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   BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06   

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https://dejure.org/2007,931
BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06 (https://dejure.org/2007,931)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2007 - IV R 5/06 (https://dejure.org/2007,931)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2007 - IV R 5/06 (https://dejure.org/2007,931)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen der Betriebsaufgabe eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs bei Verschwinden des Landwirts

  • Judicialis

    EStG § 14 Satz 2; ; EStG § 16 Abs. 3

  • RA Kotz

    Betriebsaufgabe - Voraussetzungen bei Verschwinden des Inhabers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 14 S. 2 § 16 Abs. 3
    Voraussetzungen der Betriebsaufgabe eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs bei Verschwinden des Landwirts

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen der Betriebsaufgabe eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs bei Verschwinden des Landwirts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufgabe eines aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebes durch das bloße Zurücklassen von Zetteln mit der Anweisung zur Betriebsauflösung; Notwendigkeit der Umsetzung des Entschlusses zur Betriebsaufgabe durch Veräußerung und bzw. oder Entnahme der ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Flucht eines Landwirts bewirkt keine sofortige Betriebsaufgabe

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verschwinden des Landwirts führt nicht zur sofortigen Aufgabe seines landwirtschaftlichen Betriebs

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verschwinden eines Landwirts führt nicht zur sofortigen Betriebsaufgabe

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 14
    Aufgabeerklärung; Betriebsaufgabe; Landwirtschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 569
  • BB 2007, 2726
  • BB 2007, 2779
  • BB 2008, 95
  • DB 2007, 2748
  • BStBl II 2008, 113
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
    Das wesentliche Betriebsvermögen des Pächters eines landwirtschaftlichen Betriebs besteht vor allem aus dem lebenden und toten Inventar, während maßgebliche Grundlage der sog. Eigentumsbetriebe der eigene Grund und Boden ist (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398, unter 3.b der Gründe, m.w.N.).

    Da Landwirtschaft auf Stückländereien auch mit Hilfe von Maschinenring und Lohnarbeiten betrieben werden kann, ist weder eine Hofstelle, noch eine Mindestgröße oder ein voller Besatz an Betriebsmitteln erforderlich (Senatsurteil in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398, unter 2. der Gründe, m.w.N.).

    Bei Eigentumsbetrieben führt eine Verkleinerung daher selbst dann nicht zu einer Betriebsaufgabe, wenn die verbleibenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen eine ertragreiche Bewirtschaftung nicht mehr ermöglichen (Senatsurteile in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398, unter 3.c der Gründe, und vom 5. Dezember 1996 IV R 65/95, BFH/NV 1997, 225, jeweils m.w.N.).

    cc) Zwar entfällt das Wahlrecht und es kommt zu einer Zwangsbetriebsaufgabe, wenn anlässlich oder während der Verpachtung die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet werden, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, weil der Verpächter damit die unternehmerische Tätigkeit endgültig einstellt (vgl. Senatsurteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; s. auch BFH-Beschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16).

  • BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebes in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Senatsurteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.a der Gründe; Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 173, jeweils m.w.N.).

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).

    c) Bei der Betriebsaufgabe handelt es sich um einen tatsächlichen Vorgang, dessen steuerliche Folgen nicht durch eine Aufgabeerklärung herbeigeführt werden können, es sei denn, es liegt ausnahmsweise der Sonderfall einer Betriebsverpachtung vor (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c der Gründe; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2003 X B 12/03, BFH/NV 2003, 1575; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 185; dazu auch nachfolgend unter f).

    f) Nur im Falle einer Betriebsunterbrechung (Betriebsverpachtung) kann eine Betriebsaufgabe durch eine Erklärung herbeigeführt werden (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c der Gründe; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1575).

  • BFH, 26.06.2003 - IV R 61/01

    Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
    Mit dem Zugang der Betriebsaufgabeerklärung beim FA ist die Betriebsaufgabe vollzogen und abgeschlossen, sofern ihre Verwirklichung keine weiteren Handlungen erfordert (Senatsurteil vom 26. Juni 2003 IV R 61/01, BFHE 202, 525, BStBl II 2003, 755, unter 2. der Gründe; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 711).

    Denn der Verpächter ist grundsätzlich frei, den Verpachtungsbetrieb in einem Umfang umzustrukturieren, der einer Wiederaufnahme der Eigenbewirtschaftung nicht entgegensteht (Senatsurteil in BFHE 202, 525, BStBl II 2003, 755, unter 3.b der Gründe).

  • BFH, 29.07.2003 - X B 12/03

    Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
    c) Bei der Betriebsaufgabe handelt es sich um einen tatsächlichen Vorgang, dessen steuerliche Folgen nicht durch eine Aufgabeerklärung herbeigeführt werden können, es sei denn, es liegt ausnahmsweise der Sonderfall einer Betriebsverpachtung vor (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c der Gründe; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2003 X B 12/03, BFH/NV 2003, 1575; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 185; dazu auch nachfolgend unter f).

    f) Nur im Falle einer Betriebsunterbrechung (Betriebsverpachtung) kann eine Betriebsaufgabe durch eine Erklärung herbeigeführt werden (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c der Gründe; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1575).

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 35/03

    LuF: Umbau und Vermietung von Stallgebäuden - keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
    Nach ständiger Rechtsprechung führt aus vergleichbaren Gründen auch der Tod des Betriebsinhabers nicht zu einer Betriebsaufgabe (z.B. BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046, unter 1.b der Gründe, und vom 12. März 1992 IV R 29/91, BFHE 168, 405, BStBl II 1993, 36, unter A.II.1. der Gründe).

    aa) Die Betriebsverpachtungsgrundsätze gelten für Land- und Forstwirte auch dann, wenn nicht der gesamte Betrieb, sondern nur dessen wesentliche Betriebsgrundlagen --ggf. auch parzelliert und ohne Hofstelle-- verpachtet werden (Senatsurteil in BFH/NV 2005, 1046, unter 1.a der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 11.02.1999 - III R 112/96

    Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
    bb) Eine Betriebsaufgabe durch Aufgabeerklärung erfordert nach der Rechtsprechung des BFH in den Fällen der Betriebsverpachtung grundsätzlich die Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung gegenüber dem FA (Senatsurteil vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433, unter 3. der Gründe, und BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198, m.w.N.; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 711).
  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
    cc) Zwar entfällt das Wahlrecht und es kommt zu einer Zwangsbetriebsaufgabe, wenn anlässlich oder während der Verpachtung die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet werden, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, weil der Verpächter damit die unternehmerische Tätigkeit endgültig einstellt (vgl. Senatsurteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und in BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; s. auch BFH-Beschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16).
  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
    Soweit ausnahmsweise mangels ausdrücklicher Aufgabeerklärung aus anderen Umständen, Handlungen oder Äußerungen auf eine Betriebsaufgabe geschlossen wird, muss das als Aufgabeerklärung gewertete Verhalten erkennbar von dem Bewusstsein getragen sein, dass es als Folge dieser Erklärung zur Versteuerung der stillen Reserven kommt (BFH-Urteil vom 22. September 2004 III R 9/03, BFHE 207, 549, BStBl II 2005, 160, unter II.1.d der Gründe); damit wird der rechtsgestaltenden Wirkung der Erklärung Rechnung getragen.
  • BFH, 23.11.1995 - IV R 36/94

    Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
    Eine solche Erklärung muss zwar nicht förmlich, d.h. schriftlich erfolgen, jedoch aus Beweisgründen unmissverständlich sein (Senatsurteil vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398, unter 2.b der Gründe).
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99

    Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
    bb) Eine Betriebsaufgabe durch Aufgabeerklärung erfordert nach der Rechtsprechung des BFH in den Fällen der Betriebsverpachtung grundsätzlich die Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung gegenüber dem FA (Senatsurteil vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433, unter 3. der Gründe, und BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198, m.w.N.; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 711).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

  • BFH, 08.05.2000 - X B 142/99

    Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen

  • BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02

    Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

  • BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91

    Betriebsvermögen eines Zahnarztes

  • BFH, 12.09.2002 - IV R 66/00

    Einkommensteuer - Gewinn - Betriebsvermögen - Veräußerung - Entnahme - Verhältnis

  • BFH, 19.03.1981 - IV R 39/78

    Zu den Voraussetzungen, unter denen Wirtschaftsgüter (hier: Ein Grundstück)

  • FG Niedersachsen, 03.03.2004 - 9 K 123/96
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

  • BFH, 14.03.1996 - IV R 14/95

    Lebensversicherung - Lebensversicherung ist kein Betriebsvermögen

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

  • BFH, 17.09.1997 - IV R 97/96

    Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen bei Verpachtung

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99

    Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 65/95

    Betriebseinstellung durch Veräußerung der Milchquote und zweier Grundstücke

  • BFH, 09.09.1993 - IV R 30/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Begünstigter Veräußerungsgewinn?

  • BFH, 23.01.2003 - IV R 75/00

    Die Veräußerung von Umlaufvermögen im zeitlichen Zusammenhang mit der

  • BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    a) Ein Eigentumsbetrieb, dessen Grundlage der eigene Grund und Boden ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398, unter 3.b der Gründe, m.w.N.), erfordert weder eine Mindestgröße noch eine Hofstelle oder einen vollen Besatz an Betriebsmitteln; denn Landwirtschaft kann auch auf Stückländereien betrieben werden (BFH-Urteil vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, unter II.1.b der Gründe, m.w.N.).

    b) Die Verkleinerung eines Eigentumsbetriebs führt nicht zu einer Betriebsaufgabe; das gilt auch dann, wenn die verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Flächen eine ertragreiche Bewirtschaftung nicht mehr ermöglichen (BFH-Urteil in BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, unter II.1.b der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Das gilt auch dann, wenn die verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Flächen eine ertragreiche Bewirtschaftung nicht mehr ermöglichen (BFH-Urteile vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792, Rz 32, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, unter II.1.b, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 KR 739/16

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder -

    Eine Betriebsaufgabe iSv § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder - wie hier - in das Privatvermögen überführt (Bundesfinanzhof 16.12.2009, IV R 7/07, BFHE 228, 59; BFH 19.05.2005, IV R 17/02, BFHE 209, 384; BFH 30.08.2007, IV R 5/06, BFHE 218, 569).
  • BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07

    Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

    Eine Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Senatsurteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 3 K 2398/17

    Wegfall der Betriebsvermögenseigenschaft von landwirtschaftlich genutzten Flächen

    Zwar entfällt dieses sog. Verpächter-Wahlrecht und es kommt zu einer Zwangsbetriebsaufgabe, wenn anlässlich oder während der Verpachtung die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet werden, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, weil der Verpächter damit die unternehmerische Tätigkeit endgültig einstellt (vgl. BFH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - IV R 66/86 -, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; BFH, Urteil vom 18. März 1999 - IV R 65/98 -, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; BFH, Beschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16; BFH, Urteil vom 30. August 2007 - IV R 5/06 -, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).

    Denn der Verpächter ist grundsätzlich frei, den Verpachtungsbetrieb in einem Umfang umzustrukturieren, der einer Wiederaufnahme der Eigenbewirtschaftung nicht entgegensteht (BFH, Urteil vom 28. November 1991 - IV R 58/91 -, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521; BFH, Urteil vom 26. Juni 2003 IV R 61/01, BFHE 202, 525, BStBl II 2003, 755; BFH, Urteil vom 30. August 2007 - IV R 5/06 -, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).

    a) Eine Betriebsaufgabe durch Aufgabeerklärung erfordert nach der Rechtsprechung des BFH in den Fällen der Betriebsverpachtung grundsätzlich die Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung gegenüber dem Finanzamt (BFH, Urteil vom 11. Februar 1999 - III R 112/96 -, BFH/NV 1999, 1198 mit weiteren Nachweisen, BFH, Urteil vom 21. September 2000 - IV R 29/99 -, BFH/NV 2001, 433, BFH, Urteil vom 30. August 2007 - IV R 5/06 -, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).

    Eine solche Erklärung muss zwar nicht förmlich, d.h. schriftlich erfolgen, jedoch aus Beweisgründen unmissverständlich sein (BFH, Urteil vom 23. November 1995 - IV R 36/94 -, BFH/NV 1996, 398, BFH, Urteil vom 30. August 2007 - IV R 5/06 -, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).

    Soweit ausnahmsweise mangels ausdrücklicher Aufgabeerklärung aus anderen Umständen, Handlungen oder Äußerungen auf eine Betriebsaufgabe geschlossen wird, muss das als Aufgabeerklärung gewertete Verhalten erkennbar von dem Bewusstsein getragen sein, dass es als Folge dieser Erklärung zur Versteuerung der stillen Reserven kommt (BFH, Urteil vom 22. September 2004 - III R 9/03 -, BFHE 207, 549, BStBl II 2005, 160; BFH, Urteil vom 30. August 2007 - IV R 5/06 -, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Das gilt auch dann, wenn die verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Flächen eine ertragreiche Bewirtschaftung nicht mehr ermöglichen (BFH-Urteile in BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792, Rz 32, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, unter II.1.b, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11

    Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der

    Die Verkleinerung eines Eigentumsbetriebs führt nicht zu einer Betriebsaufgabe; das gilt auch dann, wenn die verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Flächen eine ertragreiche Bewirtschaftung nicht mehr ermöglichen (BFH-Urteil in BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, unter II.1.b der Gründe, m.w.N.).
  • FG Köln, 14.07.2010 - 10 K 1442/07

    Keine schleichende Betriebsaufgabe bei ruhendem Gewerbebetrieb

    b) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebes in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (BFH-Urteile vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, BFH/NV 2008, 143, vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BStBl II 2010, 431, BFH/NV 2010, 729).

    Hat der Steuerpflichtige bei Einstellung der werbenden Tätigkeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, seine Absicht zu späteren Fortführung des Betriebs zu erklären, um die Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden, muss er sich grundsätzlich daran festhalten lassen (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; etwa BFH-Urteile vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, Rz. 24, 28 ff., BFH/NV 2008, 143, vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106, vom 22. September 2004 III R 9/03, BFHE 207, 549, BStBl II 2005, 160 BFH/NV 2005, 126).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die unternehmerische Tätigkeit nur umstrukturiert und in anderer Form fortgeführt wird (BFH-Urteil vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, Rz. 24, 28 ff., BFH/NV 2008, 143).

  • BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme

    Denn diese endet erst mit der Veräußerung des letzten zur Veräußerung bestimmten bzw. geeigneten Wirtschaftsguts, das zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehört, oder mit dessen Überführung in das Privatvermögen (BFH-Urteil vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, unter II.1.d der Gründe, m.w.N.).

    Die Überführung in das Privatvermögen erfordert eine zielgerichtete eindeutige Handlung des Steuerpflichtigen, die nach außen seinen Willen erkennen lässt, das fragliche Wirtschaftsgut fortan nicht mehr für betriebliche Zwecke einzusetzen (BFH-Urteil in BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, unter II.1.e der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 11.05.2017 - VI B 105/16

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsaufgabe

  • FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14

    Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter

  • BFH, 20.04.2020 - VI S 9/19

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 89/17

    Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 3773/16

    Bodengewinnbesteuerung bei Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke -

  • BFH, 18.12.2014 - IV R 40/10

    (Zwangs-) Betriebsaufgabe durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags - Erwerb

  • FG Münster, 17.02.2016 - 7 K 2471/13

    Versteuerung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte aufgrund der Veräußerung

  • FG Nürnberg, 30.09.2015 - 7 K 562/14

    Einkommensteuerliche Zuordnung eines erworbenen Traktors zum Betriebsvermögen des

  • FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 161/12

    Zurechnung der Einkünfte aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den

  • FG München, 24.07.2009 - 1 K 949/06

    Landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Verpächterwahlrecht -

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