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   BFH, 30.07.2009 - VIII B 61/09   

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https://dejure.org/2009,20305
BFH, 30.07.2009 - VIII B 61/09 (https://dejure.org/2009,20305)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2009 - VIII B 61/09 (https://dejure.org/2009,20305)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - VIII B 61/09 (https://dejure.org/2009,20305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei anderweitiger Erreichung des Rechtsschutzziels; Anwendung des § 135 Abs. 2 FGO trotz Verfahrensfehlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers bzgl. einer Einzelveranlagung zur Einkommensteuer nach Aufhebung des angefochtenen Urteils durch den III. Senat

  • datenbank.nwb.de

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erreichung des Rechtsschutzziels auf andere Weise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.04.2009 - III B 125/08

    FG-Entscheidung über einen durch Änderung gegenstandslos gewordenen Bescheid

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - VIII B 61/09
    Wegen dieses Verfahrensfehlers hat der Bundesfinanzhof (BFH) dieses Urteil mit Beschluss vom 3. April 2009 III B 125/08 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen.

    Das Begehren des Klägers auf materiell-rechtliche Überprüfung des Änderungsbescheides, dem der erkennende Senat bei Vorliegen der geltend gemachten Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO allenfalls durch Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das FG Rechnung tragen könnte (§ 116 Abs. 6 FGO), ist nämlich bereits dadurch erfüllt, dass der III. Senat mit Beschluss vom 3. April 2009 III B 125/08 das Urteil im Verfahren 4 K 2539/07 aufgehoben hat und das FG nunmehr in jenem Verfahren über die Rechtmäßigkeit des --auch hier streitbefangenen-- Änderungsbescheids vom 9. Oktober 2007 zu entscheiden hat.

    Er berührt nur die Kosten jenes Verfahrens, über die das FG nach dem Beschluss des BFH vom 3. April 2009 III B 125/08 noch zu entscheiden haben wird.

  • BFH, 31.08.1999 - X R 154/95

    Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - VIII B 61/09
    Daran fehlt es nämlich nach ständiger Rechtsprechung schon dann, wenn der Rechtsmittelführer sein Rechtsschutzziel --im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1993 X R 99/91, BFHE 173, 9, BStBl II 1994, 305; BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschluss vom 31. August 1999 X R 154/95, BFH/NV 2000, 443)-- bereits auf andere Weise erreicht hat (BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1995 VII B 228/94, BFH/NV 1995, 809; vom 15. Dezember 2003 X B 118/03, juris).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - VIII B 61/09
    Daran fehlt es nämlich nach ständiger Rechtsprechung schon dann, wenn der Rechtsmittelführer sein Rechtsschutzziel --im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1993 X R 99/91, BFHE 173, 9, BStBl II 1994, 305; BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschluss vom 31. August 1999 X R 154/95, BFH/NV 2000, 443)-- bereits auf andere Weise erreicht hat (BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1995 VII B 228/94, BFH/NV 1995, 809; vom 15. Dezember 2003 X B 118/03, juris).
  • BFH, 11.09.2013 - I B 179/12

    Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Fehlende Aktenteile -

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Rechtsverwirklichung --wie im Streitfall-- im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts bereits auf andere Weise erreicht worden ist (BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 VIII B 61/09, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.08.2011 - 12 K 12253/10

    Doppelte Rechtshängigkeit: Klageabweisung durch Prozessurteil oder durch

    Die Rechtsprechung hat es bislang, soweit ersichtlich, für unerheblich gehalten, ob die Finanzbehörde einen Einspruch zutreffend als unzulässig oder unzutreffend als unbegründet zurückweist (vgl. BFH in BFH/NV 2009, 401; für einen vergleichbaren Fall - Kosten eines unzulässigen Beschwerdeverfahrens, nachdem ein Änderungsbescheid versehentlich nicht zum Gegenstand eines anderen bereits anhängigen Verfahrens gemacht wurde - BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 - VIII B 61/09, juris).
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