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   BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07   

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https://dejure.org/2010,2093
BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07 (https://dejure.org/2010,2093)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2010 - VIII R 58/07 (https://dejure.org/2010,2093)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2010 - VIII R 58/07 (https://dejure.org/2010,2093)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • openjur.de

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 S 2 Halbs 2
    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • Bundesfinanzhof

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 EStG 1997, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 1997, § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 1997, § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 S 2 Halbs 2 EStG 1997 vom 20.12.2001
    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Währungsschwankungen bei Fremdwährungsdarlehen

  • Betriebs-Berater

    Kein steuermindernder abzug von Verlusten aus Fremdwährungsverbindlichkeiten bei privaten Kapitaleinkünften

  • rewis.io

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • ra.de
  • rewis.io

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften; Zugehörigkeit von Währungskursschwankungen im Privatvermögen zum nichtsteuerbaren ...

  • datenbank.nwb.de

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften; Zugehörigkeit von Währungskursschwankungen im Privatvermögen zum nichtsteuerbaren ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Währungsschwankungen bei Fremdwährungsdarlehen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Währungskursschwankungen bei Fremdwährungsdarlehen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verluste aus Währungskursschwankungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verluste aufgrund von Währungskursschwankungen nicht abziehbar

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 337
  • NJW 2011, 1904
  • BB 2011, 1127
  • BB 2011, 915
  • DB 2011, 795
  • BStBl II 2011, 491
  • NZG 2011, 719
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 74/96

    Tausch von Fremdwährungsguthaben als Spekulationsgeschäft

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07
    Diese Beurteilung entspricht derjenigen von Darlehensforderungen in Fremdwährung: Im bloßen Rückfluss angelegter Festgelder liegt keine Veräußerung der Darlehensforderungen (BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469).

    Sie werden veräußert im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie in inländische Währung zurückgetauscht oder in eine andere Fremdwährung umgetauscht werden (vgl. BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614; in BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469).

    Erst in dem durch den günstigen (oder ungünstigen) Rücktausch erhöhten (oder verminderten) Betrag in einer anderen (inländischen oder fremden) Währung liegt der Zufluss des "Veräußerungspreises" i.S. von § 23 letzter Absatz i.V.m. § 11 Abs. 1 EStG (BFH-Urteil in BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469).

    Ein solcher marktoffener Tauschvorgang wäre aber Voraussetzung eines Veräußerungsgeschäfts i.S. von § 23 EStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469).

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.05.2007 - 3 K 1667/04

    Berücksichtigung von Verlusten aus Kursdifferenzen bei Fremdwährungsdarlehen als

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07
    Das Finanzgericht (FG) hat die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage abgewiesen (Urteil vom 15. Mai 2007  3 K 1667/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1513).

    unter Aufhebung des Urteils des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2007, 1513 den Einkommensteuerbescheid 2000 vom 25. Oktober 2004 dahingehend zu ändern, dass die Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 589.588,41 DM berücksichtigt werden und dass ein sich daraus ergebender Verlust festgestellt wird.

  • BFH, 09.10.1979 - VIII R 67/77

    Abwertungsverlust - Forderung - Ausländische Währung - Bankspesen - Wertpapiere -

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07
    b) Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Währungsgewinne und -verluste in der Zeit bis zur Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich steuerlich unbeachtlich, da sie wirtschaftlich nicht durch die Erzielung von Kapitaleinkünften, sondern durch die private Vermögenssphäre veranlasst sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 1979 VIII R 67/77, BFHE 129, 132, BStBl II 1980, 116; vom 24. Oktober 2000 VIII R 28/99, BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97).

    Die Verluste der Kläger sind wegen des spekulativen Charakters des Anlagekonzepts nicht durch das Erzielen von Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern durch das steuerrechtlich unbeachtliche Ausnutzen von Wertveränderungen in der nicht steuerbaren privaten Vermögenssphäre veranlasst (vgl. BFH-Urteile in BFHE 129, 132, BStBl II 1980, 116; vom 22. September 2005 IX R 44/03, BFH/NV 2006, 279).

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 73/98

    Spekulationsgeschäfte bei Festgeldanlage in Fremdwährung

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07
    Sie werden veräußert im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie in inländische Währung zurückgetauscht oder in eine andere Fremdwährung umgetauscht werden (vgl. BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614; in BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469).
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 44/03

    Kursverlust bei Fremdwährungsdarlehen keine Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07
    Die Verluste der Kläger sind wegen des spekulativen Charakters des Anlagekonzepts nicht durch das Erzielen von Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern durch das steuerrechtlich unbeachtliche Ausnutzen von Wertveränderungen in der nicht steuerbaren privaten Vermögenssphäre veranlasst (vgl. BFH-Urteile in BFHE 129, 132, BStBl II 1980, 116; vom 22. September 2005 IX R 44/03, BFH/NV 2006, 279).
  • BFH, 30.11.1976 - VIII R 202/72

    Spekulationsgeschäft nur bezüglich des Erbbaurechts, wenn dieses mit auf seiner

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07
    aa) "Anschaffung" ist der entgeltliche Erwerb eines bereits vorhandenen Wirtschaftsguts von einem Dritten (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; vom 22. September 1987 IX R 15/84, BFHE 151, 143, BStBl II 1988, 250).
  • BFH, 24.10.2000 - VIII R 28/99

    Einlösungsgewinne bei variabel verzinslichen Wertpapieren

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07
    b) Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Währungsgewinne und -verluste in der Zeit bis zur Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich steuerlich unbeachtlich, da sie wirtschaftlich nicht durch die Erzielung von Kapitaleinkünften, sondern durch die private Vermögenssphäre veranlasst sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 1979 VIII R 67/77, BFHE 129, 132, BStBl II 1980, 116; vom 24. Oktober 2000 VIII R 28/99, BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97).
  • BFH, 22.09.1987 - IX R 15/84

    Spekulationsgewinn bei Erbauseinandersetzung (Grundstücksrealteilung) mit

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07
    aa) "Anschaffung" ist der entgeltliche Erwerb eines bereits vorhandenen Wirtschaftsguts von einem Dritten (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; vom 22. September 1987 IX R 15/84, BFHE 151, 143, BStBl II 1988, 250).
  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91

    Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07
    Steuerbar sind alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung darstellen (Senatsurteil vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, 51, BStBl II 1993, 602, 603, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1959 - VI 67/58 U

    Ankauf einer Hypothekenforderung unter dem Nennwert und der Einziehung dieser

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07
    In diesen Fällen war die Forderung allerdings zuvor von einem Dritten unter dem Nennwert entgeltlich erworben worden (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs vom 14. März 1934 VI A 1125/33, RStBl 1934, 711; BFH-Urteile vom 17. Juli 1959 VI 67/58 U, BFHE 69, 222, BStBl III 1959, 346; vom 13. Dezember 1961 VI 133/60 U, BFHE 74, 331, BStBl III 1962, 127; vom 1. Dezember 1967 VI R 202/66, BFHE 91, 90, BStBl II 1968, 267).
  • BFH, 01.12.1967 - VI R 202/66

    Sperrmarkguthaben - Gesperrte Wirtschaftsgüter - Auszahlung an Vertragsbeteiligte

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 80/02

    Erwerb von Fremdwährungsanleihen nach einem von vornherein festgeselgten Kurs;

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 62/04

    Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Argentinien-Anleihen

  • BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06

    Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar

  • BFH, 13.12.1961 - VI 133/60 U

    Einbeziehung eines angeschafften Sperrmarkguthabens als Veräußerung im Sinne des

  • FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20

    Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

    aa) Der Begriff Wirtschaftsgut i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG entspricht grundsätzlich demjenigen der übrigen Einkunftsarten (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.2010 VIII R 58/07, BStBl II 2011, 491).

    dd) Dafür, dass es sich bei Kryptowerten um Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG handelt, spricht schließlich auch die strukturelle Vergleichbarkeit mit Fremdwährungen (vgl. Reiter/Noltem BB 2018 1179, 1180), die ebenfalls Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG; siehe auch BFH-Urteile vom 02.05.2000 IX R 74/96, BStBl II 2000, 469; IX R 73/98, BStBl II 2000, 614; vom 30.11.2010 VIII R 58/07, BStBl II 2011, 337; vom 22.01.2014 IX R 11/13, BStBl II 2014, 385).

  • BFH, 21.01.2014 - IX R 11/13

    Fremdwährungsgeschäfte

    Anschaffung ist der entgeltliche Erwerb eines bereits vorhandenen Wirtschaftsguts von einem Dritten, Veräußerung die entgeltliche Übertragung auf einen Dritten (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2023 - IX R 3/22

    Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen

    aa) Der Begriff des (anderen) "Wirtschaftsguts" i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG entspricht --wie auch bei den übrigen Einkunftsarten-- dem handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstands; er ist weit zu fassen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 02.03.1970 - GrS 1/69, BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382, unter 2. der Gründe; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.10.1987 - GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C.I.1.a aa der Gründe; BFH-Urteile vom 26.04.2018 - III R 5/16, BFHE 261, 326, BStBl II 2018, 536; vom 30.11.2010 - VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491; vom 19.10.2006 - III R 6/05, BFHE 215, 222, BStBl II 2007, 301; Brandis/Heuermann/Ratschow, § 23 EStG Rz 62) und auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszulegen (z.B. BFH-Urteile vom 29.11.2012 - IV R 47/09, BFHE 239, 428, BStBl II 2013, 324, Rz 33, und vom 14.03.2006 - I R 109/04, BFH/NV 2006, 1812, unter II.1.b der Gründe).

    ee) Der Auffassung der Vorinstanz ist auch insoweit zu folgen, als sie die Wirtschaftsguteigenschaft der im Streitfall maßgeblichen Currency Token BTC, ETH und XMR --zumindest mittelbar-- aus ihrer strukturellen Vergleichbarkeit mit Fremdwährungen gefolgert hat, welche nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ebenfalls Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sein können (z.B. BFH-Urteile vom 02.05.2000 - IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469, und IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614, jeweils zu Kursgewinnen aus dem Rückumtausch von Fremdwährungsguthaben in DM; s. hierzu auch BFH-Urteil in BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491, zur Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen im Privatvermögen bei Nichterfüllung des Tatbestands eines privaten Veräußerungsgeschäfts; s. ferner BFH-Urteil vom 21.01.2014 - IX R 11/13, BFHE 244, 44, BStBl II 2014, 385, zum Tausch von Wertpapieren gegen Fremdwährungsguthaben, sowie BMF-Schreiben vom 08.02.2016, BStBl I 2016, 85, Rz 131; zustimmend auch Gessner, BB 2022, 1367).

  • BFH, 08.11.2017 - IX R 25/15

    Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates

    Vor diesem Hintergrund setzt die "Anschaffung" eines Erbbaurechts tatbestandlich nicht nur voraus, dass das Recht im Zeitpunkt der Übertragung bereits vorhanden --d.h. "bestellt"-- war und der Inhaber des bestehenden Rechts dieses auf den Erwerber überträgt, sondern auch, dass der Erwerber --der spätere Erbbauberechtigte-- hierfür --ggf. neben einem laufenden oder in einem Einmalbetrag vorausbezahlten Erbbauzins-- ein  zusätzliches Entgelt  leistet (s. BFH-Urteil vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; vgl. auch allg. BFH-Urteile vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491; vom 22. September 1987 IX R 15/84, BFHE 151, 143, BStBl II 1988, 250; Drüen, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff --KSM--, EStG, § 21 Rz B 71, B 78; Wernsmann, in: KSM, a.a.O, § 23 Rz B 201 "Erbbaurecht"; Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, § 23 EStG Rz 89; Blümich/Ratschow, § 23 EStG Rz 49, 60; Hoheisel in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 23 Rz 113; s.a. BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1383 Tz. 14).
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung;

    Währungskursschwankungen im Privatvermögen gehören zwar bis zur Einführung der Abgeltungsteuer zum nichtsteuerbaren Bereich, dies jedoch nur, wenn sie nicht unter einen steuerbaren Veräußerungstatbestand, insbesondere § 23 EStG, fallen (BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491).

    a) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (a.F.) erfasst Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von anderen als den in Nr. 1 genannten Wirtschaftsgütern, insbesondere Forderungen im Privatvermögen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (dazu nur BFH-Urteile in BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491, unter II. 2., sowie vom 22. April 2008 IX R 29/06, BFHE 221, 97, BStBl II 2009, 296; Kube in Kirchhof, a.a.O., § 23 Rz 7 ).

  • BFH, 03.09.2019 - IX R 12/18

    Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar

    c) Die jüngere höchstrichterliche Rechtsprechung hat die Frage, ob die Einziehung angeschaffter Forderungen innerhalb der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a.F. bzw. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG eine "Veräußerung" darstellt, bislang offengelassen (BFH-Urteile vom 30.11.2010 - VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491, zur Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen; vom 02.05.2000 - IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614, zur Anschaffung und Veräußerung von Festgeldern und Darlehensforderungen; vom 18.10.2006 - IX R 7/04, BFHE 215, 193, BStBl II 2007, 258, zur Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens nach § 235 HGB), im Übrigen aber den Veräußerungsbegriff des § 23 EStG weiter konkretisiert und dabei insbesondere die Rückgabe und Einlösung von Wertpapieren nicht als Veräußerungstatbestände gewertet (BFH-Urteile in BFHE 252, 341, BStBl II 2016, 351, und in BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525).
  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2013 - 13 K 2217/10

    Ermittlung von in fremder Währung erzielten Spekulationseinkünften: Abgrenzung

    Ergänzend dazu verweist sie auf ein Urteil des BFH vom 30. November 2010 (VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491), das ihre Auffassung stütze.

    Sie werden veräußert im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie in Deutsche Mark rückgetauscht oder in eine andere Fremdwährung umgetauscht werden (BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469; vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491).

    Erst in dem durch den günstigen Rücktausch erhöhten DM-Betrag (oder Betrag in einer anderen Währung) liegt der Zufluss des "Veräußerungspreises" im Sinne von § 23 letzter Absatz i.V.m. § 11 Abs. 1 EStG (BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469; vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491).

    Allerdings hat der BFH nicht ausgeschlossen, dass auch der Erwerb eines Wirtschaftsgutes in einer Fremdwährung und dessen anschließende Veräußerung ebenfalls in einer Fremdwährung - überlagernd - den Tatbestand eines Spekulationsgeschäftes erfüllen könne (BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614; vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469; vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491).

    Genauso wenig liege im Rückfluss der vom Darlehensgeber angelegten Festgelder eine Veräußerung der Darlehensforderungen (BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614; vom 30. November 2010, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491).

  • BFH, 14.04.2015 - IX R 35/13

    Vergütung für die Verpfändung eines GmbH-Anteils zur Sicherung eines Darlehens in

    Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des (zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentums (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. zu § 23 Abs. 1 EStG: BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491; zu § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG: BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 69/10, BFH/NV 2012, 1099).
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13

    Veräußerungszeitpunkt i. S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten

    Entsprechend dem Normzweck des § 17 EStG, den aufgrund der Veräußerung eines Geschäftsanteils eintretenden Zuwachs der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfassen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 VIII R 33/94, BFHE 178, 197, BStBl II 1995, 870), sind Währungskursänderungen nach dem 31. März 1999 im Zeitpunkt der späteren Veräußerung --entgegen der Auffassung des FG und der Kläger-- bei der Ermittlung des steuerbaren Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigen, da sie sich auf die Höhe eines nach § 17 EStG steuerbaren Gewinns --gleichermaßen zugunsten wie zulasten der Steuerpflichtigen-- auswirken (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491).
  • BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19

    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

    Außerdem würden bei Abwicklung der Geschäfte in fremder Währung Kursgewinne und -verluste im Privatvermögen der Besteuerung unterworfen, die jenseits der Veräußerungsgewinnbesteuerung vor Einführung der Abgeltungsteuer, d.h. außerhalb von § 20 Abs. 2 EStG, steuerlich nicht erfasst wurden (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.2010 - VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491) und zumindest im Rahmen der Edelmetall-Pensionsgeschäfte vom Pensionsgeber auch nicht realisiert worden sind.
  • BFH, 22.06.2011 - I R 103/10

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer - Ermittlung ausländischer

  • FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16

    Berücksichtigung der Wechselkursschwankungen für Besteuerung von

  • FG Köln, 25.03.2015 - 3 K 1265/12

    Verkauf Erbbaurecht

  • FG Münster, 13.01.2022 - 3 K 2991/19

    Einstufung des Nutzungsersatzes für bereits erbrachte Zins- und

  • FG Hessen, 01.10.2014 - 10 K 2040/13

    Forderungseinziehung; privates Veräußerungsgeschäft

  • FG Hamburg, 19.05.2016 - 2 K 158/15

    Einbeziehung von Wechselkursgewinnen in die Berechnung des Gewinns aus der

  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2019 - 5 K 873/18

    Ausnahme vom Abgeltungsteuersatz bei Rückzahlung einer Verbindlichkeit einer GmbH

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 K 407/16

    Einziehung einer Forderung als Veräußerung i.S. des § 23 EStG im

  • FG Köln, 30.01.2019 - 7 K 2736/17

    Einkommensteuer: Verluste aus Zins-Swap-Geschäften als Werbungskosten bei den

  • BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11

    Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i. S. des § 5a Abs. 4 EStG

  • BFH, 10.05.2011 - VIII B 147/10

    Keine Revisionszulassung wegen Rüge fehlerhafter Beweislastentscheidung

  • FG Hamburg, 31.05.2011 - 1 K 207/10

    Keine Steuerfreiheit für Zinsen nach § 1 Abs. 1 EntschG

  • FG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 5 K 35/18

    Zinsen nach § 1 Abs. 1 EntschG und als Abschlagzahlungen geleistete Zinszahlungen

  • FG München, 17.12.2013 - 6 K 1949/10

    Risikogeschäfte zwischen dem Gesellschafter/Geschäftsführer und der GmbH als

  • FG Münster, 29.06.2012 - 4 K 288/10

    DBA Portugal - Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuer, Berechnung des

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