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   BFH, 30.10.2014 - IV R 2/11   

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https://dejure.org/2014,38777
BFH, 30.10.2014 - IV R 2/11 (https://dejure.org/2014,38777)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2014 - IV R 2/11 (https://dejure.org/2014,38777)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - IV R 2/11 (https://dejure.org/2014,38777)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

  • openjur.de

    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

  • Bundesfinanzhof

    SpielbkG BE § 2 Abs 1, SpielbkG BE § 2 Abs 5, SpielbkG BE § 10 Abs 2 Buchst c, SpielbkV § 5 Abs 1, SpielbkV § 6 Abs 1, GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 9 Nr 1 S 3, GewStG § 9 Nr 1 S 5
    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

  • Bundesfinanzhof

    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 SpielbkG BE 1973, § 2 Abs 5 SpielbkG BE 1973, § 10 Abs 2 Buchst c SpielbkG BE 1973, § 5 Abs 1 SpielbkV 1938, § 6 Abs 1 SpielbkV 1938
    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

  • IWW

    § 2 des Gaststättengesetzes, § ... 9 Nr. 1 Sätze 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG, § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 121 Satz 1 FGO, § 126a FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 6 Abs. 1 der Verordnung über öffentliche Spielbanken, § 118 Abs. 1 FGO, § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 3 GewStG

  • Betriebs-Berater

    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

  • rewis.io

    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

  • rechtsportal.de

    Gewerbesteuerliche Behandlung der Entgelte aus der Verpachtung von Flächen zum Betrieb einer Bar in den Räumen einer Spielbank

  • datenbank.nwb.de

    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbesteuerliche Behandlung der Entgelte aus der Verpachtung von Flächen zum Betrieb einer Bar in den Räumen einer Spielbank

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 247, 349
  • BB 2015, 85
  • BStBl II 2015, 565
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.01.1954 - V D 1/53
    Auszug aus BFH, 30.10.2014 - IV R 2/11
    Die genannten Steuern gelten als mit der Spielbankabgabe abgegolten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden (vgl. auch BFH-Gutachten vom 21. Januar 1954 V D 1/53 S, BFHE 58, 556, BStBl III 1954, 122).

    Die Befreiung betrifft danach jedenfalls nur solche Tätigkeiten, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind (so bereits BFH-Gutachten in BFHE 58, 556, BStBl III 1954, 122), also in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb der Spielbank stehen.

    Dementsprechend hat auch der BFH in seinem Gutachten in BFHE 58, 556, BStBl III 1954, 122 bereits ausgeführt, dass Umsätze, die mit einem Gaststättenbetrieb in Zusammenhang stehen, nicht durch den Betrieb der Spielbank bedingt seien.

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 9/05

    GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5

    Auszug aus BFH, 30.10.2014 - IV R 2/11
    Auf die Revision der Klägerin hob der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil des Finanzgerichts Berlin mit Urteil vom 26. Juni 2007 IV R 9/05 (BFHE 219, 173, BStBl II 2007, 893) auf und verwies die Sache an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) zurück, da festzustellen sei, ob die Y-KG auch gewerbesteuerpflichtige Einkünfte erzielt habe.

    Nach Ergehen des Urteils des BFH im ersten Rechtsgang (in BFHE 219, 173, BStBl II 2007, 893) ist --auch unter Berücksichtigung des Vortrags der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 8. Oktober 2014 und im Hinblick darauf, dass der BFH selbst ebenfalls im zweiten Rechtsgang an die im zurückverweisenden Urteil im ersten Rechtsgang zu Grunde gelegte Rechtsauffassung gebunden ist (z.B. BFH-Urteil vom 17. Mai 2006 VIII R 21/04, BFH/NV 2006, 1839)-- im vorliegenden Revisionsverfahren nur noch darüber zu entscheiden, ob auch die Einnahmen der Y-KG aus der Verpachtung von Teilflächen der von der Klägerin gemieteten Räume an Z, auf denen dieser (zumindest) eine Bar betrieb, von der Spielbankabgabe abgegolten sind und damit nicht der Gewerbesteuer unterliegen, so dass bei der Klägerin die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG nicht erfüllt wären und ihr die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 3 GewStG zu gewähren wäre.

  • BFH, 21.10.2010 - IV R 6/08

    Nachforderungszinsen - kein Betriebsausgabenabzug - Entscheidung nach § 126a FGO

    Auszug aus BFH, 30.10.2014 - IV R 2/11
    Eine Entscheidung nach § 126a FGO ist jedoch auch nach Erlass eines Gerichtsbescheides zulässig, wenn --wie vorliegend-- die Beteiligten hierzu gehört worden sind (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 IV R 6/08, BFH/NV 2011, 430, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07

    Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG bei teilweisem

    Auszug aus BFH, 30.10.2014 - IV R 2/11
    Die Begründung des Urteils ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 729 abgedruckt.
  • BFH, 29.03.2001 - III B 80/00

    Keine GewSt-Befreiung für private Spielgeräte- und Spielhallenbetreiber

    Auszug aus BFH, 30.10.2014 - IV R 2/11
    Diesem Ziel dient die Spielbankabgabe (z.B. BFH-Urteil vom 8. März 1995 II R 10/93, BFHE 177, 276, BStBl II 1995, 432; BFH-Beschluss vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294).
  • BFH, 17.05.2006 - VIII R 21/04

    Voraussetzungen für die Stellung als (Mit-)Unternehmer; offene und verdeckte

    Auszug aus BFH, 30.10.2014 - IV R 2/11
    Nach Ergehen des Urteils des BFH im ersten Rechtsgang (in BFHE 219, 173, BStBl II 2007, 893) ist --auch unter Berücksichtigung des Vortrags der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 8. Oktober 2014 und im Hinblick darauf, dass der BFH selbst ebenfalls im zweiten Rechtsgang an die im zurückverweisenden Urteil im ersten Rechtsgang zu Grunde gelegte Rechtsauffassung gebunden ist (z.B. BFH-Urteil vom 17. Mai 2006 VIII R 21/04, BFH/NV 2006, 1839)-- im vorliegenden Revisionsverfahren nur noch darüber zu entscheiden, ob auch die Einnahmen der Y-KG aus der Verpachtung von Teilflächen der von der Klägerin gemieteten Räume an Z, auf denen dieser (zumindest) eine Bar betrieb, von der Spielbankabgabe abgegolten sind und damit nicht der Gewerbesteuer unterliegen, so dass bei der Klägerin die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG nicht erfüllt wären und ihr die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 3 GewStG zu gewähren wäre.
  • BFH, 08.03.1995 - II R 10/93

    Spielbankabgabe - Revision - Betriebsvermögen - DBA-Schachtelprivileg -

    Auszug aus BFH, 30.10.2014 - IV R 2/11
    Diesem Ziel dient die Spielbankabgabe (z.B. BFH-Urteil vom 8. März 1995 II R 10/93, BFHE 177, 276, BStBl II 1995, 432; BFH-Beschluss vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294).
  • FG Münster, 30.01.2018 - 5 K 419/15

    Befreiung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten von der

    Auch das BVerfG sei im Jahr 2000 (1 BvR 539/96) und der BFH sogar noch im Jahr 2014 (Urt. vom 30.10.2014 - IV R 2/11) von der Wirksamkeit des § 6 Abs. 1 SpielbkV ausgegangen.
  • BFH, 09.03.2023 - IV R 11/20

    Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen

    Ihr Betrieb unterliegt daher nach § 2 Abs. 1 GewStG unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit der Gewerbesteuer (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.2007 - IV R 9/05, BFHE 219, 173, BStBl II 2007, 893, unter II.1., m.w.N.; nachfolgend --zweiter Rechtsgang--: BFH-Beschluss vom 30.10.2014 - IV R 2/11, BFHE 247, 349, BStBl II 2015, 565).
  • BFH, 09.03.2023 - IV R 25/20

    Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen

    Ihr Betrieb unterliegt daher nach § 2 Abs. 1 GewStG unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit der Gewerbesteuer (vgl. BFH-Urteil in BFHE 219, 173, BStBl II 2007, 893, unter II.1., m.w.N.; nachfolgend --zweiter Rechtsgang--: BFH-Beschluss vom 30.10.2014 - IV R 2/11, BFHE 247, 349, BStBl II 2015, 565).
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