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   BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09   

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https://dejure.org/2011,16443
BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09 (https://dejure.org/2011,16443)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2011 - IV R 30/09 (https://dejure.org/2011,16443)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - IV R 30/09 (https://dejure.org/2011,16443)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

  • openjur.de

    Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

  • Bundesfinanzhof

    BewG § 19, BewG § ... 33, BewG § 34 Abs 1, BewG § 47 S 1, BewG § 125 Abs 2 S 1, BewG § 125 Abs 2 S 2, BewG § 125 Abs 3, EStG § 4, EStG § 13 Abs 2 Nr 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 57 Abs 3, EStG § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst b, EStG § 7g Abs 2 Nr 2 Buchst a, EStG § 7g Abs 3 S 1, EStG § 7g Abs 3 S 3 Nr 2
    Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

  • Bundesfinanzhof

    Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 BewG 1991, § 33 BewG 1991, § 34 Abs 1 BewG 1991, § 47 S 1 BewG 1991, § 125 Abs 2 S 1 BewG 1991
    Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

  • rewis.io

    Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 34 Abs. 1; EStG § 7g
    Rechtmäßigkeit der Versagung der Sonder- und Ansparabschreibungen nach § 7g EStG wegen der Überschreitung der Einheitswertgrenze

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung des Umfangs des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft für die Wertgrenze bei Sonder- und Ansparabschreibungen; Einheitswert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht maßgeblich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Sonder- und Ansparabschreibungen nach § 7g EStG wegen der Überschreitung der Einheitswertgrenze

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 7 K 5423/99

    Ansparrücklage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09
    Der Gesetzgeber habe in § 7g Abs. 2 EStG in der seit 1997 geltenden Fassung nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausdrücklich am Einheitswert festgehalten (Urteil des FG Düsseldorf vom 15. Juli 2002  7 K 5423/99 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 28).

    Andererseits sei es dem Gesetzgeber freigestellt, unterschiedliche Wirtschaftszweige unterschiedlich zu behandeln (Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 28; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz 1371 und Rz 1376a).

    cc) Aus dem Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 28 ergibt sich nichts anderes.

  • BFH, 27.09.2001 - X R 4/99

    Keine Sonderabschreibung nach § 7 g EStG für solche Wirtschaftsgüter, die nach

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Verbleibensvoraussetzung (§ 7g Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG a.F.) den Begriff "Betrieb" unter Berufung auf den Sinn und Zweck der Vorschrift dahin ausgelegt, dass es sich um einen "aktiven" Betrieb handeln muss (BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 4/99, BFHE 196, 563, BStBl II 2002, 136, unter II.2.b der Gründe).
  • BFH, 15.12.1966 - IV 126/64

    Möglichkeit der Entscheidung durch den Bundesfinanzhof bei teilweiser

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09
    der Gründe, sowie vom 17. Februar 1971 I R 148/68, BFHE 101, 509, BStBl II 1971, 411, unter II. der Gründe; vom 15. Dezember 1966 IV 126/64, BFHE 88, 13, BStBl III 1967, 252).
  • BFH, 17.02.1971 - I R 148/68

    Organgesellschaft - Förmlicher Auflösungsbeschluß - Einstellung der gewerblichen

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09
    der Gründe, sowie vom 17. Februar 1971 I R 148/68, BFHE 101, 509, BStBl II 1971, 411, unter II. der Gründe; vom 15. Dezember 1966 IV 126/64, BFHE 88, 13, BStBl III 1967, 252).
  • BFH, 24.11.1994 - IV R 25/94

    AfaA bei einem im Privatvermögen gehaltenen, bei einer beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09
    A. Die Revision des Klägers ist unzulässig, soweit sie gegen die Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr 1999 gerichtet ist, weil sie den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 FGO nicht genügt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1994 IV R 25/94, BFHE 176, 379, BStBl II 1995, 318, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 17.01.1980 - IV R 33/76

    Nutzungswert einer Wohnung - Forstwirtschaftliches Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09
    Der Nutzungswert der Wohnung des Land- und Forstwirts war nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG damaliger Fassung den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen; die Wohnung gehörte daher grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1980 IV R 33/76, BFHE 129, 543, BStBl II 1980, 323, unter 3. der Gründe).
  • BFH, 08.03.2007 - IV R 41/05

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Rücknahme

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09
    In einem Fall teilweiser Unzulässigkeit der Revision kann der BFH über die Revision einheitlich durch Urteil entscheiden (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 2007 IV R 41/05, BFH/NV 2007, 1813, unter II.B.1.
  • BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09

    Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr -

    Ist die Revision teilweise unzulässig und teilweise unbegründet, kann der BFH darüber einheitlich durch Urteil entscheiden (u.a. BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 IV R 30/09, BFH/NV 2011, 2054, unter II.A. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2014 - IV R 11/11

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei

    bb) Die unterschiedliche Berechnung der Betriebsgröße durch den Einheitswert für die alten Bundesländer einerseits und den Ersatzwirtschaftswert für das Beitrittsgebiet andererseits führt im Fall zugepachteter Wirtschaftsgüter jedoch dann nicht zu einer ungerechtfertigten Schlechterstellung der Betriebe im Beitrittsgebiet, wenn auch der dort geltende Ersatzwirtschaftswert auf Grundlage des Eigentums an den Wirtschaftsgütern aufzuteilen ist (vgl. zur Aufteilung des Einheitswerts und Umrechnung des Ersatzwirtschaftswerts bereits BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 IV R 30/09, BFH/NV 2011, 2054, unter II.B.1.d bb).

    Die Betriebsgrößenmerkmale in § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG sind Maßstab für die Größe und Leistungsfähigkeit eines Betriebs (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 2054, unter II.B.1.f).

  • BFH, 28.11.2019 - IV R 43/16

    Unzulässigkeit eines erstmals im Revisionsverfahren gestellten

    Der erkennende Senat entscheidet einheitlich durch Urteil; dies ist möglich, wenn die Revision --so wie hier-- bei mehreren Streitgegenständen teilweise unzulässig ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.06.2011 - IV R 30/09, Rz 15, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04

    Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 für einen im Beitrittsgebiet

    Die Klägerin wies demgegenüber auf die Rechtsprechung des BFH hin (Urteil vom 30.06.2011 - IV R 30/09), wonach der Wohnungswert bei der Prüfung des sachlichen Anwendungsbereiches des § 7g EStG nicht zu berücksichtigen sei und der Sachverständige demnach eine geeignete Vergleichsgrundlage berechnet habe.

    Letztlich ist nach dem Urteil des BFH vom 30.06.2011 (IV R 30/09, BFH/NV 2011, 2054, m.w.N.) der im Einheitswert enthaltene Wohnwert nach § 7g Abs. 2 Nr. 1 b) EStG nicht zu berücksichtigen, wenn der Wohnteil ertragsteuerlich zum Privatvermögen gehört.

  • FG Niedersachsen, 08.05.2012 - 3 KO 1/12

    Erstattungsfähigkeit der vom Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellten

    Auf die Beschwerde des Antragstellers ließ der Bundesfinanzhof die Revision gegen das Urteil zu, die im Hinblick auf das Jahr 1999 unzulässig und im Hinblick auf die Jahre 2000 und 2001 erfolgreich war (Urteil vom 30. Juni 2011 - IV R 30/09, BFH/NV 2011, 2054).
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