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   BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11   

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https://dejure.org/2012,25885
BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11 (https://dejure.org/2012,25885)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2012 - IX B 138/11 (https://dejure.org/2012,25885)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - IX B 138/11 (https://dejure.org/2012,25885)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel (Sachaufklärung, Entscheidungserheblichkeit)

  • openjur.de

    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel (Sachaufklärung, Entscheidungserheblichkeit)

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, ZPO § 165, ZPO § 295, EStG § 17
    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel (Sachaufklärung, Entscheidungserheblichkeit)

  • Bundesfinanzhof

    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel (Sachaufklärung, Entscheidungserheblichkeit)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 EStG 1997, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    (Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel (Sachaufklärung, Entscheidungserheblichkeit))

  • rewis.io

    (Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel (Sachaufklärung, Entscheidungserheblichkeit))

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; EStG § 17
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung oder Auflösung einer Kapitalgesellschaft gem. § 17 EStG mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätze der Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG sind geklärt; Verlust des Rügerechts durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Entsprechend verweist das FG zutreffend auf das das Jahr 1999 betreffende, rechtskräftig abgeschlossene FG-Verfahren (Az. 15 K 4839/02) und eine mögliche Änderung des Veräußerungsgewinns für nach dem maßgebenden Veräußerungszeitpunkt noch angefallene Aufwendungen (vgl. grds. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).
  • BFH, 11.12.2002 - IX B 124/02

    Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung der Einheitlichkeit der

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Für die Darlegung der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) mangelt es bereits an einer eine Abweichung erkennbar machenden Gegenüberstellung tragender Erwägungen des angefochtenen Urteils des Finanzgerichts (FG) und (vermeintlicher) Divergenzentscheidungen (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495; vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144).
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    a) Soweit die Kläger in der Nichtberücksichtigung der Bürgschaftsinanspruchnahme auch des Klägers eine unzureichende Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel in Gestalt der unterlassenen Amtsermittlung rügen (zu den Anforderungen: z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43), ist dieser Verstoß nicht gegeben.
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    a) Soweit die Kläger in der Nichtberücksichtigung der Bürgschaftsinanspruchnahme auch des Klägers eine unzureichende Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel in Gestalt der unterlassenen Amtsermittlung rügen (zu den Anforderungen: z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43), ist dieser Verstoß nicht gegeben.
  • BFH, 25.09.2007 - IX B 199/06

    Darlegung einer Divergenz (hier: Schuldvorwurf bei Einschaltung eines

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Solche Ausführungen waren entbehrlich; denn nach der maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. September 2007 IX B  199/06, BFH/NV 2008, 26; vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443) hatte zum einen zwar die Klägerin, nicht aber der Kläger hinsichtlich der in Frage stehenden Finanzierungsmaßnahmen (Bürgschaften, Darlehen) eigene Aufwendungen getätigt und zum anderen den eigenkapitalersetzenden Charakter seiner Darlehensgewährung nicht nachgewiesen.
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Gleichwohl haben die fachkundig vertretenen Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, m.w.N.).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 60/05

    Auflösungsverlust nach § 17 EStG - Finanzierungsmaßnahmen eines

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Zudem ist auch die Frage, ob die Gesellschaft in eine Krise geraten ist, aufgrund einer --nicht grundsätzlich bedeutsamen-- Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 2011 IX R 54/10, BFH/NV 2011, 2029; vom 9. Oktober 2008 IX R 60/05, BFH/NV 2009, 896, m.w.N) als Tatfrage zu entscheiden.
  • BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Mit ihrem Vorbringen rügen die Kläger im Kern lediglich eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 IX B  156/07, BFH/NV 2008, 1323; vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09

    NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung,

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Solche Ausführungen waren entbehrlich; denn nach der maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. September 2007 IX B  199/06, BFH/NV 2008, 26; vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443) hatte zum einen zwar die Klägerin, nicht aber der Kläger hinsichtlich der in Frage stehenden Finanzierungsmaßnahmen (Bürgschaften, Darlehen) eigene Aufwendungen getätigt und zum anderen den eigenkapitalersetzenden Charakter seiner Darlehensgewährung nicht nachgewiesen.
  • BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09

    Zweijährige Spekulationsfrist; Motiv- oder Inhaltsirrtum

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11
    Zum Dritten kommt es für die Frage, ob tatsächlich ein Verlust vorliegt, wenn es um die Abtretung einer uneinbringlichen Forderung unter "aus einem Topf wirtschaftenden" Ehegatten, ggf. als Drittaufwand, geht, auf die regelmäßig --so auch im Streitfall-- nicht klärungsbedürftigen Umstände des Einzelfalls an (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Dezember 2009 IX B 72/09, BFH/ NV 2010, 932; vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

  • BFH, 28.03.2011 - III B 144/09

    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit

  • BFH, 25.05.2011 - IX R 54/10

    Nachträgliche Anschaffungskosten

  • BFH, 01.04.2008 - IX B 156/07

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einzelfall-Umstände - Tatsachenwürdigung

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