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   BFH, 30.11.1966 - VI 313/64   

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https://dejure.org/1966,178
BFH, 30.11.1966 - VI 313/64 (https://dejure.org/1966,178)
BFH, Entscheidung vom 30.11.1966 - VI 313/64 (https://dejure.org/1966,178)
BFH, Entscheidung vom 30. November 1966 - VI 313/64 (https://dejure.org/1966,178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Pflicht zur Erbringung von geeigneten Unterlagen zum Nachweis der Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 407
  • NJW 1968, 224 (Ls.)
  • DB 1967, 1205
  • BStBl III 1967, 457
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.12.1965 - VI 297/65 U

    Geltendmachung von anteiligen Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 30.11.1966 - VI 313/64
    Der Senat hat aus dieser Überlegung bereits in den Urteilen VI 297/65 U vom 17. Dezember 1965 (BFH 84, 574, BStBl III 1966, 208) und VI 66/65 vom 28. Januar 1966 (BFH 85, 224, BStBl III 1966, 291) bei Gehbehinderten, die zur Fortbewegung auf einen Pkw angewiesen sind, die Pkw-Kosten neben dem Pauschbetrag berücksichtigt; er hat nur die anderen, durch die Körperbehinderung typisch entstehenden Kosten mit dem Pauschbetrag angesetzt, vor allem weil den Pauschbetrag auch andere Erwerbsbeschränkte erhalten, die keinen Pkw benützen müssen.
  • BFH, 28.01.1966 - VI 66/65

    Kraftfahrzeug als Arbeitsmittel - Ein um 100% in seiner Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 30.11.1966 - VI 313/64
    Der Senat hat aus dieser Überlegung bereits in den Urteilen VI 297/65 U vom 17. Dezember 1965 (BFH 84, 574, BStBl III 1966, 208) und VI 66/65 vom 28. Januar 1966 (BFH 85, 224, BStBl III 1966, 291) bei Gehbehinderten, die zur Fortbewegung auf einen Pkw angewiesen sind, die Pkw-Kosten neben dem Pauschbetrag berücksichtigt; er hat nur die anderen, durch die Körperbehinderung typisch entstehenden Kosten mit dem Pauschbetrag angesetzt, vor allem weil den Pauschbetrag auch andere Erwerbsbeschränkte erhalten, die keinen Pkw benützen müssen.
  • BFH, 29.10.1963 - VI 196/63 U

    Neuregelung von Pauschbeträgen für Körperbehinderte

    Auszug aus BFH, 30.11.1966 - VI 313/64
    Die Einführung der Pauschbeträge diene der Verwaltungsvereinfachung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 196/63 U vom 29. Oktober 1963, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 78 S. 92 - BFH 78, 92 -, BStBl III 1964, 34).
  • BFH, 04.07.2002 - III R 58/98

    Aufwendungen eines Schwerbehinderten für Urlaubsbegleitung

    Dazu gehören Kfz-Aufwendungen Schwerkörperbehinderter, die in ihrer Geh- und Stehfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, sowie außerordentliche Kosten, die zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängen, sich aber infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen, wie z.B. Kosten einer Operation (BFH-Urteil vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457) oder Aufwendungen für eine Heilkur (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275).
  • BVerwG, 03.12.1976 - VII C 75.74

    Die Rechtsnatur der amtsärztlichen Bescheinigung des Gesundheitsamtes für

    Der BFH habe in seinen Entscheidungen in BFHE 88, 407 (BStBl III 1967, 457) und 88, 491 (BStBl III 1967, 459) nicht entschieden, daß in der Frage, ob die Körperbehinderung zu einer äußerlich erkennbaren dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt habe, die Finanzbehörden an die Bescheinigung des Amtsarztes gebunden seien.

    Diese Auffassung wird durch die im Berufungsurteil angeführte Rechtsprechung des BFH (BFHE 88, 407 [411 f.], BStBl III 1967, 457; 88, 491 [492], BStBl III 1967, 459 und 114, 491 [493], BStBl II 1975, 394) nicht gestützt, wie der Oberbundesanwalt zutreffend darlegt.

    Der Steuerpflichtige kann nur im Verfahren vor den Gesundheitsbehörden eine Überprüfung der Auffassung des Amtsarztes zu erreichen versuchen (BFHE 88, 407 [412], BStBl III 1967, 457).

    Für die vom Berufungsgericht vertretene einschränkende gegenteilige Auffassung läßt sich weder dem Wortlaut des § 65 EStDV 1965 etwas entnehmen noch der erwähnten Rechtsprechung des BFH, dessen weitgehende allgemeine Ausführungen zur Bindung der Steuerbehörden und Finanzgerichte an den Inhalt der amtsärztlichen Bescheinigung vielmehr für eine umfassende Bindung an die von den Amtsärzten getroffenen Feststellungen sprechen (vgl. BFHE 88, 407 [411 f.], BStBl III 1967, 457, und 88, 491 [492], BStBl III 1967, 459).

  • BFH, 11.12.1987 - III R 95/85

    Aufwendungen für eine Heilkur können bei nachgewiesener Zwangsläufigkeit nach §

    Danach haben Steuerpflichtige ein Wahlrecht, die von § 33b EStG erfaßten Aufwendungen entweder insgesamt als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzuziehen oder den nach § 33b Abs. 3 EStG zu bemessenden Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen; es ist daher insoweit unzulässig, für einen Teil der Aufwendungen den Einzelnachweis zu führen und im übrigen die Anwendung des Pauschbetrags zu verlangen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457, 459 zu 4.), weil eine derartige Gestaltung zu einer mehrfachen Berücksichtigung derselben Aufwendungen führen könnte.

    Darüber hinaus sind außerordentliche Kosten auch dann neben dem Pauschbetrag gesondert zu berücksichtigen, wenn sie zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängen, sich jedoch infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen; denn die Pauschale dient nur der Abgeltung laufender und typischer Kosten, die mit der krankheitsbedingten Erwerbsminderung zusammenhängen (vgl. Urteil in BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457, 459 zu 4.).

    Solche außerordentlichen nach § 33 EStG abziehbaren Kosten sind, wie der BFH in BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457 ausgeführt hat, in der Regel die Kosten einer Operation einschließlich der Heilbehandlungen.

  • BFH, 13.12.1985 - III R 204/81

    Feststellung des Versorgungsamtes über Körperbehinderung ist auch dann

    Diesen Feststellungen liegt die Beurteilung medizinischer Sachverhalte zugrunde, die die Finanzbehörden mangels eigener Sachkunde nicht selbst nachzuprüfen vermögen (vgl. hierzu das Urteil des BFH vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 38/02

    Kein Pauschbetrag für behinderte Menschen neben als außergewöhnliche Belastung

    Ferner dürfen außerordentliche Kosten zusätzlich nach § 33 EStG abgezogen werden, die zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängen, sich aber infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen, wie z.B. die Kosten einer Operation oder Aufwendungen für eine Heilkur (vgl. BFH-Urteile vom 4. Juli 2002 III R 58/98, BFHE 199, 400, BStBl II 2002, 765, m.w.N.; vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275; vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457).
  • BFH, 21.06.2001 - III R 58/98

    Außergewöhnliche Belastung; Aufwendungen von Körperbehinderten für

    Denn bei diesen Kosten handle es sich nicht um außerordentliche Kosten im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275, und vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457).

    Dazu gehören Kfz-Aufwendungen Schwerkörperbehinderter, die in ihrer Geh- und Stehfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, sowie außerordentliche Kosten, die zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängen, sich aber infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33b EStG entziehen, wie z.B. Kosten einer Operation (BFH-Urteil in BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457) oder Aufwendungen für eine Heilkur (BFH-Urteil in BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275).

  • BFH, 26.03.1993 - III R 9/92

    Führerscheinkosten für ein schwer steh- und gehbehindertes Kind sind neben dem

    Neben dem Körperbehinderten-Pauschbetrag nach § 33 b EStG, der als Vereinfachungsregelung einer Abgeltung laufender und typischer unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängender Kosten als außergewöhnliche Belastung ohne Einzelnachweis dient (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1968 VI R 192/67, BFHE 92, 3, BStBl II 1968, 437; vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457), hat der BFH in ständiger Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen gewisse mit der Körperbehinderung zusammenhängende Aufwendungen nach § 33 EStG zum Abzug zugelassen.

    Dazu gehören die oben erwähnten Kfz-Aufwendungen Schwerkörperbehinderter, die in ihrer Geh- und Stehfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, sowie außerordentliche Kosten, die sich infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33 b EStG entziehen, wie z. B. Kosten einer Operation (Urteil in BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457) oder Aufwendungen für eine Heilkur (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275).

  • BFH, 30.11.1966 - VI R 108/66

    Steuerliche Behandlung einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund Alkoholmissbrauchs

    Der Senat hat in dem Urteil VI 313/64 vom 30. November 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 88 S. 407) zur Gewährung von Pauschbeträgen wegen der durch eine Körperbehinderung eingetretenen Minderung der Erwerbsfähigkeit Stellung genommen.

    Der Senat hat in dem Urteil VI 313/64 (a.a.O.) entschieden, daß die Steuerverwaltungsbehörden an die Feststellungen der Gesundheits- oder Versorgungsbehörden hinsichtlich des Grades sowie des Beginns und der Beendigung der Minderung der Erwerbsfähigkeit gebunden sind.

    Wenn auch, wie in dem Urteil VI 313/64 (a.a.O.) ausgeführt wurde, die Erteilung einer amtsärztlichen Bescheinigung für zurückliegende Zeiträume möglich ist, so muß aus der Bescheinigung doch ersichtlich sein, für welchen Zeitraum der Amtsarzt die Erwerbsminderung festgestellt hat.

  • BFH, 28.02.1968 - VI R 192/67

    Rechtlichen Bedeutung von § 33 a Abs. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) bei

    Der Senat hat im Urteil VI 313/64 vom 30. November 1966 (BFH 88, 407, BStBl III 1967, 457) entschieden, wie Krankheitskosten im Sinn des § 33 Abs. 1 EStG zu behandeln sind, wenn dem Steuerpflichtigen gleichzeitig ein Pauschbetrag nach § 33 a Abs. 6 EStG (§ 65 EStDV) gewährt wird.

    Entscheidet sich der Steuerpflichtige für die Pauschbeträge, so kann er nach dem Urteil VI 313/64 (a.a.O.) Aufwendungen für Krankheiten nur in begrenztem Umfang geltend machen, vor allem dann, wenn die Krankheit mit der Körperbehinderung nicht im Zusammenhang steht oder wenn sie zwar mit der Körperbehinderung zusammenhängt, aber die entstandenen Kosten nicht typisch sind, wie z.B. die Kosten für eine Operation oder einen Krankenhausaufenthalt.

    An dieser Auffassung hat der Senat in der Grundsatzentscheidung VI 313/64 (a.a.O.) festgehalten.

  • BFH, 26.01.1979 - VI R 107/76

    Zur Gewährung des erhöhten Körperbehindertenpauschbetrags wegen Hilflosigkeit für

    Bei den Pauschbeträgen des § 65 EStDV handele es sich um Jahresbeträge, die unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Erwerbsbeschränkung zu gewähren seien (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1966 VI 313/64, BFHE 88, 407, BStBl III 1967, 457).

    An deren Inhalt sind FA und Steuergerichte nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gebunden (Urteile VI 313/64; vom 30. November 1966 VI R 108/66, BFHE 88, 491, BStBl III 1967, 459, und VI R 181/72).

    Das FG wird nunmehr den Kläger zur Beibringung einer ergänzten amtsärztlichen Bescheinigung aufzufordern haben (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats VI 313/64).

  • FG Nürnberg, 10.12.2010 - 7 K 515/10

    Berücksichtigung der nachgewiesenen Pflegekosten neben dem

  • BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77

    Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 07.03.1975 - VI R 248/71

    Körperbehinderte - Ständige Pflegebedürftigkeit - Pauschbetrag - Minderung der

  • BFH, 06.11.1970 - VI R 77/68

    Typische Krankheitskosten - Steuerfreie Pauschbeträge - Diät

  • BFH, 23.02.1968 - VI R 292/67

    Klage - Steuerfestsetzung - Unrichtiger Steuerbescheid - Aufhebung -

  • BFH, 22.08.1969 - VI R 306/67

    Rechtskräftiger Abschluß - Lohnsteuerjahresausgleich - Amtsärztliche

  • FG München, 13.11.2002 - 1 K 3810/02

    Keine doppelte Berücksichtigung behinderungsbedingter Heimunterbringungskosten

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 164/80

    Ständige Hilflosigkeit - Dauernder Zustand der Behinderung - Körperbehinderung

  • FG München, 23.03.2009 - 1 K 2854/08

    Aufwendungen Behinderter als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 25.04.1968 - VI R 199/67

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Nachweis des Grades - Pauschsätze

  • FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99

    Aufwendungen eines Allergikers für ein spezielles Bettsystem, einen Staubsauger

  • BFH, 16.02.1970 - VI R 317/67

    Kraftfahrzeugbeihilfe - Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeugaufwendungen -

  • BFH, 23.09.1986 - III R 202/81

    Inanspruchnahme des Pauschbetrages - Fahrzeugkosten - MdE - offenkundige

  • BFH, 23.02.1968 - VI R 260/67

    Mehraufwendungen durch Kraftfahrzeugbenutzung - Geh- und Stehbehinderte -

  • FG München, 31.05.1995 - 1 K 122/93

    Fahrtkosten für eine Reise zu einem Verwandten und Aufwendungen für

  • BFH, 21.01.1988 - III B 134/87
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