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   BFH, 30.11.1982 - VII R 96/82   

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https://dejure.org/1982,1551
BFH, 30.11.1982 - VII R 96/82 (https://dejure.org/1982,1551)
BFH, Entscheidung vom 30.11.1982 - VII R 96/82 (https://dejure.org/1982,1551)
BFH, Entscheidung vom 30. November 1982 - VII R 96/82 (https://dejure.org/1982,1551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    StBerG § 156 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, 5 Sätze 1 und 3; DVStB § 6 Abs. 2; ArbPlSchuG § 13

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung zur Prüfung - Frist - Steuerbevollmächtigtenprüfung - Wehrdienstdauer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 137, 141
  • BStBl II 1983, 154
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.06.1981 - VII R 3/81

    Übergangszeit - Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung -

    Auszug aus BFH, 30.11.1982 - VII R 96/82
    Der erkennende Senat hat mit seinem Urteil vom 2. Juni 1981 VII R 3/81 (BFHE 133, 240, BStBl II 1981, 591) entschieden, daß die regelmäßige Übergangszeit für die Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung mit Ablauf des 12. August 1980 endet.

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 133, 240, BStBl II 1981, 591 in diesem Zusammenhang ausgeführt, daß diese Regelung angemessen erscheint, und weiter ausgeführt: "Wer sich darauf eingerichtet hatte, den Beruf des Steuerbevollmächtigten zu ergreifen und bereits eine entsprechende spezifische Vorbildung angefangen hatte, sollte in seinem Vertrauen auf den Bestand der bisherigen Regelung nicht enttäuscht werden.

    Im übrigen hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 133, 240, BStBl II 1981, 591 in einem insoweit gleichliegenden Fall entschieden, es sei rechtlich nicht zu beanstanden, daß die OFD den Termin für die Steuerbevollmächtigtenprüfung 1981, gestützt auf § 6 Abs. 2 Satz 1 DVStB, auf März 1981 festgesetzt hat.

  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90

    Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine

    Nach der ständigen Rechtsprechung des V. Senats des BFH sind die baurechtlichen Vorschriften (des jeweiligen Bundeslandes) maßgebend für die Entscheidung der im Anwendungsbereich des § 27 Abs. 15 Satz 5 UStG 1973 sich stellenden Rechtsfrage, in welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wurde (BFH-Beschluß vom 23. Juni 1988 V R 93/83, BFH/NV 1989, 200; BFH-Urteile vom 11. Februar 1988 V R 21/83, BFH/NV 1989, 541 Nr. 489; vom 16. Dezember 1982 V R 120/81, BStBl II 1983, 154 ; vom 17. Dezember 1981 V R 21/77, BStBl II 1982, 231 ; vom 27. September 1979 V R 60/76, BStBl II 1980, 83 ; vgl. in diesem Zusammenhang auch: Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 6. März 1992 - 4 CB 2/91, NwVZ - RR 1993, 275).

    Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, daß das Landratsamt T. als zuständige Baugenehmigungsbehörde die im ersten Halbjahr 1973 vom Architekten D. eingereichten Bauvorlagen im Rahmen des durch den Bauantrag vom 9. Oktober 1972 eingeleiteten Baugenehmigungsverfahrens entgegengenommen (Hinweis auf den Vermerk auf den Bauvorlagen: Deckblatt zum Bauantrag vom 9.10.72) und in diesem Verfahren sodann über die Erteilung der Baugenehmigung entschieden hat (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1983, 154 ; Zitzmann, BB 1986, 103, zu 4.d., cc).

    Der Zeuge ... G., der als "rechte Hand" des damaligen Leiters der Baurechtsbehörde beim Landratsamt T. ... (des ... ö.) das Baugenehmigungsverfahren an entscheidender Stelle mit durchgeführt hat, legte zur Überzeugung des Senats dar, daß jedenfalls bis zum Ablauf des 30. November 1973 für die Baugenehmigungbehörde nur der am 13. Oktober 1972 formell gestellte Bauantrag maßgeblich war (BFH-Urteil in BStBl II 1983, 154 ).

    (3) Bei den Änderungen, die sich durch die im Frühjahr 1973 eingereichten Bauvorlagen ergeben haben, handelt es sich - wie bereits zuvor dargelegt - lediglich um Modifizierungen der ursprünglichen Bauvorlagen, die das Gesamtvorhaben nur unwesentlich berührt und es in seinem Wesen nicht verändert haben (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1983, 154 ; Söffing, FR 1982, 74).

  • BFH, 21.12.1982 - VII R 118/82

    Zulassungsfrist - Steuerbevollmächtigtenprüfung - Fristverlängerung -

    Diese Folge tritt, wie der Senat in seinem Urteil vom 30. November 1982 VII R 96/82 (BStBl II 1983, 154) entschieden hat, nur dann nicht ein, wenn der Grundwehrdienst nach Erfüllung der die Allgemeinbildung betreffenden Voraussetzungen (§ 156 Abs. 2 Nr. 1 StBerG) und vor dem Beginn der ordnungsmäßigen Lehrzeit (Nr. 2) geleistet worden ist.
  • BFH, 23.06.1988 - V R 93/83

    Vorliegen von Selbstverbrauch im Sinne des § 30 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)

    Wie der Senat bereits entschieden hat, liegen der Fassung des § 27 Abs. 15 Satz 5 UStG 1973 die baurechtlichen Vorschriften zugrunde (vgl. Urteil vom 27. September 1979 V R 60/76, BFHE 129, 95, BStBl II 1980, 83; und vom 16. Dezember 1982 V R 120/81, BFHE 137, 104, BStBl II 1983, 154 - "formeller Bauantrag" -).
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