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   BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16   

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https://dejure.org/2019,48468
BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16 (https://dejure.org/2019,48468)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2019 - VIII R 21/16 (https://dejure.org/2019,48468)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - VIII R 21/16 (https://dejure.org/2019,48468)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 239, ZPO § 240, InsO § 85, AO §§ 347 ff, AO § 347, ZPO § 249 Abs 3
    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239 ZPO, § 240 ZPO, § 85 InsO, §§ 347 ff AO, § 347 AO
    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers; Rechtsstellung des Finanzamts nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Betriebs-Berater

    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

  • rewis.io

    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 239, § 240 ; InsO § 85
    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 239, § 240 ; InsO § 85
    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers

  • datenbank.nwb.de

    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unterbrechung des Einspruchsverfahrens über Einkommensteuer durch Insolvenzeröffnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das durch die Insolvenzeröffnung unterbrochene Einspruchsverfahren - und seine Aufnahme

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unterbrechung des Einspruchsverfahrens durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufnahme eines insolvenzbedingt unterbrochenen Einspruchsverfahrens

  • datev.de (Kurzinformation)

    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenes Einspruchsverfahren

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 240, InsO § 85 Abs 1, InsO § 35
    Unterbrechung, Insolvenz, Erstattung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 566
  • ZIP 2020, 331
  • NZI 2020, 240
  • DB 2020, 706
  • BStBl II 2021, 171
  • NZG 2020, 433
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Köln, 28.06.2016 - 8 K 92/13

    Unterbrechung des Einspruchsverfahrens über Einkommensteuer bei der Eröffnung des

    Auszug aus BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28.06.2016 - 8 K 92/13 insoweit aufgehoben, als es die Klage gegen die Einspruchsentscheidung vom 13.12.2012 in Bezug auf den unzulässigen Einspruch vom 26.03.2011 gegen die Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr 2007 betrifft.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1676).

    Das FA beantragt, das Urteil des FG vom 28.06.2016 - 8 K 92/13 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 14.05.2013 - X B 134/12

    Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle beendet nicht die Unterbrechung

    Auszug aus BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
    Der Insolvenzverwalter kann eine unter Verstoß gegen § 240 ZPO erlassene Entscheidung anfechten, ohne die Unterbrechung durch Aufnahme des Verfahrens beenden zu müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 14.05.2013 - X B 134/12, BFHE 240, 534, BStBl II 2013, 585, Rz 10, und Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 16.01.1997 - IX ZR 220/96, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 1445, m.w.N.).

    c) Da die Einspruchsentscheidungen somit während der Unterbrechung der Einspruchsverfahren erlassen worden sind, sind sie unwirksam, soweit die Einsprüche zulässig waren (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 240, 534, BStBl II 2013, 585, Rz 17, sowie vom 21.04.2004 - XI B 17/01, BFH/NV 2004, 1285).

  • BFH, 25.09.2018 - VIII R 3/15

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Keine steuerschädliche

    Auszug aus BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
    Über die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens ist wegen der teilweisen Aufhebung der Vorentscheidung und teilweisen Abweisung der Klage neu zu befinden (vgl. BFH-Urteil vom 25.09.2018 - VIII R 3/15, BFHE 263, 123, BStBl II 2019, 235, Rz 23).
  • BFH, 21.04.2004 - XI B 17/01

    Verhältnis Beschwerdeverfahren - Insolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
    c) Da die Einspruchsentscheidungen somit während der Unterbrechung der Einspruchsverfahren erlassen worden sind, sind sie unwirksam, soweit die Einsprüche zulässig waren (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 240, 534, BStBl II 2013, 585, Rz 17, sowie vom 21.04.2004 - XI B 17/01, BFH/NV 2004, 1285).
  • BFH, 29.03.2017 - VI R 83/14

    Entscheidung über unzulässige Revision trotz Unterbrechung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
    b) Ein unzulässiger Rechtsbehelf, der bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens eingelegt wurde, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens als unzulässig verworfen werden (BFH-Beschluss vom 29.03.2017 - VI R 83/14, BFH/NV 2017, 917, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2017 - V R 11/17

    Zur Subsidiarität der Feststellungsklage bei Zweifeln an der örtlichen

    Auszug aus BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
    Zwar ist die Feststellungsklage nach § 41 Abs. 2 FGO gegenüber der Anfechtungsklage subsidiär, wenn der Kläger durch diese seine Rechte verfolgen kann (BFH-Urteil vom 24.08.2017 - V R 11/17, BFH/NV 2018, 14).
  • BGH, 13.02.2014 - IX ZB 23/13

    Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren: Wegfall des

    Auszug aus BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
    Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört gemäß § 35 Abs. 1 InsO zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt --wie im vorliegenden Fall-- vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BGH-Beschluss vom 12.01.2006 - IX ZB 239/04, Der Betrieb 2006, 387; s.a. BGH-Beschluss vom 13.02.2014 - IX ZB 23/13, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2014, 616, Rz 5).
  • BFH, 19.08.1982 - IV R 185/80

    Vorverfahren - Beiladung - Wiederholung des Vorverfahrens - Aufhebung der

    Auszug aus BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
    Dies ist vorliegend der Fall, da die Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift geltend gemacht wird (vgl. BFH-Urteil vom 19.08.1982 - IV R 185/80, BFHE 136, 445, BStBl II 1983, 21; von Beckerath in Gosch, FGO § 44 Rz 186).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
    Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört gemäß § 35 Abs. 1 InsO zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt --wie im vorliegenden Fall-- vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BGH-Beschluss vom 12.01.2006 - IX ZB 239/04, Der Betrieb 2006, 387; s.a. BGH-Beschluss vom 13.02.2014 - IX ZB 23/13, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2014, 616, Rz 5).
  • BFH, 02.07.1997 - I R 11/97

    Gewerbesteuermeßbescheid im Konkursverfahren

    Auszug aus BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16
    Die Gesetzeslücke ist nach allgemein vertretener Auffassung in entsprechender Anwendung von § 240 ZPO zu schließen (vgl. zur Konkursordnung BFH-Urteil vom 02.07.1997 - I R 11/97, BFHE 183, 365, BStBl II 1998, 428; Jatzke in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 251 AO Rz 166, 171; MünchKommInsO/Schumacher, 3. Aufl., Vor §§ 85 bis 87 Rz 50; Windel in Jaeger, Insolvenzordnung, § 85 Rz 81).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 85/93

    § 3 Nr. 20 c GewStG ist auf Einrichtungen zur ambulanten Pflege anwendbar. Diese

  • BFH, 13.02.1980 - II R 18/75

    Auswechslung aller Gesellschafter einer GbR und Grunderwerbsteuer

  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 45/15

    Keine Anfechtung der Kapitalertragsteuer- Anmeldung nach

  • BFH, 07.07.1976 - I R 66/75

    Finanzamt - Unzulässige Abweisung - Einspruch - Prüfung einer nachgereichten

  • BFH, 02.07.2009 - X S 4/08

    PKH-Gewährung für einen Insolvenzverwalter in der Revisionsinstanz bei

  • FG Düsseldorf, 23.02.2024 - 10 K 534/23
    Die Entscheidung über einen Einspruch, obwohl das Einspruchsverfahren wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens analog § 240 ZPO unterbrochen wurde, stellt eine wesentliche Verfahrensverletzung dar (BFH-Urteil vom 30. Juli 2019 VIII R 21/16, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2021, 171, unter II. 1. a).

    Daraus ergibt sich das für eine Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. nochmals BFH-Urteil vom 30. Juli 2019 VIII R 21/16 BStBl II 2021, 171 unter II. 1. a).

    Danach wird im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei ein gerichtliches Verfahren oder ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren wie das Einspruchsverfahren nach den §§ 347 ff. AO unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juli 1997 I R 11/97, BStBl II 1998, 428, und vom 30. Juli 2019 VIII R 21/16, BStBl II 2021, 171 unter II. 2. a bb, b).

  • FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16

    Berechtigung zum Erlass eines Einkommensteuerbescheids nach Eröffnung des

    Auch der Einwand, dass sich bei einem späteren Streit über die Höhe der Anrechnung eine unzulässig durch Steuerbescheid titulierte Insolvenzforderung ergeben könnte (so BFH Urteil vom 10.12.2008 I R 41/07, BFH/NV 2009, 719 in einem obiter dictum unter Verweis auf Welzel DStZ 1999, 559; FG Köln Urteil vom 28.6.2016 8 K 92/13, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2016, 1676, die Revision ist beim BFH unter dem Az. VIII R 21/16 anhängig), verfängt nicht.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 7 K 7043/17

    Umsatzsteuer 2005 bis 2012

    Das Gericht verweist auf das Urteil des BFH vom 30.07.2019 - VIII R 21/16 (DStR 2020, 164).
  • FG Münster, 23.09.2020 - 7 K 2256/19

    Zugang eines Haftungsbescheids über eine Inanspruchnahme von Steuerschulden

    Denn ein unzulässiger Rechtsbehelf, der bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens eingelegt wurde, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens als unzulässig verworfen werden (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.2019 VIII R 21/16, BFHE 266, 97, BFH/NV 2020, 330; BFH-Beschluss vom 29.03.2017 VI R 83/14, BFH/NV 2017, 917; BFH-Beschluss vom 09.05.2007 IV B 10/07, BFH/NV 2007, 2118).
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