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BFH, 30.06.1999 - XI R 116/96 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Arbeitnehmerpauschbetrag - Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen - Zumutbare Eigenbelastung - Vorläufigkeitsvermerk - Scheidungskosten - Pflegepauschbetrag
- Judicialis
EStG § 33 Abs. 3; ; EStG § ... 10 Abs. 3; ; EStG § 13 Abs. 3; ; EStG § 20 Abs. 4; ; EStG § 33; ; AO 1977 § 165 Abs. 1; ; AO 1977 § 165; ; FGO § 68; ; FGO § 119 Nr. 1 und Nr. 6; ; FGO § 74; ; FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 124; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 116; ; FGO § 135 Abs. 2; ; FGO § 4; ; GVG § 21g Abs. 2; ; GVG § 21g; ; GKG § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.10.1994 - I R 70/94
Einzelrichter - Rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 30.06.1999 - XI R 116/96
Der BFH habe sich hierzu lediglich mit einer lapidaren Feststellung geäußert (vgl. Gerichtsbescheid vom 27. Oktober 1994 I R 70/94). - BVerfG, 16.11.1995 - 2 BvR 651/95
Auszug aus BFH, 30.06.1999 - XI R 116/96
Der pauschale Verweis auf die Verfassungsbeschwerden 2 BvR 948/95 und 2 BvR 1880/95, deren Begründung dem FG nicht bekannt seien, rechtfertige eine Aussetzung ebensowenig wie die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1755/95, nachdem das BVerfG das Verfahren 2 BvR 651/95 nicht zur Entscheidung angenommen habe, bei dem es sich um einen vergleichbaren Sachverhalt gehandelt habe. - BVerfG, 27.03.1996 - 2 BvR 1755/95
Auszug aus BFH, 30.06.1999 - XI R 116/96
Der pauschale Verweis auf die Verfassungsbeschwerden 2 BvR 948/95 und 2 BvR 1880/95, deren Begründung dem FG nicht bekannt seien, rechtfertige eine Aussetzung ebensowenig wie die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1755/95, nachdem das BVerfG das Verfahren 2 BvR 651/95 nicht zur Entscheidung angenommen habe, bei dem es sich um einen vergleichbaren Sachverhalt gehandelt habe. - BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BFH, 30.06.1999 - XI R 116/96
Sie entspricht den Vorgaben des BVerfG-Beschlusses vom 8. April 1997 1 PBvU 1/95 (BVerfGE 95, 322, BStBl II 1997, 672).