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   BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06   

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https://dejure.org/2007,14277
BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06 (https://dejure.org/2007,14277)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2007 - IV B 93/06 (https://dejure.org/2007,14277)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - IV B 93/06 (https://dejure.org/2007,14277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; AO § ... 141; ; AO § 141 Abs. 1; ; AO § 141 Abs. 2; ; AO § 141 Abs. 2 Satz 1; ; AO § 141 Abs. 3; ; FGO § 68; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung des für die Annahme von Teilbetrieben innerhalb des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erforderlichen Zusammenhangs bei Verpachtung; Übergang der Buchführungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99

    Veräußerungsfreibetrag bei Aufgabe eines Restbetriebs

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06
    Zwar verweist der Kläger dazu auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1248 und vom 9. November 2000 IV R 60/99 (BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101); er rügt jedoch lediglich, dass das FG nicht alle bedeutsamen Umstände erfasst und gegen die Denkgesetze verstoßen habe, weil die von der Landwirtschaftsverwaltung vergebene Betriebsnummer --entgegen der Auffassung des FG-- personen- und nicht betriebsbezogen sei.

    aa) Die angefochtene Entscheidung weicht vom Urteil des BFH in BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101 nicht ab.

    Denn der Senat ist lediglich von einer Unterbrechung, nicht von einer Beendigung des für die Annahme von Teilbetrieben erforderlichen Zusammenhangs durch die Verpachtung ausgegangen (BFH-Urteil in BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101, unter 2.a der Gründe).

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 27/02

    Buchführungspflicht bei Hofübergabe

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06
    Eine dagegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2003 IV R 27/02, BFH/NV 2004, 753).

    bb) Es liegt auch keine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 753 vor, soweit § 141 Abs. 1 AO dem angefochtenen Urteil zufolge auf den Gesamtbetrieb abstellt und eine Mitteilung i.S. des § 141 Abs. 2 AO immer dann möglich und statthaft ist, wenn der Steuerpflichtige Bücher nicht für alle Betriebsteile führt.

    Über eine Mitteilung nach § 141 Abs. 2 Satz 1 AO hatte der Senat im Urteil in BFH/NV 2004, 753 nicht zu entscheiden; das angefochtene Urteil weicht deshalb auch nicht davon ab.

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99

    LuF-Betrieb - Teilbetrieb

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06
    Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass alle Flächen eine wirtschaftliche Einheit bildeten, wenn sie von einer Hofstelle aus bewirtschaftet würden und demselben Eigentümer gehörten (BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248).

    Zwar verweist der Kläger dazu auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1248 und vom 9. November 2000 IV R 60/99 (BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101); er rügt jedoch lediglich, dass das FG nicht alle bedeutsamen Umstände erfasst und gegen die Denkgesetze verstoßen habe, weil die von der Landwirtschaftsverwaltung vergebene Betriebsnummer --entgegen der Auffassung des FG-- personen- und nicht betriebsbezogen sei.

  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06
    Der Kläger muss daher eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage darlegen, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist und die im konkreten Streitfall klärungsfähig ist (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 52).

    Das reicht zur ordnungsgemäßen Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes jedoch nicht aus (vgl. u.a. Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 234).

  • BFH, 13.10.1988 - IV R 136/85

    Buchführungspflicht - Grenzwerte für den Beginn - Einzelner Betrieb

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06
    Außerdem sei bedeutsam, ob die Betriebe mit den gleichen Sachmitteln ausgestattet seien und mit den gleichen --oder unterschiedlichen-- Arbeitskräften wirtschafteten (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 136/85, BFHE 154, 442, BStBl II 1989, 7).
  • BFH, 08.09.2005 - IV B 23/04

    Sonderbetriebseinnahmen: Dienstleistungsvergütungen

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06
    Dazu ist es erforderlich, in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils herauszustellen, die mit tragenden Rechtssätzen der Entscheidung eines anderen Gerichts nicht übereinstimmen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 8. September 2005 IV B 23/04, BFH/NV 2006, 51, m.w.N.; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz 42).
  • BFH, 18.03.1999 - VIII B 60/98

    NZB; Begründungsanforderungen bei kumulativer Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06
    Es fehlt daher auch an der erforderlichen Entscheidungserheblichkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 18. März 1999 VIII B 60/98, BFH/NV 1999, 1233; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 31).
  • BFH, 07.09.2006 - IV B 13/05

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06
    Die Voraussetzungen und die Anforderungen an die Darlegung stimmen insoweit überein (vgl. Senatsbeschluss vom 7. September 2006 IV B 13/05, BFH/NV 2007, 27).
  • BFH, 29.05.2008 - V B 224/07

    Vorsteuerabzug bei Sanierungsleistungen nach Betriebsstilllegung - Anforderungen

    Er hat keine tragenden und abstrakten Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den angeführten Entscheidungen des EuGH und des BFH andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2007 IV B 93/06, BFH/NV 2007, 2051; vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603, und vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980).
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