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   BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04   

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https://dejure.org/2005,1550
BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04 (https://dejure.org/2005,1550)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2005 - IV R 20/04 (https://dejure.org/2005,1550)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - IV R 20/04 (https://dejure.org/2005,1550)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1 und 3, § 11 Abs. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 4 Abs. 1
    Geltendmachung von Anschaffungskosten für ein zum Umlaufvermögen gehörendes Grundstück grundsätzlich nur im Veranlagungszeitraum, in dem die Zahlung erfolgt

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1 und 3, § 11 Abs. 2

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, 3 § 11 Abs. 2
    Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Unterlassener Betriebsausgabenabzug bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anschaffung eines Grundstücks im Umlaufvermögen ? Steuerliche Behandlung der Kaufpreiszahlung bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs.??3 EStG ? Korrekturmöglichkeiten bei versehentlich nicht geltend gemachten Betriebsausgaben ? Entsprechende Anwendung von § 11 Abs. 2 EStG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Nachholung des Betriebskostenabzugs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachholung des Betriebskostenabzugs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung von Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für ein zum Umlaufvermögen gehörendes Grundstück bei der Gewinnermittlung; Abzug von Anschaffungskosten für ein Grundstück bei der ersten "offenen" Veranlagung; Durchführung einer Außenprüfung zwecks ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 3 S 4, EStG § 11 Abs 2
    Anschaffungskosten; Betriebsausgabe; Einnahmeüberschussrechnung; Umlaufvermögen; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 313
  • BB 2005, 2110
  • DB 2005, 2054
  • BStBl II 2005, 758
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 07.10.1971 - IV R 181/66

    Auswirkung unterlassener AfA bei Gewinnermittlung nach § 4 (Abs. 3 EStG)

    Auszug aus BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
    Das hat der Senat entschieden für den Fall der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens, bei dem die Absetzungen für Abnutzung zu Unrecht unterlassen wurden (Senatsurteil vom 7. Oktober 1971 IV R 181/66, BFHE 103, 564, BStBl II 1972, 271).

    Das ergibt sich aus der Notwendigkeit der Angleichung der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG an die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, die dadurch begründet ist, dass der Erlös aus der Veräußerung eines solchen Gegenstandes nur dann in voller Höhe als Betriebseinnahme angesetzt werden kann, wenn vorher die Kosten der Anschaffung des Gegenstandes in voller Höhe Betriebsausgaben waren (Senatsurteil in BFHE 103, 564, BStBl II 1972, 271).

  • BFH, 21.02.1967 - VI R 295/66

    Nachholen der Absetzung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
    bb) Aus § 11 Abs. 2 EStG ergibt sich aber auch, dass Betriebsausgaben, deren Abzug im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung im Jahr der Verausgabung vergessen worden ist, nicht in einem späteren Jahr abgezogen werden können (BFH-Urteil vom 21. Februar 1967 VI R 295/66, BFHE 88, 316, BStBl III 1967, 386 zum Werbungskostenabzug).
  • BFH, 12.10.1977 - I R 248/74

    Gewinnverwirklichung bei entgeltlicher Übertagung eines Wirtschaftsguts aus einem

    Auszug aus BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
    Sie machte geltend, dass in den Fällen, in denen die vorangegangenen Bescheide wegen eingetretener Bestandskraft nicht mehr geändert werden könnten, die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen seien, die sich bei zutreffender Behandlung ergeben hätten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578, und vom 12. Oktober 1977 I R 248/74, BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191).
  • BFH, 09.11.2000 - IV R 18/00

    Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Auszug aus BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
    Hieran könnten Zweifel bestehen, weil nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschuss-Grundsätzen nur zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ausgeübt werden kann (BFH-Entscheidungen vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195; vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220; offen lassend Senatsurteil vom 9. November 2000 IV R 18/00, BFHE 193, 436, BStBl II 2001, 102).
  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
    ee) Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Rechtsprechung generell an den Wechsel vom Anlage- zum Umlaufvermögen steuerrechtliche Folgen knüpft --wie etwa im Bereich der Investitionszulage oder der Gewinnübertragung nach § 6b EStG (BFH-Entscheidungen vom 7. September 2000 III R 44/96, BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37; vom 7. November 2000 III R 7/97, BFHE 193, 219, BStBl II 2001, 200; vom 7. September 2000 III B 60/98, BFH/NV 2001, 486; vom 25. Oktober 2001 IV R 47, 48/00, BFHE 197, 109, BStBl II 2002, 289).
  • BFH, 16.02.1995 - IV R 29/94

    Veräußerungserlös als Betriebseinnahme im Jahr des Zuflusses bei Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
    Zum anderen gilt für derartige Vermögensgegenstände die Überlegung, die den Gesetzgeber zur Einführung des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG bewogen hat; nämlich Verzerrungen des Gewinns zu vermeiden, die darin begründet sind, dass die Anschaffungskosten sich sogleich als Betriebsausgaben auswirken würden, während die entsprechenden Einnahmen erst Jahre später anfallen (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1995 IV R 29/94, BFHE 177, 389, BStBl II 1995, 635, unter 2.).
  • BFH, 07.09.2000 - III B 60/98

    Investitionszulage; vorübergehende Überführung von Wirtschaftsgütern in das

    Auszug aus BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
    ee) Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Rechtsprechung generell an den Wechsel vom Anlage- zum Umlaufvermögen steuerrechtliche Folgen knüpft --wie etwa im Bereich der Investitionszulage oder der Gewinnübertragung nach § 6b EStG (BFH-Entscheidungen vom 7. September 2000 III R 44/96, BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37; vom 7. November 2000 III R 7/97, BFHE 193, 219, BStBl II 2001, 200; vom 7. September 2000 III B 60/98, BFH/NV 2001, 486; vom 25. Oktober 2001 IV R 47, 48/00, BFHE 197, 109, BStBl II 2002, 289).
  • BFH, 26.05.1994 - IV R 101/93

    Verbrauch von Zahngoldvorräten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (hier: sieben

    Auszug aus BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
    Ermittelt der Steuerpflichtige seine Einkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG, so werden die Ausgaben, die mit dem Erwerb von Umlaufvermögen verbunden sind, im Jahr der Verausgabung gewinnwirksam (einhellige Auffassung; vgl. z.B. Senatsurteile vom 12. Juli 1990 IV R 137-138/89, BFHE 162, 34, BStBl II 1991, 13, und vom 26. Mai 1994 IV R 101/93, BFHE 174, 532, BStBl II 1994, 750; Weber-Grellet in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 4 Rdnr. D 190; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 4 EStG Anm. 572; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 4 Rz. 390).
  • BFH, 09.02.1999 - VIII R 49/97

    Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Wahlrecht

    Auszug aus BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
    Hieran könnten Zweifel bestehen, weil nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschuss-Grundsätzen nur zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ausgeübt werden kann (BFH-Entscheidungen vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195; vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220; offen lassend Senatsurteil vom 9. November 2000 IV R 18/00, BFHE 193, 436, BStBl II 2001, 102).
  • FG Thüringen, 04.09.2002 - IV 1220/00

    Keine Nachholung "vergessener" Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4

    Auszug aus BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 4. September 2002 IV 1220/00 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1607 veröffentlicht.
  • BFH, 07.09.2000 - III R 44/96

    Keine Investitionszulage auch im Fall der Verschrottung eines noch nicht

  • BFH, 30.03.1994 - I R 124/93

    Beitrittsgebiet - Wechsel der Gewinnermittlungsart - Gewinnkorrektur -

  • BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
  • BFH, 14.10.2003 - X B 90/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

  • BFH, 19.10.2010 - X R 9/09

    Fehler im Veranlagungsverfahren rechtfertigen keinen Erlass

    Der Bundesfinanzhof (BFH) führte mit Urteil vom 30. Juni 2005 IV R 20/04 (BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758) aus, dass die im Jahre 1993 entstandenen Kosten nicht im Jahre 1994 geltend gemacht werden könnten.

    Der im BFH-Urteil in BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758 enthaltene Hinweis auf einen Billigkeitserlass entfalte keine Bindungswirkung.

    Soweit es die Möglichkeit und Zumutbarkeit der Abwehr der Fehlerhaftigkeit betreffe, sei auf das BFH-Urteil in BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758 zu verweisen.

    a) Die Kosten hätten materiell-rechtlich entweder --vorrangig-- im Jahre 1993 oder --hilfsweise, auf der Grundlage des BFH-Urteils in BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758-- im Jahre 1995 berücksichtigt werden können und müssen.

    Dieser kam aus den im Urteil in BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758 dargelegten Gründen unter keinen Umständen in Betracht.

    Aus dem Urteil in BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758 folgt nicht, dass ein Billigkeitserlass ausgesprochen werden müsste.

  • BFH, 16.05.2013 - III R 54/12

    Nachholung eines unterbliebenen Einlagenabzugs

    Der vom Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 30. Juni 2005 IV R 20/04 (BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758) vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung sei nicht zu folgen.

    Aus dem BFH-Urteil in BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758 könne nicht abgeleitet werden, dass bei einer Einlage ein etwaiger Teilwert im Zeitpunkt der Veräußerung von einem Veräußerungserlös abgezogen werden könne.

    Bei dieser Folge bleibt es auch dann, wenn der Abzug deshalb unterblieben ist, weil der Steuerpflichtige fälschlich davon ausgegangen ist, dass es sich bei dem fraglichen Wirtschaftsgut um Privatvermögen handelt (BFH-Urteil in BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758).

    Nach dem Urteil des IV. Senats des BFH in BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758 mindern sie vielmehr einen später anfallenden Gewinn aus der Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsguts.

  • BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05

    Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste

    Ein unterlassener Sofortabzug kann nicht durch "Aktivierung" und Verteilung des entsprechenden Aufwands in späteren Veranlagungszeiträumen nachgeholt werden; Betriebsausgaben, die nicht im Jahr der Verausgabung abgezogen worden sind, können nicht in einem späteren Jahr abgezogen werden (BFH-Urteil vom 30. Juni 2005 IV R 20/04, BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758; ferner BFH-Urteil vom 21. Februar 1967 VI R 295/66, BFHE 88, 316, BStBl III 1967, 386 zum Werbungskostenabzug), auch nicht durch eine Teilwertabschreibung (Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 7 Rz 7; Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 7 Rdnr. A 41; HHR/Nolde, § 7 EStG Anm. 96).
  • FG Thüringen, 08.10.2008 - 4 K 904/07

    Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei einkommensteuerlicher

    Die vom Bundesfinanzhof (BFH) zugelassene Revision dagegen wurde durch Urteil vom 30. Juni 2005 als unbegründet abgewiesen (IV R 20/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 758, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 210, 313).

    Bis zu dem in dieser Sache ergangenen BFH-Urteil vom 30. Juni 2005, IV R 20/04, sei im Falle von Umlaufvermögen noch nicht entschieden worden, wann der Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden könne.

    Bis zu dem in dieser Sache ergangenen Urteil (BFH vom 30. Juni 2005, IV R 20/04) sei hierzu für den Fall von Umlaufvermögen auch noch nicht entschieden worden.

    Die Revision ist zuzulassen, weil der BFH in seinem Urteil vom 30. Juni 2005 (IV R 20/04, BStBl II 2005, 758, BFHE 210, 313) für den vorliegenden Sachverhalt ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Billigkeitsmaßnahme nach § 227 AO hingewiesen hat.

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 9/14

    Zur Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer

    a) Ermittelt der Steuerpflichtige seine Einkünfte wie im Streitfall nach § 4 Abs. 3 EStG, so werden die Ausgaben, die mit dem Erwerb von Umlaufvermögen verbunden sind, grundsätzlich im Jahr der Verausgabung gewinnwirksam (§ 11 Abs. 2 EStG, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Juni 2005 IV R 20/04, BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758; vom 12. Juli 1990 IV R 137-138/89, BFHE 162, 34, BStBl II 1991, 13, und vom 26. Mai 1994 IV R 101/93, BFHE 174, 532, BStBl II 1994, 750, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2007 - XI R 37/06

    Berechnung des Entnahmegewinns bei überhöht in Anspruch genommenen Gebäude-AfA

    Für die Entnahme gilt Entsprechendes (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 2005 IV R 20/04, BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758).
  • FG Köln, 18.08.2006 - 14 K 2344/05

    Bestehen eines Wahlrechtes zwischen der Gewinnermittlung durch

    Dementsprechend kann späteren Erklärungen des Steuerpflichtigen (z. B. im Rahmen der Steuerfestsetzung oder eines Klageverfahrens) jedenfalls im Grundsatz lediglich die Bedeutung zukommen, dass sie die getroffene und bindende Wahlentscheidung offenlegen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 01.10.1996 VIII R 40/94, a.a.O.; vom 09.02.1999 VIII R 49/97, a.a.O.; vom 14.10.2003 X B 90/03, a.a.O.; vom 30.06.2005 IV R 20/04, BStBl II 2005, 758).
  • FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 679/05

    Saldierung der Höhe des Restbuchwertes für ein Patent i.R.d. Ermittlung eines

    Auch in jüngeren Entscheidungen hat der 4. Senat des BFH diese Rechtsprechung fortgeführt (vgl. BFH-Urteile vom 16. Februar 1995 IV R 29/94, BFHE 177, 389, BStBl. II 1995, 635 undvom 30. Juni 2005 IV R 20/04, BFHE 210, 313, BStBl. II 2005, 758).
  • FG Hamburg, 26.06.2006 - 2 K 135/04

    Einkommensteuerrecht: Zur Korrektur des Buchwertes eines Wirtschaftsguts im

    Die Rechtsauffassung der Kläger werde durch die Entscheidungen des BFH vom 30.06.2005 (IV R 20/04) und vom 24.10.2001 (X R 153/97) bestätigt.
  • FG München, 20.05.2009 - 10 K 1139/07

    Gewinnmindernde Berücksichtigung des Werts der gesamten Milchreferenzmenge im

    Dies entspricht im Übrigen auch der Handhabung anderer Fälle der unterbliebenen Berücksichtigung des Abzugs von Anschaffungskosten/Herstellungskosten (vgl. hierzu Urteile des BFH vom 30.06.2005 IV R 20/04, BFHE 210, 313, BStBl II 2005, 758 zum Umlaufvermögen; und vom 07.10.1971 IV R 181/66, BFHE 103, 564, BStBl II 1972, 271 zum abnutzbaren Anlagevermögen).
  • FG München, 20.04.2010 - 13 K 4288/07

    Betriebsvermögen eines Kunstmalers; Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei

  • FG Köln, 13.09.2012 - 10 K 3185/11

    Zeitpunkt, nachträgliche Berücksichtigung des Einlagewerts bei Veräußerung

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