Rechtsprechung
   BFH, 30.08.2010 - VII B 48/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9803
BFH, 30.08.2010 - VII B 48/10 (https://dejure.org/2010,9803)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2010 - VII B 48/10 (https://dejure.org/2010,9803)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2010 - VII B 48/10 (https://dejure.org/2010,9803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Aussetzung der Vollziehung einer Zahlungsaufforderung aufgrund eines Beitreibungsersuchens

  • openjur.de

    Keine Aussetzung der Vollziehung einer Zahlungsaufforderung aufgrund eines Beitreibungsersuchens

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 3, AO § 114, AO § 117 Abs 4, AO § 254 Abs 1, EGV 1179/2008 Art 21 Abs 1, EGRL 55/2008 Art 8 Abs 2
    Keine Aussetzung der Vollziehung einer Zahlungsaufforderung aufgrund eines Beitreibungsersuchens

  • Bundesfinanzhof

    Keine Aussetzung der Vollziehung einer Zahlungsaufforderung aufgrund eines Beitreibungsersuchens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 3 FGO, § 114 AO, § 117 Abs 4 AO, § 254 Abs 1 AO, Art 21 Abs 1 EGV 1179/2008
    Keine Aussetzung der Vollziehung einer Zahlungsaufforderung aufgrund eines Beitreibungsersuchens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 3 FGO, § 114 AO, § 117 Abs 4 AO, § 254 Abs 1 AO, Art 21 Abs 1 EGV 1179/2008
    Keine Aussetzung der Vollziehung einer Zahlungsaufforderung aufgrund eines Beitreibungsersuchens

  • rewis.io

    Keine Aussetzung der Vollziehung einer Zahlungsaufforderung aufgrund eines Beitreibungsersuchens

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Aussetzung der Vollziehung einer Zahlungsaufforderung aufgrund eines Beitreibungsersuchens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Beifügung eines ausländischen Vollstreckungstitels per e-mail i.S.d. Beitreibungsrichtlinie; Ankündigung einer Vollstreckung als eine nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Keine Aussetzung der Vollziehung einer Zahlungsaufforderung, die sich auf die Mitteilung der Zahlstelle beschränkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.06.1988 - VII B 15/88

    Zulässigkeit einer Umdeutung des ausdrücklichen Antrags auf Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - VII B 48/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei der Ankündigung der Vollstreckung um eine lediglich aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. August 2000 VII B 46/00, BFH/NV 2001, 149; vom 13. Februar 1997 VII S 35/96, BFH/NV 1997, 462; vom 14. Juni 1988 VII B 15/88, BFH/NV 1989, 75).
  • BFH, 21.08.2000 - VII B 46/00

    Banküberweisung zwecks Vermeidung der Vollstreckung

    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - VII B 48/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei der Ankündigung der Vollstreckung um eine lediglich aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. August 2000 VII B 46/00, BFH/NV 2001, 149; vom 13. Februar 1997 VII S 35/96, BFH/NV 1997, 462; vom 14. Juni 1988 VII B 15/88, BFH/NV 1989, 75).
  • BFH, 08.02.2008 - VII B 156/07

    Auswirkungen der Teilrücknahme eines Haftungsbescheids auf das mit diesem

    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - VII B 48/10
    Denn von der Zahlungsaufforderung geht --wie schon das FG ausgeführt hat-- keine weitergehende Belastung aus als von dem mit dem Haftungsbescheid verbundenen Leistungsgebot (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 VII B 156/07, BFH/NV 2008, 967).
  • BFH, 13.02.1997 - VII S 35/96

    Geltendmachung der Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung bei

    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - VII B 48/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei der Ankündigung der Vollstreckung um eine lediglich aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. August 2000 VII B 46/00, BFH/NV 2001, 149; vom 13. Februar 1997 VII S 35/96, BFH/NV 1997, 462; vom 14. Juni 1988 VII B 15/88, BFH/NV 1989, 75).
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die

    Ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge, der sich der erkennende Senat anschließt, hat die Vollstreckungsankündigung vielmehr lediglich den Sinn, den Schuldner noch einmal auf die Situation hinzuweisen und ihm letztmalig die Gelegenheit zu geben, zur Abwendung der Vollstreckung freiwillig die Rückstände zu begleichen; Regelungswirkung kommt dem nicht bei (vgl BFH Beschluss vom 13.2.1997 - VII S 35/96 - BFH/NV 1997, 462; BFH Beschluss vom 14.6.1988 - VII B 15/88 - BFH/NV 1989, 75; BFH Beschluss vom 21.8.2000 - VII B 46/00 - BFH/NV 2001, 149; BFH Beschluss vom 30.8.2010 - VII B 48/10 - BFH/NV 2010, 2235; ebenso etwa Werth in Klein, AO, 12. Aufl 2014, § 254 RdNr 4) .
  • BFH, 28.11.2017 - VII R 30/15

    Zum Rechtsschutz im Fall eines Beitreibungsersuchens

    Bei einer Zahlungsaufforderung, die eine zur Vollstreckung ersuchte Behörde an einen Vollstreckungsschuldner richtet, handelt es sich regelmäßig nicht um einen mit einem Rechtsbehelf angreifbaren Verwaltungsakt, sondern um eine bloße Vollstreckungsankündigung, also um eine aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme, die den Sinn hat, dem Schuldner die Kontoverbindung mitzuteilen, auf die er mit befreiender Wirkung leisten kann, ihn noch einmal auf den Ernst der Lage hinzuweisen und ihm die Gelegenheit zu geben, zur Abwendung der Vollstreckung freiwillig die Rückstände zu begleichen, gegebenenfalls auch Rechts- oder Vollstreckungsschutz zu beantragen (Senatsbeschlüsse vom 30. August 2010 VII B 48/10, BFH/NV 2010, 2235; vom 8. Februar 2008 VII B 156/07, BFH/NV 2008, 967; vom 21. August 2000 VII B 46/00, BFH/NV 2001, 149; vom 13. Februar 1997 VII S 35/96, BFH/NV 1997, 462; vom 14. Juni 1988 VII B 15/88, BFH/NV 1989, 75).
  • FG Hamburg, 11.11.2011 - 3 K 192/11

    Abgabenordnung/Zwangsvollstreckung bei Beitreibungshilfe: Voraussetzungen einer

    Auf die Beschwerde des FA hob der Bundesfinanzhof - BFH - mit Beschluss vom 30. August 2010 (VII B 48/10, BFH/NV 2010, 2235, Juris) den Beschluss des erkennenden Senats auf und lehnte den Antrag des Klägers auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung des Leistungsgebots ab.

    Es führte aus: Das Leistungsgebot sei bereits im spanischen Haftungsbescheid enthalten gewesen, wie der BFH in seinem Beschluss vom 30. August 2010 (VII B 48/10, oben IV.3.) festgestellt habe.

  • FG Hamburg, 26.10.2011 - 3 K 205/10

    Vollstreckung - Beitreibungshilfe: Feststellungklage gegen

    Auf die Beschwerde des FA hob der Bundesfinanzhof - BFH - mit Beschluss vom 30. August 2010 (VII B 48/10, BFH/NV 2010, 2235, Juris) den Beschluss des erkennenden Senats auf und lehnte den Antrag des Klägers auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung des Leistungsgebots ab.

    Wenn der BFH einerseits der Zahlungsaufforderung die Verwaltungsaktqualität abspricht (Beschluss vom 30. August 2010, VII B 48/10, oben A.IV.3.), andererseits dem FG die Prüfung von Verstößen gegen den ordre public ausdrücklich aufgibt (Urteil vom 03. November 2010, VII R 21/10, oben 2.), muss es dafür auch eine zulässige Klageart geben.

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 V 2137/16

    Zulässigkeit der Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen im Inland

    Weil der einheitliche Vollstreckungstitel "die alleinige Grundlage für die ... zu ergreifenden Beitreibungs- und Sicherungsmaßnahme ist" (§ 10 Abs. 3 Satz 1 EUBeitrG), bedarf es keines Leistungsgebots i.S. des § 254 Abs. 1 AO (FG Köln, Urteil vom 30. September 2015 14 K 2097/13, EFG 2016, 494; vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. August 2010 VII B 48/10, BFH/NV 2010, 2235 zur Nichtanfechtbarkeit einer inländischen Zahlungsaufforderung bei der Vollstreckung ausländischer Forderungen).
  • FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2097/13

    Inanspruchnahme für Steuerverbindlichkeiten einer insolventen griechischen

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich bei der Ankündigung der Vollstreckung jedoch lediglich um eine aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme (z. B. BFH-Beschluss vom 30.08.2010 VII B 48/10, BFH/NV 2010, 2235 m.w.N. zur Zahlungsaufforderung aufgrund eines Beitreibungsersuchens).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2019 - 1 K 282/17

    Berücksichtigung des Werbungskostenpauschbetrags nach § 9a EStG bei der

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei der Ankündigung der Vollstreckung jedoch nur um eine lediglich aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme, die nicht gesondert angegriffen werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 30.08.2010 VII B 48/10, BFH/NV 2010, 2235 mit weiteren Nachweisen; BFH-Urteil vom 28.11.2017 VII R 30/15, BFH/NV 2018, 405).
  • VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 5/15
    Die Ankündigung der Vollstreckung ist als rein informationelles Handeln gleichfalls der - insoweit zutreffend durch die Steuerbehörde und möglicherweise auch durch das Finanzgericht erfolgten - Auslegung bedürftig und hätte als solche mangels Regelungswirkung von der Beschwerdeführerin ohnehin nicht angegriffen werden können (BFH Urt.v. 30.08.2010 VII B 48/10 juris).
  • FG München, 10.07.2012 - 14 K 594/12

    Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts

    26 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich bei der Ankündigung der Vollstreckung sowie bei einer Zahlungsaufforderung um eine lediglich aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. August 2010 VII B 48/10, BFH/NV 2010, 2235), sie stellen keine mit einem Rechtsbehelf angreifbare Verwaltungsakte dar (BFH-Beschluss vom 21. August 2000 VII B 46/00, BFH/NV 2001, 149).
  • FG München, 30.01.2020 - 10 K 1105/17

    Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung von Forderungen

    Ob mit den spanischen Bescheiden ein Leistungsgebot i.S.d. § 254 AO verbunden sei (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 30. August 2010 VII B 48/10, BFH/NV 2010, 2235), könne mangels Vorlage dieser Bescheide in deutscher Sprache nicht geprüft werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht