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BFH, 30.06.1993 - XI R 38, 39/91, XI R 38/91, XI R 39/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verkauf eines Mehrfamilienhauses als gewerblicher Grundstückshandel bzw. als private Vermögensverwaltung - Ausübung eines Berufs des Baugewerbes bzw. eines dem Baugewerbe nahe stehenden Berufs - Begriff des Gewerbebetriebs - Eigentumswohnung als Objekt im Sinn des ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (19)
- BFH, 12.07.1991 - III R 47/88
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft
Auszug aus BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Unter einem Objekt im Sinne des Grundstückshandels ist jedes einzelne Immobilienobjekt zu verstehen, das selbständig veräußert und genutzt werden kann, z.B. ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1.Dezember 1989 III R 56/85, BFHE 159, 167, BStBl II 1990, 1054;… Urteil des Senatsvom 10.Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238;… Schmidt, a.a.O., § 15 Anm.12 c; offengelassen im Hinblick auf ein Miethaus mit mehreren Wohneinheiten durch BFH- Urteil vom 12.Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, 502, BStBl II 1992, 143, 145).Allerdings ist bei einem einzigen Verkaufsgeschäft mehrerer Wohnobjekte oder Grundstücke angenommen worden, daß die Nachhaltigkeit der Tätigkeit nur anzuerkennen sei, wenn sich aus anderen objektiven Umständen ergebe, daß noch weitere Grundstücksgeschäfte geplant gewesen seien (BFH-Urteil vom 12.Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146).
Es genügt sogar, wenn die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen --unter Umständen auch nur einer einzigen Person-- bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… Senatsurteil in BFH/NV 1992, 238).
Entscheidend ist, daß der Verkäufer sich insofern an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Verkaufsbedingungen erfüllt, verkaufen will (BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;…vom 26.Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561).
Daß dieser Gewinn möglicherweise höher gewesen wäre, wenn er die Wohnungen einzeln an verschiedene Abnehmer verkauft hätte, steht dem nicht entgegen (s. auch BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146).
- BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
Wertung von Grundstücksgeschäften als gewerbliche Tätigkeit - Veräußerung …
Auszug aus BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Unter einem Objekt im Sinne des Grundstückshandels ist jedes einzelne Immobilienobjekt zu verstehen, das selbständig veräußert und genutzt werden kann, z.B. ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1.Dezember 1989 III R 56/85, BFHE 159, 167, BStBl II 1990, 1054; Urteil des Senatsvom 10.Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238;… Schmidt, a.a.O., § 15 Anm.12 c; offengelassen im Hinblick auf ein Miethaus mit mehreren Wohneinheiten durch BFH- Urteil vom 12.Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, 502, BStBl II 1992, 143, 145).Wie der Senat in seinem in BFH/NV 1992, 238 veröffentlichten Urteil entschieden hat, gilt dies gleichermaßen dann, wenn mehrere Eigentumswohnungen sich in einem Gebäude befinden und in einem einmaligen und einheitlichen Vorgang veräußert werden (…ebenso Schmidt, a.a.O.).
Umgekehrt handelt es sich bei der Veräußerung eines einzigen Wirtschaftsguts noch nicht um eine gewerbliche Betätigung, nur weil es etwa wegen mangelnder Nachfrage einer umfangreichen wirtschaftlichen Tätigkeit bedarf (vgl. im einzelnen das Senatsurteil in BFH/NV 1992, 238).
Es genügt sogar, wenn die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen --unter Umständen auch nur einer einzigen Person-- bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; Senatsurteil in BFH/NV 1992, 238).
- BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren
Auszug aus BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Außerdem müssen die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschritten sein (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25.Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Urteil des Senatsvom 18.September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18.Januar 1989 X R 108/88, BFHE 156, 115, BStBl II 1990, 1051; Senatsurteil in BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135) sind Errichtung und Verkauf von bis zu drei Wohnungen oder Eigenheimen als private Vermögensverwaltung, nicht aber als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen.
Werden hingegen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Bau und Verkauf mindestens vier Objekte veräußert, ist ohne Vorliegen besonderer Umstände von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen, weil die äußeren Umstände den Schluß zulassen, daß es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) ankommt (vgl. Senatsurteil in BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, m.w.N.).
Im übrigen ist als Indiz für die Nachhaltigkeit und für die bereits bei Fertigstellung der Eigentumswohnungen in A bestehenden Verkaufsabsichten des Klägers im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung der einschlägigen objektiven Umstände (vgl. BFH-Urteil vom 5.September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060; Vorlagebeschluß des Senatsvom 2.September 1992 XI R 21/91) zu berücksichtigen, daß der Kläger beruflich als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH & Co. KG im Bau- und Immobilienbereich tätig ist (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060;vom 18.September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135).
- BFH, 20.11.1990 - VIII R 15/87
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel bei …
Auszug aus BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige einen Beruf des Baugewerbes oder einem dem Baugewerbe nahestehenden Beruf ausübt (BFH-Urteil vom 20.November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345).Im Streitfall kann dahinstehen, ob die gewerblichen grundstücksbezogenen Aktivitäten der GmbH & Co. KG, an der der Kläger als Kommanditist beteiligt ist, bei der Ermittlung der Drei-Objekt-Grenze einzubeziehen sind (bejahend insoweit BFHUrteil in BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345; Vorlagebeschluß des Senats an den Großen Senat des BFH vom 2.September 1992 XI R 21/91, BFHE 171, 31; offengelassen durch BFH-Urteil vom 25.April 1991 IV R 111/90, BFHE 165, 188, BStBl II 1992, 283; vgl. zum Streitstand auch Schmidt, Einkommensteuergesetz, 12.Aufl., § 15 Anm.12 d).
- BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91
Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters
Auszug aus BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Im Streitfall kann dahinstehen, ob die gewerblichen grundstücksbezogenen Aktivitäten der GmbH & Co. KG, an der der Kläger als Kommanditist beteiligt ist, bei der Ermittlung der Drei-Objekt-Grenze einzubeziehen sind (bejahend insoweit BFHUrteil in BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345; Vorlagebeschluß des Senats an den Großen Senat des BFH vom 2.September 1992 XI R 21/91, BFHE 171, 31; offengelassen durch BFH-Urteil vom 25.April 1991 IV R 111/90, BFHE 165, 188, BStBl II 1992, 283; vgl. zum Streitstand auch Schmidt, Einkommensteuergesetz, 12.Aufl., § 15 Anm.12 d).Im übrigen ist als Indiz für die Nachhaltigkeit und für die bereits bei Fertigstellung der Eigentumswohnungen in A bestehenden Verkaufsabsichten des Klägers im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung der einschlägigen objektiven Umstände (vgl. BFH-Urteil vom 5.September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060; Vorlagebeschluß des Senatsvom 2.September 1992 XI R 21/91) zu berücksichtigen, daß der Kläger beruflich als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH & Co. KG im Bau- und Immobilienbereich tätig ist (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060;vom 18.September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135).
- BFH, 14.06.1972 - I B 16/72
Revision - Aufhebung des angefochtenen Urteils - Zurückverweisung der Sache - …
Auszug aus BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Dies widerspräche auch dem Grundsatz, daß eine einheitliche Kostenentscheidung zu treffen ist (BFH-Beschluß vom 14.Juni 1972 I B 16/72, BFHE 106, 19, BStBl II 1972, 707;Urteil vom 24.Februar 1988 I R 69/84, BFHE 153, 30, BStBl II 1989, 290). - BFH, 24.02.1988 - I R 69/84
DBA-Frankreich - Ehefrau - Streitkräfte - Ziviles Gefolge der französischen …
Auszug aus BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Dies widerspräche auch dem Grundsatz, daß eine einheitliche Kostenentscheidung zu treffen ist (BFH-Beschluß vom 14.Juni 1972 I B 16/72, BFHE 106, 19, BStBl II 1972, 707;Urteil vom 24.Februar 1988 I R 69/84, BFHE 153, 30, BStBl II 1989, 290). - BFH, 01.04.1971 - IV R 208/69
Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht - Abweisende Vorentscheidung - …
Auszug aus BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Der Senat hält es nicht für sachgerecht, diese Feststellungen selbst zu treffen und insoweit --teilweise-- eine eigene Kostenentscheidung zu treffen (vgl. auch BFH-Urteil vom 1.April 1971 IV R 208/69, BFHE 102, 442, BStBl II 1971, 689). - BFH, 11.04.1989 - VIII R 266/84
Gewerblicher Grundstückshandel bei zum Verkauf bestimmten Wohngebäuden trotz …
Auszug aus BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Schon dies zeigt, daß er offen war, mit Interessenten, die von den Objekten erfuhren, Verträge abzuschließen (BFH-Urteil vom 11.April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621). - BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Bei einem einmaligen Entschluß, dessen Umsetzung mehrere Veräußerungshandlungen erfordert, ist wegen der notwendigen Wiederholung des Veräußerungsgeschäfts von einer Nachhaltigkeit der Betätigung auszugehen (BFH-Urteil vom 23.Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293, m.w.N.). - BFH, 18.01.1989 - X R 108/88
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
- BFH, 28.04.1977 - IV R 98/73
Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Gelegenheitsgeschäften
- BFH, 25.04.1991 - IV R 111/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei GbR-Beteiligungen
- BFH, 01.12.1989 - III R 56/85
1. Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
- BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
Anfall von Gewerbesteuer für das Betreiben eines gewerblichen Grundstückshandels …
- BFH, 20.12.1963 - VI 313/62 U
Abgrenzung von Spekulationsgeschäften und Gewerbebetrieb bei Ankauf und Verkauf …
- BFH, 10.08.1983 - I R 120/80
Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
- BFH, 05.09.1990 - X R 107/89
Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren …
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Der XI. Senat hat in seinem Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91 (BFH/NV 1994, 20) offengelassen, ob die gewerblichen grundstücksbezogenen Aktivitäten einer GmbH & Co. KG (Hoch- und Tiefbauunternehmen), an welcher der Steuerpflichtige als Gesellschafter-Geschäftsführer beteiligt war, sich bei der steuerlichen Beurteilung des Baus und der Veräußerung von fünf Eigentumswohnungen an eine einzige Erwerberin durch ihn selbst auswirken. - BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?
Bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze ist überwiegend nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 - Erwerb von unbebauten Grundstücken durch eine Personengesellschaft, Bebauung mit Einfamilienhäusern und Veräußerung; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 28. Oktober 1993 IV R 6667/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 - beiläufig; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).Die Drei-Objekt-Grenze gilt hiernach selbst dann, wenn der Veräußerer oder der Gesellschafter einer Gebäude errichtenden und veräußernden Gesellschaft einen Beruf des Baugewerbes ausübt (BFH-Urteile in BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277;… vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFH/NV 1990, 38; in BFH/NV 1994, 20).
- BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Ungeachtet dessen kann der Gesellschafter allerdings in eigener Person nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles daneben auch Grundstücke privat verwalten (vgl. Entscheidungen des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. IV. 3. e der Gründe; ferner in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, …sowie Beschluß vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853).Aus der Tatsache, daß der Erblasser aus der Veräußerung der Gesellschaftsanteile insgesamt einen beträchtlichen Gewinn erzielt hat, ist darauf zu schließen, daß seine Tätigkeit im ganzen auf Gewinnerzielung gerichtet gewesen ist (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. c der Gründe; BFH/NV 1994, 20, 22).
Bei einer Mehrzahl von Handlungen --im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung-- ist das Vorliegen der Wiederholungabsicht und damit des Merkmals der Nachhaltigkeit regelmäßig zu bejahen (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. b der Gründe, m.w.N.; ferner BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. c der Gründe, m.w.N.;… in BFH/NV 1998, 1467, dort auch zur Berücksichtigung weiterer objektiver Umstände; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667, unter 2. b; in BFH/NV 1994, 20, 21).
- BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen …
Schließlich trifft nach Auffassung des Senats auch das BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91 (BFH/NV 1994, 20 unter 2.) hierzu keine eindeutige Aussage. - BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft
Gleiches gilt für die Veräußerung von mehreren Eigentumswohnungen durch nur einen Vertrag (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20), es sei denn, der Veräußerer hat sich zuvor erfolglos um Einzelverkäufe bemüht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143). - BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04
Flugzeugleasing und Gewerbesteuer
Aus der Tatsache, dass die Klägerin aus ihrer Tätigkeit insgesamt erheblichen Gewinn erzielte, ist darauf zu schließen, dass ihre Tätigkeit im Ganzen auf Gewinnerzielung gerichtet war (vgl. BFH-Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I.3.c der Gründe, und vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20). - BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94
Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel
Werden innerhalb dieses engen zeitlichen Zusammenhangs mindestens 4 Objekte veräußert, so ist ohne Vorliegen weiterer besonderer Umstände (…wie z.B. einer höheren Zahl von Objekten oder einer hauptberuflichen Tätigkeit im Baubereich (vgl. dazu Urteile des erkennenden Senats in BFH/NV 1993, 656, 657;…vom 18. September 1991 XI R 24/90, BFH/NV 1992, 235, 236;…vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1006, betreffend Hausverwaltung des veräußerten Gebäudekomplexes) von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen (BFH/NV 1994, 463, 464; BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, 21).Bei einem Mehrfamilienhaus schafft erst eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung selbständiger Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 94, 95; in BFH/NV 1994, 20, 21;…vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238, 239;vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844;vom 1. Dezember 1989 III R 56/85, BFHE 159, 167, BStBl II 1990, 1054).
- BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff, …
Dieses Tatbestandsmerkmal wurde verneint bei der Veräußerung von mehreren Eigentumswohnungen durch lediglich einen Vertrag (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20), es sei denn, der Veräußerer hat sich zuvor erfolglos um Einzelverkäufe bemüht (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 - "Nachhaltigkeit" bei nur einem Verkaufsgeschäft). - BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf an einen Erwerber
a) Die vom Tatbestand des § 15 Abs. 2 EStG vorausgesetzte "Nachhaltigkeit" erfordert eine Tätigkeit, die von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und die objektiv erkennbar auf Wiederholung angelegt ist (BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88;… vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20).aa) Nach dem Urteil in BFH/NV 1994, 20 (…unter Bezugnahme auf das Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238) bedeutet Verkauf mehrerer Eigentumswohnungen eines Mehrfamilienhauses zum gleichen Zeitpunkt und "in einem einmaligen und einheitlichen Vorgang" --"durch fünf selbständige, zeitlich zusammenfallende Veräußerungsgeschäfte" an einen einzigen Erwerber "trotz Einheitlichkeit der Bauplanung und des Veräußerungsentschlusses"-- im Rahmen der sog. Objektgrenze die Veräußerung mehrerer Objekte.
Mithin liegt "bei einem einzigen Verkaufsgeschäft mehrerer Wohnobjekte oder Grundstücke" eine Nachhaltigkeit vor, wenn sich aus anderen objektiven Umständen ergibt, daß noch weitere Grundstücksgeschäfte zumindest geplant sind (Urteil in BFH/NV 1994, 20, unter 3.; BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676, unter 2. b).
Die Indizwirkung versagt aber jedenfalls dann, wenn wie im Streitfall ein nicht zur sog. Baubranche gehörender und auch nicht branchennaher Steuerpflichtiger (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 20, unter 3.) in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerbsvorgang ein Gebäude in Teil-/Wohnungseigentum aufteilt, um zur Erfüllung einer Absprache mit der kreditgebenden Bank durch den Verkauf lediglich zweier Wohnungen die Finanzierung der Anschaffung des Gesamtobjekts auf eine wirtschaftlich vertretbare Grundlage zu stellen.
- BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Bestellung eines Erbbaurechts kein Objekt i.S. …
Dabei reicht nach der Rechtsprechung die Veräußerung von mehreren Eigentumswohnungen oder Grundstücken durch nur einen Vertrag nicht aus (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20), es sei denn, der Veräußerer hat sich zuvor erfolglos um Einzelverkäufe bemüht (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143). - BFH, 22.04.2015 - X R 25/13
Anforderungen an die Nachhaltigkeit bei gewerblichem Grundstückshandel - …
- BFH, 10.12.1998 - III R 62/97
Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen
- BFH, 15.07.2004 - III R 37/02
Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser
- BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel setzt Wiederholungsabsicht …
- BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses
- BFH, 17.06.1998 - X R 68/95
Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung
- FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 3 K 5109/03
Gewerblichkeit eines Wertpapierhandels bei der Tätigung sog. Leerverkäufe
- BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag
- BFH, 07.05.2008 - X R 49/04
Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs
- BFH, 07.12.1995 - IV R 112/92
Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen …
- BFH, 22.04.1998 - IV B 19/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Mietwohngrundstücken
- BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93
Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel
- BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel
- BFH, 08.11.1995 - XI R 21/91
Drei-Objekt-Grenze bei Beteiligung an Personengesellschaft
- BFH, 16.03.1999 - IV B 2/98
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 26.09.2006 - X R 27/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit
- BFH, 02.04.2003 - VIII B 209/02
Eigentumswohnung als ein Objekt i. S. der Drei-Objekt-Grenze; Rüge einer …
- FG Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 9 K 173/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der …
- FG München, 22.02.1995 - 9 K 2643/94
Rechtmäßigkeit von Gewerbesteuermessbescheiden; Erlass durch sachlich oder …
- BFH, 29.10.1997 - X R 112/94
- BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei …
- BFH, 07.05.2008 - X R 50/04
Errichtung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs
- FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht; …
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 1 K 182/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei einheitlichem Verkauf von vier …
- BFH, 22.05.2007 - X B 196/06
Privat ausgeführte Grundstücksgeschäfte eines Rohbauunternehmers nicht zwanghaft …
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 799/94
Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 765/94
"Drei-Objekt-Grenze" gilt auch für Mehrfamilienhäuser
- BFH, 11.12.2000 - VIII B 78/00
Verfahrensmangel - Divergenz - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundstückshandel
- BFH, 03.03.1995 - VIII B 58/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks
- FG Thüringen, 25.06.1997 - III 78/96
Gewerbliche Einkünfte bei der Errichtung und Veräußerung von 3 …
- FG Münster, 23.08.2000 - 10 K 2637/97
Qualifizierung von Beteiligung an Grundstücksgesellschaft; Vorliegen gewerblicher …
- FG Hamburg, 29.05.1998 - VI 234/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung einer Vielzahl von Grundstücken …
- BFH, 18.01.1995 - XI R 28/94
Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
- FG Baden-Württemberg, 20.12.2000 - 2 K 96/99
Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Verkauf von drei …
- FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
- FG Baden-Württemberg, 17.10.2000 - 11 K 79/97