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   BFH, 30.07.1969 - I R 80/66   

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https://dejure.org/1969,1245
BFH, 30.07.1969 - I R 80/66 (https://dejure.org/1969,1245)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1969 - I R 80/66 (https://dejure.org/1969,1245)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1969 - I R 80/66 (https://dejure.org/1969,1245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 96, 409
  • BStBl II 1969, 667
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RFH, 31.05.1938 - I 153/38
    Auszug aus BFH, 30.07.1969 - I R 80/66
    Die Bestimmung grenzt, wie der RFH im Urteil I 153/38 vom 31. Mai 1938 (RStBl 1938, 787) ausgeführt hat, den Begriff Dauerschulden für den Bereich der Kreditinstitute erschöpfend ab.

    Als Dauerschulden soll nur der Betrag des Fremdkapitals angesehen werden, der in Betriebsgrundstücken und Beteiligungen festgelegt ist (vgl. RFH-Urteil I 153/38, a. a. O.).

  • RFH, 16.04.1940 - I 448/39
    Auszug aus BFH, 30.07.1969 - I R 80/66
    Diese Begriffsbestimmung des Eigenkapitals sei vom RFH im Urteil I 448/39 vom 16. April 1940 (RStBl 1940, 749) aber nur für die Frage gebilligt worden, ob zum Eigenkapital einer öffentlichen Sparkasse auch der Gewinn des Jahres zu rechnen sei.
  • FG Hamburg, 28.08.2015 - 6 K 285/13

    Beschwer durch einen Gewerbesteuermessbescheid - Anwendung des Bankenprivilegs

    Aus dem Urteil des BFH vom 30.07.1969 - I R 80/66 - ergebe sich vielmehr, dass der Normzweck darin liege, Unternehmen zu privilegieren, bei denen typischerweise das Aktiv- und Passivgeschäft übereinstimmen und die als "Durchlaufstellen" für Gelder fungieren.

    Ist die rechnerische Größe "Eigenkapital" negativ, so können Schulden gleichwohl nur in Höhe des Ansatzes der zum Anlagevermögen gehörenden Grundstücke und dergleichen angenommen werden (vgl. BFH Urteil vom 30.07.1969 I R 80/66, BFHE 96, 409, BStBl II 1969, 667).

  • BFH, 23.08.2000 - I R 98/96

    Erhebungszeitraum

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich dem bei Auslegung des § 19 GewStDV a.F. angeschlossen (Urteil vom 30. Juli 1969 I R 80/66, BFHE 96, 409, BStBl II 1969, 667).
  • FG Hessen, 24.09.1996 - 8 K 819/93

    Anwendbarkeit der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung ; Rechtmäßigkeit der

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  • BFH, 16.03.1989 - IV R 133/86

    Begriff "Beteiligung" ist in § 19 GewStDV anders auszulegen als im Handelsrecht

    Eine gewerbesteuerliche Belastung dieser Kreditaufnahme würde zu einer Behinderung der wirtschaftlichen Aufgabe der Banken führen, Kredite zu sammeln und weiterzureichen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 1969 I R 80/66, BFHE 96, 409, BStBl II 1969, 667).
  • FG Hessen, 13.03.2003 - 8 K 4877/99

    Leasingvermögen von Kreditinstituten als Dauerschulden - Dauerschuld;

    Teilweise wird vertreten, die Sondervorschrift des § 19 Abs. 1 GewStG führe lediglich zu einer Begrenzung der Dauerschulden der Höhe nach; eine Berechnung der Dauerschulden nach allgemeinen Grundsätzen des § 8 Nr. 1 GewStG werde nicht ausgeschlossen, falls diese für den Steuerpflichtigen günstiger sei (so: Blümich/Hofmeister, a.a.O., § 8 Nr. 1 Rdnr. 73; ebenso: Meyer-Scharenberg/Popp/Woring, Gewerbesteuer-Kommentar, 1989, § 8 Nr. 1 Rdnr. 28, 31; Pauka, Änderungen des Gewerbesteuerrechts durch das Steuerreformgesetz 1990 (Teil II), DB 1988, 2275 ff., 2277), teilweise wird eine erschöpfende gesetzliche Begriffsbestimmung der Dauerschulden bei Kreditinstituten angenommen (BFH-Urteil vom 30.07.1969 I R 80/66, Bundessteuerblatt II 1969, 667, 668; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.1985, 8 K 81/85, EFG 1986, 304; Lenski/Steinberg, GewStG , Stand: 6/2002, § 8 Nr. 1 Anm. 206; zustimmend: Glanegger/Güroff, GewStG , 5. Aufl. 2002, § 8 Nr. 1 Rdnr. 68).
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