke hatten ergeben, daß in Berlin (West) an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 besondere Verhältnisse vorlagen und daß die Werte nach dem BewG 1965 für die bebauten Grundstücke im übrigen Bundesgebiet höher waren als die Berliner Verkehrswerte (siehe dazu Rössler-Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 9. Aufl., § 122 BewG Anm. 3 und BFH-Entscheidung III R 143/72).

  • BFH, 08.05.1953 - III 109/52 U

    Bewertung eines errichteten Gebäudes auf einem fremden Grundstück - Einzelne

    Auszug aus BFH, 30.05.1974 - III R 6/73
    Es spielt entgegen der Revisionsbegründung keine Rolle, daß die Vorschrift des § 94 Abs. 1 letzter Halbsatz BewG im Gegensatz zu der früheren Rechtsprechung des BFH (siehe Urteil vom 8. Mai 1953 III 109/52 U, BFHE 57, 507, BStBl III 1953, 195), die den Grund und Boden als unbebautes Grundstück ansah, steht.
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