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   BFH, 30.07.1997 - II B 10/97   

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https://dejure.org/1997,8486
BFH, 30.07.1997 - II B 10/97 (https://dejure.org/1997,8486)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1997 - II B 10/97 (https://dejure.org/1997,8486)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - II B 10/97 (https://dejure.org/1997,8486)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.02.1977 - II R 89/74

    Geschäftsübernahme - Aktiva - Passiva - Grunderwerbsteuerpflicht - Berechnung der

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - II B 10/97
    Bereits durch Urteil vom 16. Februar 1977 II R 89/74 (BFHE 122, 338, BStBl II 1977, 671) hat der Senat entschieden, daß für einen Erwerbsvorgang i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG 1940, der durch Übergang eines Grundstücks im Wege der Anwachsung auf den übernehmenden Gesellschafter erfolgt, die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen ist und deren Wert zu bemessen ist nach dem Wert der Abfindung der ausscheidenden Gesellschafter zuzüglich des Werts der Gesellschaftsschulden und des Werts des Gesellschaftsanteils des übernehmenden Gesellschafters.

    Bereits in seiner Entscheidung in BFHE 122, 338, BStBl II 1977, 671 hat der Senat die Auffassung vertreten, daß es nicht möglich sei, einen Teil der Gesellschaftsschulden etwa deshalb nicht zur Gegenleistung zu rechnen, weil der Erwerber (= der übernehmende bisherige Gesellschafter) als Gesellschafter auch bisher schon für die Gesellschaftsschulden einzustehen gehabt hatte.

  • BFH, 13.09.1995 - II R 80/92

    Der Übergang von Grundstückseigentum infolge Anwachsung beim Erwerb aller Anteile

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - II B 10/97
    Diese Auffassung hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung beibehalten (vgl. z. B. Senatsurteil vom 13. Dezember 1995 II R 80/92, BFHE 178, 468, BStBl II 1995, 903, m. w. N.).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 30.07.1997 - II B 10/97
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605, m. w. N.).
  • FG München, 16.02.2000 - 4 K 1695/97

    Grunderwerbsteuer: Rechtsträgerwechsel bei Kapitalgesellschaften

    Ein derartiger Rechtsträgerwechsel bei Kapitalgesellschaften unterliegt nach dem System des GrEStG stets der Steuer (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4.12.1996 II B 116/96, BStBl II 1997, 661 zur bloßen formwechselnden Umwandlung und BFH-Beschluß vom 30.7.1997 II B 10/97, BFH/NV 1998, 882 zur Anwachsung).
  • FG München, 15.03.2000 - 4 K 2040/97

    Zur Steuerbefreiung einer Grundstückseinbringung in eine Personengesellschaft

    Der Senat ist dieser BFH-Rechtsprechung bislang stets gefolgt und er sieht auch in der Streitsache keinen Anlaß hiervon abzuweichen, zumal der BFH in späterer Rechtsprechung ausdrücklich nur die nach dem UmwG 1995 verwirklichten Tatbestände anders beurteilt (vgl. insoweit BFH-Beschluß vom 4.12.1996 II B 116/96, BStBl II 1997, 661 ; sowie incidenter BFH-Beschluß vom 30.7.1997 II B 10/97, BFH/NV 1998, 882 und dazu Urteil der Vorinstanz Niedersächsisches Finanzgericht vom 21.11.1996 III 30/94, UVR 1997, 177).
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