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   BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10   

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https://dejure.org/2011,15746
BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10 (https://dejure.org/2011,15746)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2011 - XI B 90/10 (https://dejure.org/2011,15746)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - XI B 90/10 (https://dejure.org/2011,15746)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verfahrensfehler des FG bei beantragter - aber nicht durchgeführter - Vernehmung eines sog. Auslandszeugen

  • openjur.de

    Verfahrensfehler des FG bei beantragter --aber nicht durchgeführter-- Vernehmung eines sog. Auslandszeugen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 90 Abs 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 155, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 373
    Verfahrensfehler des FG bei beantragter --aber nicht durchgeführter-- Vernehmung eines sog. Auslandszeugen

  • Bundesfinanzhof

    Verfahrensfehler des FG bei beantragter --aber nicht durchgeführter-- Vernehmung eines sog. Auslandszeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 155 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 373 ZPO
    Verfahrensfehler des FG bei beantragter --aber nicht durchgeführter-- Vernehmung eines sog. Auslandszeugen

  • rewis.io

    Verfahrensfehler des FG bei beantragter --aber nicht durchgeführter-- Vernehmung eines sog. Auslandszeugen

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfahrensfehler des FG bei beantragter --aber nicht durchgeführter-- Vernehmung eines sog. Auslandszeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer nicht mitgeteilten ladungsfähigen Anschrift einer möglichen Zeugin bei der Ablehnung eines Beweisantrags; Vorliegen eines Beweisantritts im Falle der individualisierenden Benennung eines Zeugen ohne seine ladungsfähige Anschrift nach Maßgabe der §§ ...

  • datenbank.nwb.de

    Ladung eines im Ausland ansässigen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.11.2004 - V B 82/04

    Ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10
    aa) Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass ein im Ausland ansässiger Zeuge vom FG nicht zu laden, sondern vom Beteiligten, der die Vernehmung dieses Zeugen beantragt, gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zu stellen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2004 V B 82/04, BFH/NV 2005, 568, und vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285, m.w.N.).

    Insoweit darf das FG für den Fall, dass der Zeuge von dem rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht gestellt wurde, grundsätzlich ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) würdigen (BFH-Beschlüsse vom 23. September 2010 XI B 97/09, BFH/NV 2011, 269; vom 12. Februar 2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833, und in BFH/NV 2005, 568).

  • BFH, 23.09.2010 - XI B 97/09

    FG muss Schlussfolgerungen nicht im Voraus andeuten - im Ausland ansässiger Zeuge

    Auszug aus BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10
    Insoweit darf das FG für den Fall, dass der Zeuge von dem rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht gestellt wurde, grundsätzlich ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) würdigen (BFH-Beschlüsse vom 23. September 2010 XI B 97/09, BFH/NV 2011, 269; vom 12. Februar 2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833, und in BFH/NV 2005, 568).
  • BFH, 25.11.2002 - I B 32/02

    Ausländische Zeugen, unterlassene Vernehmung

    Auszug aus BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10
    Hält das Gericht bei dieser Sachlage die in das Wissen des Zeugen gestellten Umstände für entscheidungserheblich, muss es dem Kläger zur Wahrung rechtlichen Gehörs die Möglichkeit geben, den Zeugen in einem neu anzuberaumenden Beweistermin zu stellen, es sei denn, der Kläger erklärt in der mündlichen Verhandlung auf Befragen, dazu nicht willens oder in der Lage zu sein (vgl. zum Anspruch auf rechtliches Gehör bei der erstmaligen Benennung eines im Ausland ansässigen Zeugen in der mündlichen Verhandlung auch den BFH-Beschluss vom 25. November 2002 I B 32/02, BFH/NV 2003, 627).
  • BGH, 31.03.1993 - VIII ZR 91/92

    Beibringungsfrist für ladungsfähige Anschrift

    Auszug aus BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10
    Da es sich um ein behebbares Hindernis handelt, hätte von einer Beweiserhebung erst dann abgesehen werden dürfen, wenn das Gericht zur Behebung des Hindernisses fruchtlos eine Frist gesetzt hätte (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 2009 XI B 40/08, nicht veröffentlicht, juris, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1993 VIII ZR 91/92, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1926).
  • BFH, 21.08.2006 - X B 154/05

    Zeuge im Ausland

    Auszug aus BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10
    aa) Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass ein im Ausland ansässiger Zeuge vom FG nicht zu laden, sondern vom Beteiligten, der die Vernehmung dieses Zeugen beantragt, gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung zu stellen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2004 V B 82/04, BFH/NV 2005, 568, und vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

    Auszug aus BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10
    Das FG wird im zweiten Rechtsgang außerdem zu beachten haben, dass § 3c Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nur dann anwendbar ist, wenn die Lieferschwelle des § 3c Abs. 3 UStG überschritten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2009 XI B 24/09, BFHE 226, 449, unter II.3. a) und nicht dann, wenn sie unterschritten ist, wovon das FG in den Entscheidungsgründen seines Urteils (Seite 20 Buchst. i) ausgegangen ist.
  • BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09

    Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG -

    Auszug aus BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10
    Insoweit darf das FG für den Fall, dass der Zeuge von dem rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht gestellt wurde, grundsätzlich ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) würdigen (BFH-Beschlüsse vom 23. September 2010 XI B 97/09, BFH/NV 2011, 269; vom 12. Februar 2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833, und in BFH/NV 2005, 568).
  • BFH, 05.03.2009 - XI B 40/08

    Verfahrensfehler - Ordnungsgemäßer Beweisantritt - Fehlen von

    Auszug aus BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10
    Da es sich um ein behebbares Hindernis handelt, hätte von einer Beweiserhebung erst dann abgesehen werden dürfen, wenn das Gericht zur Behebung des Hindernisses fruchtlos eine Frist gesetzt hätte (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 2009 XI B 40/08, nicht veröffentlicht, juris, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1993 VIII ZR 91/92, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1926).
  • BFH, 11.07.2013 - IV R 27/09

    Benennung des Zahlungsempfängers bei Erwerb einer Beteiligung an einer

    Dies schon ungeachtet dessen, dass es die Klägerin nach eigenem Vortrag nicht vermocht hat, den im Ausland ansässigen G --wie es ständiger Rechtsprechung des BFH entsprochen hätte (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2011 XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479, m.w.N.)-- gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO in der mündlichen Verhandlung vor dem FG zu stellen.
  • BFH, 19.10.2011 - X R 65/09

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) stellt die Benennung eines Zeugen auch ohne Angabe der ladungsfähigen Anschrift einen den Anforderungen des § 373 ZPO genügenden beachtlichen Beweisantritt dar, sofern der Zeuge individualisierbar ist (Beschluss vom 26. Oktober 1999  2 BvR 1292/96, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 945, unter II.1.b; ebenso BFH-Beschluss vom 30. Mai 2011 XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479, unter 2.a).
  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

    Davon abgesehen ist ein im Ausland ansässiger Zeuge vom FG nicht zu laden, sondern von dem Beteiligten, der die Vernehmung dieses Zeugen beantragt, gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung in der mündlichen Verhandlung vor dem FG zu stellen (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2011 XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2014 - VII B 213/12

    Nachweis der Rückwareneigenschaft bzw. des zollrechtlichen Status

    Insbesondere hätte die Klägerin die im Ausland ansässigen Eheleute Y für eine etwaige Vernehmung als Zeugen in der mündlichen Verhandlung stellen müssen (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2011 XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13

    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge

    Auch mit dem Vortrag, das FG habe der Klägerin aufgrund des Verlaufs der Beweisaufnahme Gelegenheit geben müssen, Auslandszeugen beizubringen, was im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 30. Mai 2011 XI B 90/10 (BFH/NV 2011, 1479) einen Verfahrensfehler darstelle, ist kein Verfahrensfehler ordnungsgemäß dargelegt; denn wenn mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend gemacht wird, das FG habe den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt, muss u.a. vorgetragen werden, warum ein Beschwerdeführer nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705).
  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 87/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes aus der Auflösung einer

    Insoweit darf das Gericht für den Fall, dass der Zeuge von dem rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht gestellt wurde, grundsätzlich ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) würdigen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 11. November 2004 V B 82/04, BFH/NV 2005, 568; vom 23. September 2010 XI B 97/09, BFH/NV 2011, 269; vom 30. Mai 2011 XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479).
  • BFH, 10.04.2014 - XI B 138/13

    Vertagung bei Nichterscheinen eines im Ausland lebenden Zeugen

    Insoweit darf das FG für den Fall, dass der Zeuge von dem rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht gestellt wurde, grundsätzlich ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) würdigen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 568; vom 23. September 2010 XI B 97/09, BFH/NV 2011, 269; vom 30. Mai 2011 XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 10 K 10044/12

    Kindergeldanspruch des in Deutschland Leistungen zur Sicherung des

    Da die Zeugen vom rechtskundig vertretenen Kläger nicht gestellt wurden, durfte das Gericht ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ) würdigen (BFH, Beschluss vom 30. Mai 2011 - XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479).
  • FG München, 26.01.2015 - 7 K 1650/11

    Verwertungsverbot über nach fehlerhaften Ermittlungsmaßnahmen bekannt gewordene

    Da A von der rechtskundig vertretenen Klägerin nicht gestellt wurde, durfte das Gericht ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) würdigen (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2011 XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479).
  • FG Hamburg, 04.09.2023 - 4 K 60/21

    Zollrecht: Aufbewahrung von Präferenznachweisen nach dem Schema des Allgemeinen

    Zumal es sich bei den benannten Zeugen um solche aus dem Drittland handelt, welche die Klägerin in einer mündlichen Verhandlung hätte stellen müssen, § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO (BFH, Beschluss vom 30. Mai 2011, XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479, m.w.N.).
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