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   BFH, 30.07.2009 - VI R 13/08   

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https://dejure.org/2009,6222
BFH, 30.07.2009 - VI R 13/08 (https://dejure.org/2009,6222)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2009 - VI R 13/08 (https://dejure.org/2009,6222)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - VI R 13/08 (https://dejure.org/2009,6222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Doppelte Haushaltsführung durch alleinstehenden Arbeitnehmer

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ,S. 6 Nr. 5
    Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung bei gemeinsamer Nutzung der Küche von Mutter und Sohn in einem Einfamilienhaus

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltführung durch alleinstehenden Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alleinstehend mit doppeltem Haushalt

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
    Alleinstehender; Doppelte Haushaltsführung; Hausstand; Wohnung

  • dresden-klein.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Alleinstehend mit doppeltem Haushalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - VI R 13/08
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02 (BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98) stehe dieser Einschätzung nicht entgegen.

    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98; vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2009, 1176).

    Seine Auffassung, der Kläger unterhalte nur deshalb keinen eigenen Hausstand, weil die ihm überlassene Wohnung über keine eigene Kochstelle oder Küche verfüge, steht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats in BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98.

  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - VI R 13/08
    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98; vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2009, 1176).

    Es ist nicht allein ausschlaggebend, ob die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich überlassen wird (Senatsentscheidung in BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890).

  • BFH, 15.12.2005 - III R 27/05

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 bei

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - VI R 13/08
    Der Senat hat es in dieser Entscheidung auch für unerheblich angesehen, dass sich der Arbeitnehmer in der ihm von seinen Eltern überlassenen Wohnung die Sanitäreinrichtung mit seiner Schwester teilen musste, weil ihm die übrigen Räumlichkeiten eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichten (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Dezember 2005 III R 27/05, BFHE 212, 376, BStBl II 2006, 561, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Entsprechendes gilt, wenn dem Arbeitnehmer die Küche nicht zur alleinigen Verfügung steht (BFH-Urteil vom 30. Juli 2009 VI R 13/08, BFH/NV 2009, 1986).
  • FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16

    Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie

    Ein eigener Hausstand erforderte nach der Rechtsprechung, dass er vom Arbeitnehmer aus eigenem oder abgeleitetem Recht genutzt wird (BFH-Urteil vom 30.7.2009 VI R 13/08, BFH/NV 2009, 1986).
  • BFH, 26.07.2012 - VI R 10/12

    Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt

    Mangels Entscheidungserheblichkeit kann offenbleiben, ob die Rüge des Klägers, die Vorinstanz habe den Sachverhalt mangelhaft aufgeklärt, schlüssig erhoben wurde (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 2009 VI R 13/08, BFH/NV 2009, 1986).

    Entsprechendes gilt, wenn dem Arbeitnehmer die Küche nicht zur alleinigen Verfügung steht (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1986).

  • BFH, 14.11.2013 - VI R 10/13

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Entsprechendes gilt, wenn dem Arbeitnehmer die Küche nicht zur alleinigen Verfügung steht (Senatsurteil vom 30. Juli 2009 VI R 13/08, BFH/NV 2009, 1986).
  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09

    Ein eigener Hausstand im Rahmen doppelter Haushaltsführung setzt nicht zwingend

    Der Auffassung, eine eigene Haushaltsführung der Klägerin in den ihr im Haus der Eltern zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sei mangels einer eigenen Küche ausgeschlossen, kann nicht gefolgt werden (ebenso BFH-Urteil vom 30. Juli 2009 VI R 13/08, juris).
  • FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 K 255/09

    Keine Umwidmung eines schlichten Änderungsantrages in Klage

    Auf die Ablehnungsbescheide für 2006 vom 23.10.2007 und für 2007 vom 18.03.2009 (EStA Bl. 24 und 59) legte der Kläger am 21.11.2007 für 2006 und am 17.04.2009 für 2007 Einsprüche ein und bat mit Schreiben vom 20.04.2009 um Prüfung des Ruhens des Verfahrens im Hinblick auf das - zwischenzeitlich durch Urteil vom 30.07.2009 entschiedene - Verfahren bei dem BFH VI R 13/08 (EStA Bl. 64).

    Der Beklagte wies die Einsprüche mit am selben Tage zur Post gegebener Einspruchsentscheidung vom 30.04.2009 mangels eigenen Hausstands am Ort des Lebensmittelpunktes und mangels Nachweises einer Küche bzw. Kochstelle als unbegründet mit dem Zusatz zurück, dass der Ausgang des Verfahrens VI R 13/08 unbeachtlich und eine Verfahrensruhe gem.§ 363 Abs. 2 S. 2 Abgabenordnung (AO) nicht eingetreten sei (EStA Bl. 66).

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 K 3933/09

    Keine Berücksichtigung der Wohnungskosten am Studienort als Werbungskosten bzw.

    Ebenfalls wird ein eigener Hausstand nicht unterhalten, wenn der Arbeitnehmer die Haushaltsführung nicht zumindest mitbestimmt, sondern in einen fremden Haushalt eingegliedert ist, so dass von einer eigenen Haushaltsführung nicht gesprochen werden kann (BFH-Urteil vom 30.07.2009, VI R 13/08, BFH/NV 2009, 1986).
  • FG Münster, 06.11.2012 - 15 K 767/10

    Eigener Hausstand: Eingliederung in den Haushalt der Eltern

    Ferner werde auf das Urteil des BFH vom 30.07.2009 VI R 13/08 (BFH/NV 2009, 1986) hingewiesen.
  • FG Münster, 18.10.2013 - 4 K 582/10

    Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers

    Ein "eigener" Hausstand in diesem Sinne erfordert, dass er vom Arbeitnehmer aus eigenem oder abgeleitetem Recht genutzt wird (BFH-Urteile vom 5.10.1994 VI R 62/90, BStBl II 1995, 180 und vom 30.7.2009 VI R 13/08, BFH/NV 2009, 1986).
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