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   BFH, 30.06.1960 - II 245/57 S   

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BFH, 30.06.1960 - II 245/57 S (https://dejure.org/1960,1009)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1960 - II 245/57 S (https://dejure.org/1960,1009)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1960 - II 245/57 S (https://dejure.org/1960,1009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 71, 237
  • NJW 1960, 1783
  • BStBl III 1960, 337
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BFH, 30.06.1960 - II 245/57 S
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvH 2/52 vom 21. Mai 1952 (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 1 S. 299 ff., 312) - dessen Grundsätzen der Senat sich in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen hat - ist für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung maßgebend "der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist"; daneben kann auch die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift für die Auslegung insofern Bedeutung haben, als sie die Richtigkeit einer nach dem angegebenen Grundsatz erhaltenen Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können.
  • BFH, 10.08.1955 - II 27/55 S

    Erstattungsfähigkeit von Gebühren für einen Anwalt, der seine eigene Steuersache

    Auszug aus BFH, 30.06.1960 - II 245/57 S
    Es handelt sich im Abs. 2 des § 316 AO insoweit um eine abschließende Regelung der Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die durch die Zuziehung von Rechtsanwällen, Steuerberatern usw. entstehen (vgl. insoweit auch die Begründung des Urteils des Bundesfinanzhofs II 27/55 S vom 10. August 1955, BStBl 1955 III S. 276, Slg. Bd. 61 S. 204).
  • BFH, 17.02.1954 - II 218/53 S

    Rechtsmittelzug gegen Entscheidungen des Finanzamts und des Vorsitzenden des

    Auszug aus BFH, 30.06.1960 - II 245/57 S
    sind zulässig (vgl. unter anderem das Urteil des Bundesfinanzhofs II 218/53 S vom 17. Februar 1954, BStBl 1954 III S. 117, Slg. Bd. 58 S. 540).
  • BFH, 06.02.1957 - II 186/55 S

    Anfallen einer Verhandlungsgebühr bei Erledigung des Rechtsstreites - Berechnung

    Auszug aus BFH, 30.06.1960 - II 245/57 S
    Der erkennende Senat hat unter anderem im Urteil II 186/55 S vom 6. Februar 1957 (BStBl 1957 III S. 118, Slg. Bd. 64 S. 312) entschieden, daß die Erledigung des Rechtsstreits nach § 94 AO durch das Finanzamt bei sinngemäßer Würdigung noch als Bestandteil des finanzgerichtlichen Verfahrens anzusehen ist und es daher der inneren sachlichen Begründung entbehren würde, wenn die Möglichkeit einer Beendigung des schon vor dem Finanzgericht anhängig gewesenen Verfahrens durch einen Abhilfebescheid nach § 94 AO zu einer Benachteiligung des Steuerpflichtigen hinsichtlich der Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Rahmen des § 316 Abs. 2 AO führen würde.
  • BFH, 06.07.1955 - II 147/54 S

    Vornahme einer Gebührenerhöhung nach dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete

    Auszug aus BFH, 30.06.1960 - II 245/57 S
    Soweit der Senat im Urteil II 147/54 S vom 6. Juli 1955 (BStBl 1955 III S. 249, Slg. Bd. 61 S. 132) eine andere Auffassung vertreten hat, wird daran nicht mehr festgehalten.
  • BFH, 21.09.1960 - II 2/58 U

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für Rechtsanwalt für Tätigkeit im

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil II 245/57 S vom 30. Juni 1960 (Slg. Bd. 71 S. 237) seinerseits ausgesprochen, daß die Erstattung von Gebühren, die durch die Hinzuziehung von Rechtsanwälten und anderen Bevollmächtigten für deren Tätigkeit in Einspruchsverfahren entstanden sind, nach § 316 Abs. 2 AO nicht verlangt werden kann.
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