Rechtsprechung
BFH, 30.07.2007 - XI B 11/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 34 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Honorar eines Rechtsanwalts nur ausnahmsweise tarifbegünstigte Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Verfahrensgang
- FG Münster, 01.12.2006 - 3 K 1744/05
- BFH, 30.07.2007 - XI B 11/07
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 21.12.2007 - VIII B 39/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an den zur Bejahung einer …
Auch dieser Zulassungsgrund setzt daher eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125; vom 30. Juli 2007 XI B 11/07, BFH/NV 2007, 1890, jeweils m.w.N.). - FG Sachsen, 22.06.2011 - 2 K 1510/05
Erfolgshonorar eines Rechtsanwalts in einem wegen Enteignungen in der NS-Zeit …
Diese Einkünfte unterscheiden sich nicht zusätzlich noch durch andere Merkmale von den übrigen Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. Juli 2007, BFH/NV 2007, 1890 ).Da es sich auch nicht um die Nachzahlung für eine mehrjährige Vergütung in einem Betrag aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung handelt, findet § 34 EStG keine Anwendung (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. Juli 2007, a.a.O. und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 2006, BStBl II 2007, 180 ).
- BFH, 05.12.2007 - XI B 134/06
Vorliegen einer Mitunternehmerschaft - grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - …
Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass das FG diesen Vortrag bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt hat, auch wenn hierzu eine besondere Würdigung in den Entscheidungsgründen fehlt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2007 XI B 11/07, BFH/NV 2007, 1890, m.w.N.). - FG Hamburg, 28.09.2009 - 5 K 201/08
Rechtsanwaltshonorar als tarifbegünstigte Vergütung
Aus diesem Grunde sei die Entscheidung des BFH vom 30.07.2007 (XI B 11/07, BFH/NV 2007, 1890f) im Fall der Kläger nicht einschlägig, weil in jenem Fall keine Anhaltspunkte dafür vorhanden gewesen waren, dass der Rechtsanwalt gehindert gewesen wäre, Vorschusszahlungen von seinen Mandanten zu erlangen.