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   BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10   

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https://dejure.org/2010,18433
BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10 (https://dejure.org/2010,18433)
BFH, Entscheidung vom 30.09.2010 - VII B 21/10 (https://dejure.org/2010,18433)
BFH, Entscheidung vom 30. September 2010 - VII B 21/10 (https://dejure.org/2010,18433)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Beweiswürdigung

  • openjur.de

    Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    BranntwMonG § 143 Abs 1 S 1, AO § 169 Abs 2 S 3, FGO § 81 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EWGRL 12/92 Art 20 Abs 1, EWGRL 12/92 Art 19 Abs 4, EWGRL 12/92 Art 6 Abs 1 S 2 Buchst a
    Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Beweiswürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 143 Abs 1 S 1 BranntwMonG, § 169 Abs 2 S 3 AO, § 81 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, Art 20 Abs 1 EWGRL 12/92
    Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Beweiswürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 143 Abs 1 S 1 BranntwMonG, § 169 Abs 2 S 3 AO, § 81 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, Art 20 Abs 1 EWGRL 12/92
    Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 169 Abs. 2 S. 3
    Anforderungen an die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Wirksame Eröffnung des Steueraussetzungsverfahrens bei beabsichtigter Ausfuhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06

    Steuerversandverfahren

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
    Soweit die Klägerin behauptet, dass das FG den Grundsatz der Individualität der einzelnen Warenlieferungen missachtet hat und damit vom Senatsbeschluss vom 30. Januar 2007 VII B 4/06 (BFH/NV 2007, 1374) abgewichen ist, fehlt es bereits an einer schlüssigen Darlegung einer Divergenz, insbesondere an der Herausarbeitung und Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen.

    Im Übrigen liegt die behauptete Abweichung vom Beschluss des Senats in BFH/NV 2007, 1374 nicht vor, denn das FG hat die elf Transporte als eigenständige Beförderungsverfahren unter Steueraussetzung angesehen.

  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01

    Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
    In Bezug auf solche Fallkonstellationen erfordere die Fortbildung des Rechts eine Ergänzung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) über den bereits mit Urteil vom 29. Oktober 2002 VII R 48/01 (BFHE 200, 66) entschiedenen Fall hinaus.
  • BFH, 28.10.2004 - VII B 293/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
    Denn die bloße Absicht, eine im Verfahren der Steueraussetzung befindliche Ware zu einem späteren Zeitpunkt vorübergehend nach einem anderen Ort als dem Bestimmungsort zu verbringen, führt noch nicht zur Entnahme der Ware aus dem Verfahren der Steueraussetzung (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 VII B 293/03, BFH/NV 2005, 1018).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
    Unabhängig davon, ob sich der versendende Steuerlagerinhaber zur Ausfüllung des Begleitdokuments einer Hilfsperson bedient, ist bei einer vom Versender beabsichtigten Ausfuhr davon auszugehen, dass das Steueraussetzungsverfahren zunächst wirksam eröffnet worden ist (Senatsurteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, Rz 16; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Oktober 2002  5 StR 600/01, BGHSt 48, 52).
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des BFH vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
    Unabhängig davon, ob sich der versendende Steuerlagerinhaber zur Ausfüllung des Begleitdokuments einer Hilfsperson bedient, ist bei einer vom Versender beabsichtigten Ausfuhr davon auszugehen, dass das Steueraussetzungsverfahren zunächst wirksam eröffnet worden ist (Senatsurteil vom 10. November 2009 VII R 39/08, BFHE 227, 546, Rz 16; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Oktober 2002  5 StR 600/01, BGHSt 48, 52).
  • BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99

    Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des BFH vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
    Darüber hinaus ist eine Rechtsfrage auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587).
  • FG Düsseldorf, 04.04.2012 - 4 K 2938/11

    Innergemeinschaftliche Versendung aus offenem Branntweinlager

    Zwar führt die bloße Absicht, eine im Verfahren der Steueraussetzung befindliche Ware zu einem späteren Zeitpunkt nach einem anderen Ort als dem Bestimmungsort zu verbringen, noch nicht zur Entnahme der Ware aus dem Verfahren der Steueraussetzung (vgl. BFH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2004 VII B 293/03, BFH/NV 2005, 1018 sowie vom 30. September 2010 VII B 21/10, BFH/NV 2011, 207).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2019 - 1 K 1353/16

    Branntweinsteuer: Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus dem

    Zwar hat der Bundesfinanzhof wiederholt entschieden, dass die bloße Absicht, eine im Verfahren der Steueraussetzung befindliche Ware zu einem späteren Zeitpunkt vorübergehend nach einem anderen Ort als dem Bestimmungsort - hier der Ausfuhrzollstelle - zu verbringen, noch nicht zur Entnahme der Ware aus dem Verfahren der Steueraussetzung führe (Beschlüsse vom 28. Oktober 2004 - VII B 293/03 - , BFH/NV 2005, 1018; vom 30. September 2010 - VII B 21/10 -, BFH/NV 2011, 207).
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