Rechtsprechung
BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten
- IWW
- openjur.de
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 12 Nr 1 S 2
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten - Bundesfinanzhof
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kosten für einen Polizei-Hund sind Werbungskosten
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6; EStG § 12 Nr. 1 S. 2
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund als Werbungskosten - datenbank.nwb.de
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund als Werbungskosten
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Aufwendungen für den Diensthund sind Werbungskosten
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten
Besprechungen u.ä.
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Ausgaben für Diensthund als Werbungskosten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsmittel
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 20/08
- BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
Papierfundstellen
- BFHE 230, 348
- DB 2010, 2201
- BStBl II 2011, 45
Wird zitiert von ... (16)
- BFH, 14.01.2021 - VI R 15/19
Aufwendungen für einen sog. Schulhund als Werbungskosten
Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder doch nahezu ausschließlich und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (Senatsurteile vom 23.10.1992 - VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193, …und vom 08.11.1996 - VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341; Senatsbeschluss vom 30.06.2010 - VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall, festzustellen (Senatsentscheidungen in BFHE 155, 310, BStBl II 1989, 356, und in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).
Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung von Tieren (vgl. § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs;… Senatsurteil vom 10.09.1990 - VI R 101/86, BFH/NV 1991, 234; Senatsbeschluss in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).
- BFH, 14.01.2021 - VI R 52/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.01.2021 - VI R 15/19: …
Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder doch nahezu ausschließlich und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (Senatsurteile vom 23.10.1992 - VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193, …und vom 08.11.1996 - VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341; Senatsbeschluss vom 30.06.2010 - VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall, festzustellen (Senatsentscheidungen in BFHE 155, 310, BStBl II 1989, 356, und in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).
Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung von Tieren (vgl. § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs;… Senatsurteil vom 10.09.1990 - VI R 101/86, BFH/NV 1991, 234; Senatsbeschluss in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).
- FG Düsseldorf, 14.09.2018 - 1 K 2144/17
Kosten für einen Schulhund sind teilweise Werbungskosten
Dem stehe auch das Urteil des BFH vom 30. Juni 2010 (VI R 45/09) nicht entgegen.Zu den bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigungsfähigen Werbungskosten gehören nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG auch Aufwendungen für Arbeitsmittel (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723 und Beschluss vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BStBl II 2011, 45 jeweils m.w.N).
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach der Funktion des Wirtschaftsgutes im Einzelfall, festzustellen (BFH-Beschluss in BStBl II 2011, 45 m.w.N.).
Im Fall eines Polizeidiensthundes hat der BFH entschieden, dass dieser als nahezu ausschließlich berufliches "Arbeitsmittel" angesehen werden kann, wenn er neben der beruflichen keine private Verwendung gefunden hat (BFH-Beschluss in BStBl II 2011, 45).
Zum anderen sind Tiere keine bloßen Sachen (§ 90a Satz 1 BGB), sondern verdienen als Mitgeschöpfe besondere Anerkennung (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 2011, 45), so dass anders als bei gemischt genutzten Gegenständen (bspw. einem PC oder einem PKW) neben einer eindeutig privaten und einer eindeutig beruflichen Nutzung keine schlichte "Nichtnutzung" möglich ist, sondern der Hund stets gepflegt und betreut werden muss, was jedoch nicht zwingend einer privaten "Nutzung" des Hundes gleichzusetzen ist.
- FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
Aufwendungen für einen "Schulhund" sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin …
17 aa) Anders als etwa in dem Fall des Arbeitsmittels Diensthund eines Polizeihundeführers (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30.06.2010, VI R 45/09, BStBl II 2011, 45), bei dem Diensthundeführer und sein Diensthund, der im Eigentum des Dienstherrn steht, eine Einheit bilden, die im dienstlichen Bereich funktionieren muss, um erfolgreiche Arbeit zu leisten, stellt sich die Situation der Klägerin, die ihren privaten Hund in der Schule im Unterricht eingesetzt hat, völlig anders dar. - BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16
Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten
Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall maßgeblich (Senatsbeschluss vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, m.w.N.).Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen (Senatsbeschluss in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, m.w.N.).
- FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18
Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin
Der lediglich anteiligen Berücksichtigung der Aufwendungen für L. steht auch nicht der Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 30.9.2010 - VI R 45/09 -, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, entgegen, wonach Aufwendungen eines Diensthundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund in vollem Umfang Werbungskostens darstellen. - FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1490/12
Premiere-Abonnement, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach der Funktion des Wirtschaftsgutes im Einzelfall, festzustellen (BFH, Beschluss vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, m.w.N.; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 53/09, BFHE 230, 317, BStBl II 2011, 723). - BFH, 19.01.2017 - VI R 37/15
Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs - Änderungsbescheid …
Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (z.B. Senatsurteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, und in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a).Vielmehr stehen private Motive dem Werbungskostenabzug nicht entgegen, wenn die objektiv festgestellten Tatsachen unter Berücksichtigung der dafür von der Rechtsprechung aufgestellten Merkmale und Maßstäbe die rechtliche Würdigung tragen, dass die Aufwendungen nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind (Senatsbeschluss in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, m.w.N.).
- BFH, 22.10.2015 - VI R 22/14
Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten
Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (z.B. Senatsurteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, und in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a). - FG Niedersachsen, 30.10.2015 - 9 K 105/12
Arbeitnehmerentsendung ins Ausland - Ermittlung beruflich veranlasster …
Ein solcher Veranlassungszusammenhang liegt vor, wenn die Aufwendungen mit der Einnahmeerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind, d.h. wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den jeweiligen (Überschuss-) Einkünften stehen (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407 m.w.N.) und zur Förderung der Erwerbstätigkeit gemacht werden (BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45). - FG Saarland, 22.01.2014 - 1 K 1441/12
Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit: Reisepass, Passbilder, …
- BFH, 19.10.2016 - VI R 22/15
Ausgleichszahlung bei Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung nach …
- FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
Werbungskostenabzug für Arbeitsmittel, die vorher privat genutzt wurden: …
- BFH, 10.01.2012 - VI B 80/11
Aufwendungen für Pferdehaltung
- FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
Keine verfassungswidrige Rückwirkung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen …
- FG Nürnberg, 27.01.2016 - 3 K 661/14
Nutzungswertbesteuerung für Privatnutzung eines Fahrzeugs