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   BFH, 30.05.2022 - II B 55/21   

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https://dejure.org/2022,17383
BFH, 30.05.2022 - II B 55/21 (https://dejure.org/2022,17383)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2022 - II B 55/21 (https://dejure.org/2022,17383)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - II B 55/21 (https://dejure.org/2022,17383)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung, Art. ... 15 DSGVO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 115 Abs. 2 Nr. 3, 119 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 78 FGO, § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 155 Satz 1 FGO, § 295 Abs. 1 ZPO, § 76 FGO, § 119 Nr. 1 FGO, § 6 Abs. 1 FGO, § 6 Abs. 4 Satz 1 FGO, § 124 Abs. 2 FGO, § 6 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 FGO, § 6 FGO, § 71 Abs. 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Parallelentscheidung zu BFH II B 56/21 v. 30.05.2022

  • rewis.io

    Umfang eines Akteneinsichtsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang eines Akteneinsichtsanspruchs

  • rechtsportal.de

    Parallelentscheidung zu BFH II B 56/21 v. 30.05.2022

  • datenbank.nwb.de

    Umfang eines Akteneinsichtsanspruchs

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzgerichtsverfahren - und der Anspruch auf Akteneinsicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 21.07.2016 - V B 66/15

    Anforderungen an die Übertragung auf den Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 55/21
    Es ist keine Zurückverweisung an den Vollsenat vorzunehmen, wie sie geboten wäre, wenn die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ihrerseits einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 119 Nr. 1 FGO begründet hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 21.07.2016 - V B 66/15, BFH/NV 2016, 1574, Rz 9).

    Dafür genügt im Allgemeinen der Eingang von Klagebegründung, Klageerwiderung und Steuerakten (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1078, unter II.II.6., und in BFH/NV 2016, 1574, Rz 5).

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95

    Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 55/21
    Das ist etwa dann der Fall, wenn sich der Einzelrichter selbst bestellt hat, ihm der Rechtsstreit statt durch Senatsbeschluss durch Verfügung des Vorsitzenden zugewiesen worden ist, ein Verstoß gegen die ausdrücklichen Verbote des § 6 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 2 FGO vorliegt, oder wenn sich die Übertragung auf den Einzelrichter aus sonstigen Gründen als "greifbar gesetzwidrig" erweist (BFH-Beschluss vom 16.12.1997 - IX R 22/95, BFH/NV 1998, 720, unter 2.a aa).

    aa) Die in dem BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 720 exemplarisch genannten Verfahrensfehler oder vergleichbare grobe Mängel sind nicht ersichtlich.

  • BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03

    Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 55/21
    Eine Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO für eine Übertragung auf den Einzelrichter hätten nicht vorgelegen, kann deshalb nur Erfolg haben, wenn die Übertragung willkürlich war (BFH-Beschluss vom 27.12.2004 - IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078, unter II.II.6.).

    Dafür genügt im Allgemeinen der Eingang von Klagebegründung, Klageerwiderung und Steuerakten (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1078, unter II.II.6., und in BFH/NV 2016, 1574, Rz 5).

  • BFH, 12.03.2019 - XI B 9/19

    Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 55/21
    Dabei handelt es sich um diejenigen Aktenstücke, die aus Sicht des FG für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich sind und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.03.2019 - XI B 9/19, BFH/NV 2019, 837, Rz 15, und vom 09.12.2020 - II S 11/20, BFH/NV 2021, 532, Rz 9).
  • BFH, 19.01.2012 - X B 4/10

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 55/21
    Zwar kann der Beschwerdeführer auch durch unentschuldigtes Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung sein Recht endgültig verlieren, die Verletzung einer verzichtbaren Verfahrensvorschrift zu rügen, sofern die Verletzung vorhersehbar war (vgl. BFH-Urteil vom 29.06.1994 - I R 108/93, BFH/NV 1995, 320; BFH-Beschlüsse vom 02.03.2005 - VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576, unter 3.; vom 19.01.2012 - X B 4/10, BFH/NV 2012, 958, Rz 27, und, namentlich für den Fall fehlender Vorhersehbarkeit, vom 29.10.2015 - X B 55/15, BFH/NV 2016, 218, Rz 17).
  • BFH, 09.12.2020 - II S 11/20

    Zulässigkeit eines Antrags nach § 86 Abs. 3 Satz 1 FGO

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 55/21
    Dabei handelt es sich um diejenigen Aktenstücke, die aus Sicht des FG für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich sind und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.03.2019 - XI B 9/19, BFH/NV 2019, 837, Rz 15, und vom 09.12.2020 - II S 11/20, BFH/NV 2021, 532, Rz 9).
  • BFH, 29.10.1999 - III B 32/99

    Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 55/21
    Diese Rechtsprechung ist indes zur Sachaufklärungspflicht nach § 76 FGO ergangen, die von der Wechselwirkung zwischen Amtsermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht geprägt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.10.1999 - III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, unter 3., und vom 01.02.2010 - XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921, Rz 8) und bei der in der unterlassenen Rüge gleichzeitig unzureichende Mitwirkung zum Ausdruck kommt.
  • BFH, 27.01.2016 - IV B 128/15

    Keine Akteneinsicht in dem Gericht nicht bekannte Akten

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 55/21
    Ein Beschluss, mit dem das FG Einsicht in Akten gewährt, die ihm selbst nicht vorliegen und die es nicht kennt, wäre vielmehr rechtswidrig (BFH-Beschluss vom 27.01.2016 - IV B 128/15, BFH/NV 2016, 767, Rz 9).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 108/93

    Übergehen eines Beweisangebots - Verzicht auf die Einvernahme eines Zeugen

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 55/21
    Zwar kann der Beschwerdeführer auch durch unentschuldigtes Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung sein Recht endgültig verlieren, die Verletzung einer verzichtbaren Verfahrensvorschrift zu rügen, sofern die Verletzung vorhersehbar war (vgl. BFH-Urteil vom 29.06.1994 - I R 108/93, BFH/NV 1995, 320; BFH-Beschlüsse vom 02.03.2005 - VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576, unter 3.; vom 19.01.2012 - X B 4/10, BFH/NV 2012, 958, Rz 27, und, namentlich für den Fall fehlender Vorhersehbarkeit, vom 29.10.2015 - X B 55/15, BFH/NV 2016, 218, Rz 17).
  • BFH, 01.02.2010 - XI B 50/08

    Erstmalige Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung einer Behörde in der mündlichen

    Auszug aus BFH, 30.05.2022 - II B 55/21
    Diese Rechtsprechung ist indes zur Sachaufklärungspflicht nach § 76 FGO ergangen, die von der Wechselwirkung zwischen Amtsermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht geprägt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.10.1999 - III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, unter 3., und vom 01.02.2010 - XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921, Rz 8) und bei der in der unterlassenen Rüge gleichzeitig unzureichende Mitwirkung zum Ausdruck kommt.
  • BFH, 29.10.2015 - X B 55/15

    Überraschungsentscheidung bei nicht durchgeführter Beweiserhebung - Absehen von

  • BFH, 11.04.2016 - X B 77/15

    Rüge eines Verfahrensfehlers

  • BFH, 01.02.2010 - XI B 50/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst

  • BFH, 30.09.2016 - X B 27/16

    Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

  • BFH, 02.03.2005 - VII B 142/04

    Einzelrichter; Rückübertragung auf den Senat

  • BFH, 13.03.2024 - VIII B 129/22

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    Dabei handelt es sich um diejenigen Aktenstücke, die aus Sicht des FG für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich sind und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können (vgl. BFH-Beschluss vom 30.05.2022 - II B 55/21, BFH/NV 2022, 903, Rz 18, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Ein Anspruch auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht vorgelegt worden sind und ihm folglich nicht vorliegen, besteht nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.05.2022 - II B 55/21, Rz 10; vom 30.09.2016 - X B 27/16, Rz 7, m.w.N. und vom 27.08.2014 - XI B 32/14, Rz 29, m.w.N.).
  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1828/21

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO -

    Zudem verweist die Klägerin auf zwei Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 30.05.2022 (Az. II B 55/21, BFH/NV 2022, 903 und II B 56/21, BFH/NV 2022, 905).

    Sie führt aus, dass in dem Verfahren unter dem Aktenzeichen II B 55/21 das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zunächst keine Akteneinsicht gewährt habe, sondern nur auf Rüge der Klägerseite hin die Möglichkeit eröffnet habe, die Akten am Tag der mündlichen Verhandlung vor Beginn der Verhandlung einsehen zu können.

    Aus den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs vom 30.05.2022 (Az. II B 55/21, BFH/NV 2022, 903 und II B 56/21, BFH/NV 2022, 905) ergibt sich kein anderes Ergebnis, da der Senat sämtliche Verwaltungsakten beim Beklagten nochmals im zweiten Rechtszug angefordert und der Klägerin Gelegenheit zur nochmaligen Akteneinsicht gewährt hat.

  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1203/21

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO -

    Zudem verweist die Klägerin auf zwei Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 30.05.2022 (Az. II B 55/21, BFH/NV 2022, 903 und II B 56/21, BFH/NV 2022, 905).

    Sie führt aus, dass in dem Verfahren unter dem Aktenzeichen II B 55/21 das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zunächst keine Akteneinsicht gewährt habe, sondern nur auf Rüge der Klägerseite hin die Möglichkeit eröffnet habe, die Akten am Tag der mündlichen Verhandlung vor Beginn der Verhandlung einsehen zu können.

    Aus den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs vom 30.05.2022 (Az. II B 55/21, BFH/NV 2022, 903 und II B 56/21, BFH/NV 2022, 905) ergibt sich kein anderes Ergebnis, da der Senat sämtliche Verwaltungsakten beim Beklagten nochmals im zweiten Rechtszug angefordert und der Klägerin Gelegenheit zur nochmaligen Akteneinsicht gewährt hat.

  • BFH, 21.04.2023 - III B 41/22

    Gehörsverletzung durch Versagung der Akteneinsicht

    c) Die Kläger haben das Recht, die Nichtgewährung der Akteneinsicht zu rügen, nicht nach § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 155 Satz 1 FGO verloren (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2022, 730, Rz 22, und vom 30.05.2022 - II B 55/21, BFH/NV 2022, 903, Rz 12 ff.).
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