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   BFH, 30.07.2009 - VI R 29/06   

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https://dejure.org/2009,2183
BFH, 30.07.2009 - VI R 29/06 (https://dejure.org/2009,2183)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2009 - VI R 29/06 (https://dejure.org/2009,2183)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - VI R 29/06 (https://dejure.org/2009,2183)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 39b Abs. 2 Satz 1, § 38 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1; LStR R 122

  • openjur.de

    Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung; Abtretung des Einkommensteuererstattungsanspruchs an den Arbeitgeber

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 39b Abs. 2 Satz 1, § 38 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1; LStR R 122

  • Betriebs-Berater

    Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung - Abtretung des Einkommensteuererstattungsanspruchs an den Arbeitgeber

  • Judicialis

    EStG § 38 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 38 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 39b Abs. 2 S. 1; ; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 42d Abs. 3; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des vermindert um die übernommenen Lohnabzüge arbeitsvertraglich vereinbarten Nettobetrags für einen Lohnsteuereinbehalt von einem laufenden Arbeitslohn; Berücksichtigung eines an einen Arbeitgeber abgetretenen Einkommensteuererstattungsanspruchs i.R.e. ...

  • datenbank.nwb.de

    Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung; Abtretung des Einkommensteuererstattungsanspruchs an den Arbeitgeber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LSt-Einbehalt vom laufenden Arbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung ? Berücksichtigung eines abgetretenen ESt-Erstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkommensteuererstattungsanspruch bei Nettolohnvereinbarung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit des vermindert um die übernommenen Lohnabzüge arbeitsvertraglich vereinbarten Nettobetrags für einen Lohnsteuereinbehalt von einem laufenden Arbeitslohn; Berücksichtigung eines an einen Arbeitgeber abgetretenen Einkommensteuererstattungsanspruchs i.R.e. ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Behandlung von Einkommensteuererstattungen bei Nettolohnvereinbarung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 42d Abs 1, EStG § 38 Abs 3 S 1, EStG § 39b Abs 2, EStG § 39b Abs 3, LStR R 122
    Haftung; Lohnsteuer; Nettolohnvereinbarung; Steuererstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 219
  • NZA 2010, 28
  • NZA 2010, 382
  • BB 2010, 553
  • DB 2009, 2522
  • BStBl II 2010, 148
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.02.1992 - VI R 146/87

    Annahme des vorschriftsmäßigen Lohnsteuereinbehalts (§ 42d Abs. 3 S. 4 EStG )

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - VI R 29/06
    Hierzu zählen auch die Vorteile, die dem Arbeitnehmer --wie im Streitfall-- deshalb zufließen, weil der Arbeitgeber ihn von der geschuldeten Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 EStG) freistellt (sogenannte Nettolohnvereinbarung; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 1992 VI R 146/87, BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733), und zwar auch dann, wenn die einbehaltene Lohnsteuer höher als die später festgesetzte Einkommensteuer ist (BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 VI R 162/86, BFH/NV 1991, 156).

    Besonderheiten weist eine Nettolohnvereinbarung nur insoweit auf, als der Arbeitgeber mit der Auszahlung des Nettolohns aus der Sicht des Arbeitnehmers die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat (§ 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStG), weshalb der Arbeitnehmer nur in Anspruch genommen werden kann, wenn er weiß, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat, und diesen Sachverhalt dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt (§ 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 EStG, BFH-Urteil in BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733).

  • BFH, 22.06.1990 - VI R 162/86

    Anforderungen an Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen als negative

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - VI R 29/06
    Hierzu zählen auch die Vorteile, die dem Arbeitnehmer --wie im Streitfall-- deshalb zufließen, weil der Arbeitgeber ihn von der geschuldeten Lohnsteuer (§ 38 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 EStG) freistellt (sogenannte Nettolohnvereinbarung; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 1992 VI R 146/87, BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733), und zwar auch dann, wenn die einbehaltene Lohnsteuer höher als die später festgesetzte Einkommensteuer ist (BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 VI R 162/86, BFH/NV 1991, 156).

    Das FA und ihm folgend das FG haben zutreffend erkannt, dass die Abtretung der Steuererstattungsansprüche nicht auf den Lohnsteuereinbehalt oder die Veranlagung des Jahrs der Überzahlung rückwirkt, sondern erst in dem Lohnzahlungszeitraum einkünftemindernd zu berücksichtigen ist, in dem das Finanzamt den Erstattungsbetrag an den Arbeitgeber geleistet hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771; in BFH/NV 1991, 156, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).

  • BFH, 05.07.2007 - VI R 58/05

    Keine Lohnsteuererstattung wegen Verlustes des Bezugsrechts bei

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - VI R 29/06
    Das FA und ihm folgend das FG haben zutreffend erkannt, dass die Abtretung der Steuererstattungsansprüche nicht auf den Lohnsteuereinbehalt oder die Veranlagung des Jahrs der Überzahlung rückwirkt, sondern erst in dem Lohnzahlungszeitraum einkünftemindernd zu berücksichtigen ist, in dem das Finanzamt den Erstattungsbetrag an den Arbeitgeber geleistet hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771; in BFH/NV 1991, 156, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).
  • BFH, 16.08.1979 - VI R 13/77

    Bei einer Nettolohnvereinbarung gehört die übernommene Lohnsteuer auch insoweit

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - VI R 29/06
    Das FA und ihm folgend das FG haben zutreffend erkannt, dass die Abtretung der Steuererstattungsansprüche nicht auf den Lohnsteuereinbehalt oder die Veranlagung des Jahrs der Überzahlung rückwirkt, sondern erst in dem Lohnzahlungszeitraum einkünftemindernd zu berücksichtigen ist, in dem das Finanzamt den Erstattungsbetrag an den Arbeitgeber geleistet hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771; in BFH/NV 1991, 156, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2006 - 17 K 4592/04

    Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abtretung; Einkommensteuererstattung;

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - VI R 29/06
    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1429 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2184/12

    Arbeitslohn: Einkommensteuernachzahlung des Arbeitgebers bei

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 30.7.2009 (VI R 29/06, Sammlung der Entscheidungen des --BFHE-- 226, 219, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2010, 148) entschieden, dass bei Nettolohnvereinbarungen an den Arbeitgeber abgeführte Einkommensteuererstattungen den Bruttolohn des Arbeitnehmers minderten.

    b) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 30.7.2009 VI R 29/06, BFHE 226, 219, BStBl II 2010, 148; BFH-Urteil vom 30.7.2009 VI R 30/06, BFH/NV 2010, 191) ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, den der Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an seinen Arbeitgeber abgetreten hat, im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden (Brutto)Arbeitslohn und nicht durch eine Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen.

    Ob es sich um negative Einnahmen oder Werbungskosten handele, könne dahinstehen (BFH-Urteil vom 30.7.2009 VI R 29/06, BFHE 226, 219, BStBl II 2010, 148, unter II.1.c aa).

    Nur insoweit seien Einnahmen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber zurückgeflossen und der Arbeitnehmer überhaupt belastet (BFH-Urteil vom 30.7.2009 VI R 29/06, BFHE 226, 219, BStBl II 2010, 148, unter II.1.c cc).

    Nicht zuletzt aus diesem Grund habe sich der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern deren Einkommensteuererstattungsansprüche abtreten lassen (BFH-Urteil vom 30.7.2009 VI R 29/06, BFHE 226, 219, BStBl II 2010, 148, unter II.1.c dd).

  • FG Hamburg, 12.05.2022 - 5 K 141/18

    Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug ins

    (3) Dass die einbehaltene Lohnsteuer auf die Einkommensteuerschuld anzurechnen ist, gilt bei einer Nettolohnvereinbarung im Umkehrschluss aus § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 EStG auch dann, wenn sie nicht angemeldet und abgeführt worden ist, es sei denn, der Arbeitnehmer hat gewusst, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat (BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2013, VI B 144/12, BFH/NV 2014, 181; Urteile vom 30. Juli 2009, VI R 29/06, BStBl II 2010, 148; vom 28. Februar 1992, BStBl II 1992, 733; vom 8. November 1985, VI R 238/80, BStBl II 1986, 186; vom 26. Februar 1982, VI R 123/78, BStBl II 1982, 403), und diesen Sachverhalt dem Finanzamt nicht unverzüglich mitgeteilt (BFH, Urteile vom 30. Juli 2009, VI R 29/06, BStBl II 2010, 148; vom 28. Februar 1992, VI R 146/87, BStBl II 1992, 733; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 17. Juni 2002, II 102/01, juris).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 2/08

    Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn

    Die Arbeitskosten sind auch bei der Nettolohnabrede ein --wenn auch aus dem Nettolohn hochgerechnetes-- Bruttoentgelt (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 2009 VI R 29/06, BFHE 226, 219, BStBl II 2010, 148).
  • BFH, 03.09.2015 - VI R 1/14

    Einkommensteuernachzahlung bei Nettolohnvereinbarung

    Denn die Einkommensteuererstattung für 2004, bei der es sich um die Rückzahlung überzahlten Arbeitslohns handelte (dazu Senatsurteil vom 30. Juli 2009 VI R 29/06, BFHE 226, 219, BStBl II 2010, 148), und die in der Übernahme der persönlichen Einkommensteuerschuld liegende Lohnzahlung im Streitjahr sind verschiedene Zahlungsvorgänge, die daher auch getrennt nach den jeweils dafür geltenden Maßstäben zu beurteilen sind.
  • BFH, 30.07.2009 - VI R 30/06

    Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung - Abtretung des

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe seines Urteils vom 30. Juli 2009 VI R 29/06.
  • FG Düsseldorf, 11.11.2021 - 14 K 2577/20

    Reduzierung des Bruttoarbeitslohns bei Auszahlung des Kindergelds an den

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung handelt es sich bei Einkommensteuererstattungen im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung um die Rückzahlung von überzahltem Arbeitslohn, die als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 30.07.2009 VI R 29/06, BStBl. II 2010, 148).
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