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   BFH, 30.08.2012 - III R 46/10   

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https://dejure.org/2012,33524
BFH, 30.08.2012 - III R 46/10 (https://dejure.org/2012,33524)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2012 - III R 46/10 (https://dejure.org/2012,33524)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2012 - III R 46/10 (https://dejure.org/2012,33524)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    Öffentliche Zustellung - Verjährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 122 Abs 5 AO, § 169 AO, § 15 Abs 1 VwZG, § 418 Abs 1 ZPO
    Öffentliche Zustellung - Verjährung

  • rewis.io

    Öffentliche Zustellung - Verjährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Vermerk der Abnahme eines öffentlich zuzustellenden Schriftstücks von der Aushangtafel

  • datenbank.nwb.de

    Verzeichnung des Tages der Abnahme eines öffentlich zuzustellenden Bescheides bereits vor dem Aushang als Handlungsanweisung an den für die Abnahme zuständigen Bediensteten; Wahrung der Festsetzungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08

    Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - III R 46/10
    Die Klage führte zur Aufhebung der Bescheide durch das Finanzgericht (FG) wegen Festsetzungsverjährung; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 200 abgedruckt.
  • BFH, 05.03.1985 - VII R 156/82

    Öffentliche Bekanntmachung - Verwaltungsakt - Form - Zugang

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - III R 46/10
    Sie erfordert deshalb die volle Unterschrift des zuständigen Beamten; ein Namenszeichen genügt nicht (BFH-Urteil vom 5. März 1985 VII R 156/82, BFHE 143, 220, BStBl II 1985, 597).
  • BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01

    Festsetzungsfrist bei nicht zugegangenem Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - III R 46/10
    Denn § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AO a.F. ermöglicht der Behörde nicht die Wahrung der Festsetzungsfrist durch eine unwirksame öffentliche Zustellung, sondern entbindet sie lediglich vom Ablauf der Aushangfrist, wie auch ein rechtzeitiger, aber fehlgeschlagener Bekanntgabeversuch die Festsetzungsfrist nicht wahrt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, betr. einen dem Adressaten nicht zugegangenen Steuerbescheid).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 54/06

    Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - III R 46/10
    Wegen der fehlenden Beurkundung der Abnahme braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die öffentliche Zustellung darüber hinaus auch unwirksam war, weil das FA seine Verpflichtung verletzt hat, den Aufenthaltsort des Klägers zuvor mit allen zumutbaren und geeigneten Maßnahmen zu ermitteln (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BFHE 228, 111, BStBl II 2010, 732).
  • BGH, 02.07.1970 - IX ZR 318/69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - III R 46/10
    Der Senat befindet sich insoweit nicht im Widerspruch zu dem BGH-Urteil vom 2. Juli 1970 IX ZR 318/69 (Monatsschrift für Deutsches Recht 1970, 1006), wonach dem Erfordernis des § 15 Abs. 3 Satz 3 VwZG a.F. auch durch einen einheitlichen Vermerk über den Tag des Aushangs und den Tag der Abnahme genügt werden kann.
  • BGH, 19.05.1981 - IX ZR 15/80

    Öffentliche Zustellung im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - III R 46/10
    Bei dem Vermerk des Tages des Aushangs und des Tages der Abnahme handelt es sich um eine Beurkundung mit der Rechtswirkung des § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung; seinem Wesen nach ist er eine Zustellungsurkunde (Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 19. Mai 1981 IX ZR 15/80, BGHZ 80, 320, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1981, 435), bei der der Zugang ohne Möglichkeit eines Gegenbeweises unterstellt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 1989 I R 35/85, juris).
  • BFH, 25.01.1989 - I R 35/85
    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - III R 46/10
    Bei dem Vermerk des Tages des Aushangs und des Tages der Abnahme handelt es sich um eine Beurkundung mit der Rechtswirkung des § 418 Abs. 1 der Zivilprozessordnung; seinem Wesen nach ist er eine Zustellungsurkunde (Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 19. Mai 1981 IX ZR 15/80, BGHZ 80, 320, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1981, 435), bei der der Zugang ohne Möglichkeit eines Gegenbeweises unterstellt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 1989 I R 35/85, juris).
  • BFH, 13.09.2017 - III R 6/17

    Festsetzungsverjährung bei leichtfertiger Steuerverkürzung nach fehlerhafter

    Das Finanzgericht (FG) entschied, die Festsetzungsfrist sei durch die öffentliche Zustellung des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides vom 5. Mai 2009 nicht gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) gewahrt worden, da sie wegen des fehlenden Hinweises gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) unwirksam gewesen sei und die spätere Heilung des Zustellungsmangels durch den Zugang des Bescheides nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 30. August 2012 III R 46/10 (BFH/NV 2013, 3) keine Fristwahrung bewirke.
  • FG Münster, 04.11.2016 - 8 K 1854/14

    Steuerhinterziehung - Unberechtigter Kindergeldbezug

    Durch eine unwirksame öffentliche Zustellung kann die Festsetzungsfrist nicht gewahrt werden (BFH, Urteil vom 30.08.2012 III R 46/10, BFH/NV 2013, 3).

    Eine spätere Heilung des Zustellungsmangels führt unabhängig vom Vorliegen eines Bekanntgabewillens der Finanzbehörde nicht zur Fristwahrung (BFH Urteil vom 30.08.2012 III R 46/10, BFH/NV 2013, 3; Paetsch in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 169 AO, Rn. 34).

  • FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zusage gemäß §§ 204-207

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes darf eine verbindliche Zusage jedenfalls dann nicht mehr erteilt werden, wenn der konkrete Sachverhalt, der der verbindlichen Zusage zugrunde gelegt werden soll, bereits finanzgerichtlich überprüft wird (vgl. BFH-Beschluss vom 13.07.2009 IX B 22/09, BFH/NV 2013, 3).

    Selbst bei einer Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 29.11.2016 und der Einspruchsentscheidung vom 30.05.2017 - wie vom Kläger begehrt - dürfte das Finanzamt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes eine verbindliche Zusage nicht mehr erteilen, da der Sachverhalt, der der verbindlichen Zusage zugrunde gelegt werden soll (die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht aus dem Flugbetrieb), bereits finanzgerichtlich unter dem Aktenzeichen 4 K 240/17 überprüft wird (vgl. BFH-Beschluss vom 13.07.2009 IX B 22/09, BFH/NV 2013, 3).

  • FG Hamburg, 11.04.2011 - 6 K 215/09

    Abgabenordnung, Verwaltungszustellungsgesetz: Ermittlungspflicht des Finanzamtes

    Ob dieser Umstand zur Unwirksamkeit einer öffentlichen Zustellung führen würde, ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt (bejahend insoweit FG Hamburg, Urteil vom 17.06.2010 - 5 K 79/08, EFG 2011, 200 - Revision wurde eingelegt, Aktz. des BFH: III R 46/10).
  • FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung: Zulässigkeit der Zustellung im Ausland

    Sind die Datumsvermerke dagegen nur mit einem Namenszeichen versehen, ist die Zustellung unwirksam (vgl. nur BFH-Urteil vom 30.08.2012 III R 46/10, BFH/NV 2013, 3 zur Altregelung in § 15 Abs. 3 Satz 3 VwZG a.F.).
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