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   BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84   

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BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84 (https://dejure.org/1984,264)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1984 - IX R 2/84 (https://dejure.org/1984,264)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1984 - IX R 2/84 (https://dejure.org/1984,264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 317
  • NJW 1986, 277
  • BB 1985, 2299
  • BStBl II 1985, 610
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 174/80

    Die unentgeltliche Überlassung der wohnung an die Altenteiler stellt eine

    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84
    Wiederkehrende Leistungen, die anläßlich der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen oder eines gewerblichen Betriebes von Eltern auf ihre Kinder in vorweggenommener Erbfolge aufgrund eines Übertragungsvertrages in Form von Geld, Sachwerten oder Nutzungsüberlassungen vereinbart werden, sind nicht als betriebliche, sondern als private, zu den Sonderausgaben i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1971 gehörende Aufwendungen zu beurteilen, wenn sie der Verpflichtete nicht als angemessene Gegenleistung für den erworbenen Betrieb, sondern zur Versorgung des Übertragenden übernommen hat (BFH-Urteile vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99; vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97; vom 20. März 1984 IX R 8/80, BFHE 140, 566, BStBl II 1985, 43).

    Umstände für einen besonders engen Zusammenhang der Geld- und Sachleistungen sind nicht ersichtlich (vgl. BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97 m.w.N.).

    Der erkennende Senat weicht mit dieser Beurteilung nicht von der die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs betreffenden Entscheidung des IV. Senats in BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97 ab.

    Diese vertraglichen Sachleistungen beruhen auf einem besonderen Verpflichtungsgrund i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1971, nämlich dem Vertrag vom 9. Mai 1973, so daß eine Anwendbarkeit des § 12 Nr. 2 EStG ausgeschlossen ist (vgl. Urteil in BFHE 139, 367, 373, BStBl II 1984, 97, 100).

  • BFH, 22.09.1982 - IV R 154/79

    Veräußerungsrente - Gleichwertigkeit

    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84
    Wiederkehrende Leistungen, die anläßlich der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen oder eines gewerblichen Betriebes von Eltern auf ihre Kinder in vorweggenommener Erbfolge aufgrund eines Übertragungsvertrages in Form von Geld, Sachwerten oder Nutzungsüberlassungen vereinbart werden, sind nicht als betriebliche, sondern als private, zu den Sonderausgaben i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1971 gehörende Aufwendungen zu beurteilen, wenn sie der Verpflichtete nicht als angemessene Gegenleistung für den erworbenen Betrieb, sondern zur Versorgung des Übertragenden übernommen hat (BFH-Urteile vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99; vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97; vom 20. März 1984 IX R 8/80, BFHE 140, 566, BStBl II 1985, 43).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH spricht eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung für den familiären, außerbetrieblichen Charakter der Betriebsübertragung und damit für die außerbetriebliche Natur der im Zusammenhang mit dieser Übertragung zugesagten Leistungen der Kinder an ihre Eltern (BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).

    Die Gleichmäßigkeit der Rentenleistungen wird nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 23. Mai 1973 VI R 375/69, BFHE 109, 446, BStBl II 1973, 680; vom 5. Dezember 1980 VI R 118/79, BFHE 132, 84, BStBl II 1981, 265; in BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99) nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß die Vertragsparteien in dem Übertragungsvertrag eine Wertsicherungsklausel vereinbart haben.

    Nur bei einer reinen Unterhaltszusage wird eine Abänderbarkeit schon durch den aus § 323 ZPO zu entnehmenden allgemeinen Rechtsgedanken begründet, daß die Unterhaltsleistungen bei einer Änderung der bei Vertragsschluß maßgeblichen Verhältnisse entsprechend der Leistungsfähigkeit und der Unterhaltsbedürftigkeit der Parteien anzupassen sind (BFH-Urteile vom 27. September 1973 VIII R 77/69, BFHE 111, 37, BStBl II 1974, 103; vom 20. Mai 1980 VI R 108/77, BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573; vom 19. September 1980 VI R 161/77, BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84
    Dadurch, daß der Vater sich diese obligatorischen Rechte nicht schon vor der Eigentumsübertragung selbst bestellen konnte, sondern auf die dauernde Leistung des Klägers angewiesen ist, unterscheidet sich der vorliegende Fall einer obligatorischen Wohnungsgewährung von einem dinglichen Vorbehaltsnießbrauch, bei dem weder die Duldung der Nutzung durch den Erwerber noch dessen Instandhaltungsmaßnahmen eine Leistung an den Vorbehaltsnießbraucher darstellen (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, 27, BStBl II 1983, 660, 662).

    Dies ist schon deshalb nicht möglich, weil die Verteilung von Aufwendungen gemäß § 7 EStG in § 10 EStG nicht vorgesehen ist (Urteil in BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660).

  • BFH, 21.07.1982 - I R 97/78

    Betriebsvermögen - Privat genutztes Wohnhaus - Einbringung eines Wohnhauses in

    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84
    Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 21. Juli 1982 I R 97/78, BFHE 136, 393, BStBl II 1983, 288) und der Regelung in Abschn. 14 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 1981, wonach es unter bestimmten - hier vorliegenden - Voraussetzungen zulässig sei, das gesamte Gebäude als Betriebsvermögen zu behandeln, könne nicht gefolgt werden.

    Der Kläger durfte daher unter dieser Voraussetzung das gesamte Grundstück als Betriebsvermögen bilanzieren (BFHE 136, 393, BStBl II 1983, 288).

  • BFH, 19.09.1980 - VI R 161/77

    Laufende Zahlungen als dauernde Last?

    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84
    Wiederkehrende Zahlungen aufgrund eines Vermögensübertragungvertrages sind beim Übernehmer eine dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1971, wenn der Übertragungsvertrag eine ausdrückliche Bezugnahme auf den Rechtsgedanken des § 323 ZPO enthält (Anschluß an BFH-Urteil vom 19. September 1980 VI R 161/77, BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26).

    Nur bei einer reinen Unterhaltszusage wird eine Abänderbarkeit schon durch den aus § 323 ZPO zu entnehmenden allgemeinen Rechtsgedanken begründet, daß die Unterhaltsleistungen bei einer Änderung der bei Vertragsschluß maßgeblichen Verhältnisse entsprechend der Leistungsfähigkeit und der Unterhaltsbedürftigkeit der Parteien anzupassen sind (BFH-Urteile vom 27. September 1973 VIII R 77/69, BFHE 111, 37, BStBl II 1974, 103; vom 20. Mai 1980 VI R 108/77, BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573; vom 19. September 1980 VI R 161/77, BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).

  • BFH, 20.03.1984 - IX R 8/80

    Dauernde Last - Aufwendungen für Beerdigung - Beerdigung eines

    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84
    Wiederkehrende Leistungen, die anläßlich der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen oder eines gewerblichen Betriebes von Eltern auf ihre Kinder in vorweggenommener Erbfolge aufgrund eines Übertragungsvertrages in Form von Geld, Sachwerten oder Nutzungsüberlassungen vereinbart werden, sind nicht als betriebliche, sondern als private, zu den Sonderausgaben i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1971 gehörende Aufwendungen zu beurteilen, wenn sie der Verpflichtete nicht als angemessene Gegenleistung für den erworbenen Betrieb, sondern zur Versorgung des Übertragenden übernommen hat (BFH-Urteile vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99; vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97; vom 20. März 1984 IX R 8/80, BFHE 140, 566, BStBl II 1985, 43).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 140, 566, BStBl II 1985, 43 ausgeführt hat, ist bei den privaten Versorgungsleistungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1971 zu unterscheiden, ob es sich um mit dem Ertragsanteil abziehbare Leibrenten, vollen Umfangs abziehbare dauernde Lasten oder nicht als Sonderausgaben berücksichtigungsfähige einmalige Vermögenszuwendungen handelt.

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79

    Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84
    Nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH (Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366), der sich der erkennende Senat anschließt, hat der Nutzende den Nutzungswert nach § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG zu versteuern, wenn der Eigentümer ihm die Wohnung ganz oder teilweise unentgeltlich in der Weise überläßt, daß der Nutzende sie aufgrund einer gesicherten Rechtsposition innehat.
  • BFH, 26.07.1979 - IV R 170/74

    Genormte Stahlregalteile zur Aufstellung von Stahlregalen als geringwertige

    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84
    Dabei ist der Teilwert nach der mit der privaten Nutzung verbundenen Wertabgabe des Betriebs, d. h. mit den tatsächlichen Selbstkosten zu bemessen (BFH-Urteil vom 26. Juli 1979 IV R 170/74, BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176).
  • BFH, 20.02.1976 - VI R 131/74
    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84
    Eine Zuwendung seitens des Verpflichteten kommt nicht in Betracht, wenn die Zuwendung einkommensteuerrechtlich nicht zunächst beim Verpflichteten zu erfassen, sondern unmittelbar und allein dem Berechtigten zuzurechnen ist (vgl. zum generellen Grundsatz der Belastung des Steuerpflichtigen bei Sonderausgaben BFH-Urteil vom 20. Februar 1976 VI R 131/74, BFHE 118, 331).
  • BFH, 05.12.1980 - VI R 118/79

    Der Annahme einer Leibrente stehen eine Wertsicherungsklausel, das Erlöschen der

    Auszug aus BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84
    Die Gleichmäßigkeit der Rentenleistungen wird nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 23. Mai 1973 VI R 375/69, BFHE 109, 446, BStBl II 1973, 680; vom 5. Dezember 1980 VI R 118/79, BFHE 132, 84, BStBl II 1981, 265; in BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99) nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß die Vertragsparteien in dem Übertragungsvertrag eine Wertsicherungsklausel vereinbart haben.
  • BFH, 30.05.1980 - VI R 153/77

    Übergabevertrag - Gewinnanteil - Sonderausgaben - Mindestbetrag

  • BFH, 17.04.1980 - IV R 207/75

    Aufwendungen eines Röntgenarztes zur Heilung oder Linderung genetischer

  • BFH, 25.05.1973 - VI R 375/69

    Aufteilung von Leistungen - Altenteilsverträge - Leibgedingeverträge - Leibrenten

  • BFH, 27.09.1973 - VIII R 77/69

    Behandlung einer Unterhaltsrente als Leibrente oder dauernde Last; Bedeutung des

  • BFH, 20.05.1980 - VI R 108/77

    Abgrenzung - Leibrente - Außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Dem kommt jedoch keine Bedeutung zu, weil die Zuständigkeit danach auf den IX. Senat übergegangen ist (Geschäftsverteilungsplan des BFH 1984, BFHE 140, VII, XII, BStBl II 1984, 43, 44) und dieser Senat die Rechtsfrage ebenfalls entschieden hat (Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Die Leistungen des Übernehmers hätten deshalb keinen Zusammenhang mit betrieblichen Einkünften; eine dem Übergeber zugesagte Rente stelle in der Regel eine außerbetriebliche Versorgungsrente, nicht aber eine Veräußerungsrente dar (z.B. BFH-Urteile vom 23. Januar 1964 IV 8/62 U, BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422; vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Der I., IV., VIII. und IX. Senat sind entsendungsberechtigt, da der vorlegende Senat mit der von ihm beabsichtigten Entscheidung u. a. von den BFH-Urteilen vom 21. Dezember 1977 I R 52/76 (BFHE 124, 432, BStBl II 1978, 332), vom 16. September 1965 IV 67/61 S (BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706), vom 28. Juli 1983 IV R 174/80 (BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97), vom 18. März 1980 VIII R 69/78 (BFHE 130, 446, BStBl II 1980, 501) und vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84 (BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610) abweichen würde.

    Für die dauernde Last setzt die Rechtsprechung - zur Abgrenzung gegenüber "gleichbleibenden" Leibrenten - voraus, daß die Möglichkeit einer Abänderung der Leistungen der Höhe nach ausdrücklich vorbehalten ist (BFH-Urteile vom 1. August 1975 VI R 48/73, BFHE 116, 501, BStBl II 1975, 881; vom 20. Mai 1980 VI R 108/77, BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99, unter 2.; vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; vom 13. August 1985 IX R 10/80, BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709; vom 28. Januar 1986 IX R 1/80, BFH/NV 1986, 457; vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674; ferner Abschn. 167 Abs. 1 Satz 12 Nr. 2 Buchst. b EStR).

    Ein ausdrücklicher Vorbehalt der Abänderbarkeit ist für die Annahme einer dauernden Last aber auch erforderlich; nur mit Hilfe der Maßgeblichkeit einer Abänderungsklausel lasse sich zwischen einer Leibrente und einer dauernden Last unterscheiden (BFH-Urteile vom 19. September 1980 VI R 161/77, BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26, und in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Insoweit gilt nichts anderes als für die unentgeltliche Übertragung eines Nutzungsrechts an einem Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens auf einen Nichtgesellschafter (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610 unter 3. b der Gründe; Schmidt, a. a. O., § 5 Anm. 63 a, mit Hinweisen auf die abweichenden Meinungen im Schrifttum; Groh, BB 1982, 133, 137).
  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    b) Der hier zu beurteilende Fall ist vergleichbar mit dem Sachverhalt, über den der IX. Senat des BFH mit Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84 (BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610) entschieden hat.

    Auch im Falle des BFH-Urteils in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610 ging es nach dem mitgeteilten Sachverhalt um einen Altenteilsvertrag und im Zusammenhang hiermit um eine im Grundbuch eintragungsfähige Wohnberechtigung.

  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Sollte der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Entscheidungen vom 19. September 1980 VI R 161/77 (BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26) und vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84 (BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610) die Auffassung vertreten haben, daß die Bezugnahme auf § 323 ZPO sich stets aus dem Übergabevertrag selbst ergeben müsse und eine nachträgliche Änderung des Vertrages - wie im Streitfall - steuerrechtlich nicht möglich sei, könne dem nicht gefolgt werden.

    Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit fortgeführt worden (z.B. BFH-Urteile vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99, unter 2.; vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und hat in Abschn. 167 Abs. 1 Satz 12 Nr. 2 Buchst. a EStR Niederschlag gefunden.

    Im übrigen reicht eine "bloße Bezugnahme auf § 323 ZPO" aus, ist aber auch für die Annahme einer dauernden Last erforderlich, denn "trotz dieses formellen Abgrenzungsmerkmals" lasse sich in Fällen der hier vorliegenden Art nur mit Hilfe der Maßgeblichkeit einer Abänderungsklausel zwischen einer Leibrente und einer dauernden Last unterscheiden (Urteile in BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26; BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    a) Der X. Senat weicht mit der von ihm vertretenen Auffassung von Entscheidungen des IX. Senats ab, denen zufolge anläßlich einer Vermögensübergabe vereinbarte bare Versorgungsleistungen, deren Abänderbarkeit nicht ausdrücklich vorbehalten ist, als Leibrente i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2/§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG abziehbar/zu besteuern sind (z.B. Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348; in BFH/NV 1986, 526; in BFH/NV 1986, 600; in BFH/NV 1987, 86).

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

    Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

    Ein Abzug von Sachaufwendungen kommt dann in Betracht, wenn der Vermögensübernehmer den Nutzungswert zu versteuern hat (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 1993 X R 96/91, BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608; vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).
  • BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80

    Wiederkehrende Barleistung - Vermögensübertragungsvertrag - Leibrente -

    Eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübertragungsvertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen, abhängig gemacht haben, auch wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug nehmen (Fortentwicklung von BFH-Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Sie bestehen in wiederkehrenden Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger für längere Zeit einem anderen in Geld oder Sachwerten von unterschiedlicher Höhe auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung zu leisten hat und die nicht zu bestimmten Einkünften nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 EStG 1971/1974, § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG 1975 gehören (so der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Die Gleichmäßigkeit der Rentenleistungen entfällt jedoch dann, wenn in der Vertragsurkunde eine Abänderbarkeit der Rentenhöhe bei Veränderung der Bedürftigkeit des Rentenberechtigten oder der Leistungsfähigkeit des Rentenverpflichteten entsprechend dem Rechtsgedanken des § 323 ZPO vorgesehen ist (im einzelnen Urteil des erkennenden Senats in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Diese Auffassung hat auch der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610 vertreten.

  • BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99

    Rückwirkung einer Erbauseinandersetzung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, wird auch das Nießbrauchsrecht nicht entnommen (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610, unter 3. b der Gründe; in BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241, unter III. 3. c, bb, bbb (3) der Gründe; weitere Nachweise bei Schmidt, FR 1988, 133).
  • BFH, 26.07.1995 - X R 91/92

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der

    Sofern der Nutzungswert dem Verpflichteten als Einkünfte zuzurechnen ist, wird der Bruttonutzungswert als Betriebseinnahme erfaßt; zur Ermittlung der Einkünfte werden die Aufwendungen für die Altenteilerwohnung als Betriebsausgaben abgezogen (BFH in BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608; BFH-Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    c) Als Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar sind deshalb unter den im Senatsurteil in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012 beschriebenen weiteren Voraussetzungen (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610, und in BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23) nur die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Aufwendungen.

    Ein Abzug der anteiligen Absetzungen für Abnutzung, kommt nicht in Betracht (BFH in BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23; in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

  • BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80

    Außerbetriebliche Natur von wiederkehrenden Leistungen der Kinder an ihre Eltern

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) spricht eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung für den familiären, außerbetrieblichen Charakter der Betriebsübertragung und damit für die außerbetriebliche Natur der im Zusammenhang mit dieser Übertragung zugesagten Leistungen der Kinder an ihre Eltern (so zuletzt der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Sie bestehen in wiederkehrenden Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger für längere Zeit einem anderen in Geld oder Sachwerten von unterschiedlicher Höhe aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu leisten hat und die nicht zu bestimmten Einkünften nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 EStG (jetzt § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG 1983) gehören (so der erkennende Senat zuletzt im Urteil in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Die Gleichmäßigkeit der Rentenleistungen entfällt erst, wenn in der Vertragsurkunde eine Abänderbarkeit der Rentenhöhe bei Veränderung der Bedürftigkeit des Rentenberechtigten oder der Leistungsfähigkeit des Rentenverpflichteten entsprechend des Rechtsgedankens des § 323 ZPO vorgesehen ist (im einzelnen Urteil des erkennenden Senats in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Eine Abänderbarkeit der Rentenhöhe im Falle einer geänderten Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit bedarf in Vermögensübertragungsverträgen schon deswegen einer eindeutigen und klaren Regelung, weil - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610 ausgeführt hat - sich die Leistungen in derartigen Verträgen in einem, wenn auch nicht notwendig kongruenten Abhängigkeitsverhältnis mit der Folge gegenüberstehen, daß dieses durch eine Abänderung der Rentenhöhe bei veränderter Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit gestört würde.

  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

  • BFH, 03.06.1992 - X R 14/89

    Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente

  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

  • BFH, 25.08.1999 - X R 94/98

    Dauernde Last nur bei klaren und eindeutigen Vereinbarungen

  • BFH, 24.05.1989 - I R 213/85

    Bewertung von Nutzungsentnahmen - Stille Reserven des Wirtschaftsguts bei

  • BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88

    Besteuerungsgrundlagen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 12.11.1985 - IX R 2/82

    Zur Behandlung von aufgrund letztwilliger Verfügung zu leistenden Renten

  • BFH, 05.08.1986 - IX R 10/82

    Abzug der Aufwendung für die im Betriebsgebäude belegte Altenteilwohnung als

  • BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79

    Lebenslängliche Versorgung gegen Verzicht auf Zugewinnausgleich als dauernde Last

  • BFH, 07.05.1993 - VI R 113/92

    Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter von mehrjähriger

  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 4902/07

    Besteuerung von Zahlungen aufgrund eines Rentenvertrages in voller Höhe oder nur

  • BFH, 01.10.2003 - X B 75/02

    Verwaltungserlasse; Übergangsregelungen

  • BFH, 16.07.1985 - IX R 1/79

    Nutzungswert einer Wohnung im einkommensteuerrechtlichen Sinne

  • BFH, 19.08.1986 - IX R 80/82

    Notwendigkeit einer hinreichenden Nachprüfbarkeit einer zutreffenden Vornahme der

  • BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88

    Versteuerung des Nutzungswerts bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung in

  • BFH, 10.06.1986 - IX R 7/82

    Beurteilung von Barleistungen einschließlich der Erhöhungsbeträge als Leibrente

  • BFH, 17.11.1987 - IX R 16/83

    Steuerliche Voraussetzungen einer Leibrente

  • BFH, 16.07.1985 - IX R 1/84

    Nutzungswert einer, seinen Eltern überlassenen Wohnung als dauernde Last

  • BFH, 16.07.1985 - IX R 3/84

    Nutzungswert einer an die Eltern überlassenen Wohnung als dauernde Last

  • BFH, 07.03.1989 - IX R 308/87

    Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Leibrentenzahlung an

  • BFH, 05.08.1986 - IX R 9/82

    Beurteilung einer Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen an die Witwe des

  • BFH, 28.01.1986 - IX R 1/80

    Geltendmachung einer "Leibrente" als dauernde Last

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 2 K 3045/09

    Aufwendungen für die Erneuerung eines Heizkessels als dauernde Last im Sinne des

  • BFH, 21.04.1993 - X R 96/91

    Der als dauernde Last abziehbare Nutzungswert einer als Altenteilsleistung

  • BFH, 13.08.1985 - IX R 10/80

    Zum Sonderausgabenabzug einer gegen Gegenleistung übernommenen dauernden Last

  • FG Nürnberg, 21.05.2015 - 4 K 351/13

    (Instandhaltungskosten als dauernde Last)

  • FG München, 27.03.2018 - 2 K 1985/16

    Änderung des Abänderungsbescheids und Festsetzung der Einkommensteuer

  • BFH, 15.02.1996 - X B 113/95

    "Verrechnung" einer Rentenverpflichtung und Überlassung einer Wohnung als

  • BFH, 08.10.1986 - I R 209/82

    Antrag des sachlichen Steuerrechts als tatsächliches Vorbringen - Vereinbarung

  • BFH, 05.06.1991 - XI R 19/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufgabe oder einer

  • BFH, 16.07.1985 - IX R 1/78

    Einordnung von Aufwendungen eines Vaters hinsichtlich einer Zimmervermietung an

  • BFH, 13.08.1985 - IX R 6/80

    Überlassung der Nutzung und der Mietzinsen eines Einfamilienhauses an die Mutter

  • BFH, 06.08.1985 - IX R 11/84

    Zurechnung des Nutzungswertes einer unentgeltlich überlassenen Wohnung zur

  • BFH, 18.02.1986 - IX R 7/80

    Anforderungen an die Berichtigung von Steuerbescheiden - Unterscheidung zwischen

  • BFH, 04.02.1986 - IX R 4/80

    Einordnung der Nutzungsüberlassung einer Kellerwohnung und einer

  • FG Thüringen, 28.01.1998 - I 86/97

    Prognose zur Überschusserzielung bei Vermietung eines Ferienbungalows

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