Rechtsprechung
   BFH, 30.11.2011 - VI B 22/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6601
BFH, 30.11.2011 - VI B 22/11 (https://dejure.org/2011,6601)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2011 - VI B 22/11 (https://dejure.org/2011,6601)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2011 - VI B 22/11 (https://dejure.org/2011,6601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Ausnahmen vom Vertretungszwang - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO - Wirksamkeit der Aufforderung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - Keine Wiedereinsetzung bei Auslandsaufenthalt und Behauptung einer längeren Postlaufzeit

  • openjur.de

    Ausnahmen vom Vertretungszwang; Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO; Wirksamkeit der Aufforderung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten; Keine Wiedereinsetzung bei Auslandsaufenthalt und Behauptung einer längeren Postlaufzeit

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 116 Abs 2 S 1, FGO § 53 Abs 3 S 2, FGO § 56 Abs 1, RBerNG Art 20 S 4 Nr 2, RBerNG Art 20 S 4 Nr 1, RBerGAV § 10, GG Art 103 Abs 1
    Ausnahmen vom Vertretungszwang - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO - Wirksamkeit der Aufforderung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - Keine Wiedereinsetzung bei Auslandsaufenthalt und Behauptung einer längeren Postlaufzeit

  • Bundesfinanzhof

    Ausnahmen vom Vertretungszwang - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO - Wirksamkeit der Aufforderung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - Keine Wiedereinsetzung bei Auslandsaufenthalt und Behauptung einer längeren Postlaufzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO, § 116 Abs 2 S 1 FGO, § 53 Abs 3 S 2 FGO, § 56 Abs 1 FGO, Art 20 S 4 Nr 2 RBerNG
    Ausnahmen vom Vertretungszwang - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO - Wirksamkeit der Aufforderung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - Keine Wiedereinsetzung bei Auslandsaufenthalt und Behauptung einer längeren Postlaufzeit

  • rewis.io

    Ausnahmen vom Vertretungszwang - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO - Wirksamkeit der Aufforderung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - Keine Wiedereinsetzung bei Auslandsaufenthalt und Behauptung einer längeren Postlaufzeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausnahmen vom Vertretungszwang - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO - Wirksamkeit der Aufforderung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten - Keine Wiedereinsetzung bei Auslandsaufenthalt und Behauptung einer längeren Postlaufzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 4
    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Vertretungszwangs in einem Verfahren um die Erteilung einer bestimmten Lohnsteuerklasse

  • datenbank.nwb.de

    Keine Ausnahme vom Vertretungszwang aufgrund der Bestimmungen aus dem Rechtsberatungsgesetz; Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten; Behauptung einer längeren Postlaufzeit kein Grund für eine Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 05.01.2015 - VI S 10/14

    Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts nach § 155 FGO i. V.

    Im Rahmen der Auslegung von Rechtsbehelfen ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH darauf abzustellen, was dem wirklichen Willen und dem Ziel des Rechtsbehelfsführers bei verständiger Würdigung am besten entspricht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209; vom 30. November 2011 VI B 22/11, BFH/NV 2012, 436, und vom 8. Februar 2012 IV B 76/10, BFH/NV 2012, 1172).
  • BFH, 06.07.2012 - V B 103/11

    Zur Aufforderung, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen

    Bestellt der Kläger, der --wie hier die Klägerin-- seinen Wohnsitz oder Sitz nicht im Geltungsbereich der FGO hat, trotz richterlicher Aufforderung und Hinweises auf die verfahrensrechtlichen Folgen keinen inländischen Zustellungsbevollmächtigten, gilt eine Anordnung oder Entscheidung gemäß § 53 Abs. 3 Satz 2 FGO mit deren Aufgabe zur Post als wirksam zugestellt (vgl. hierzu auch BFH-Beschlüsse vom 30. November 2011 VI B 22/11, BFH/NV 2012, 436 Leitsatz 2 und unter II.3.; vom 7. Dezember 2005 I B 113, 114/05, BFH/NV 2006, 602, unter II.; vom 10. August 2004 III R 19/04, BFH/NV 2004, 1668 Leitsatz 2 und unter II.1.).

    Diese Regelung begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1997  1 BvR 1353/95, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 1772 zu der vergleichbaren Regelung in § 175 Abs. 1 der Zivilprozessordnung in der vom 1. Januar 1964 bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 436, unter III.).

  • BFH, 19.02.2019 - II B 85/17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zustellung, Vertretungszwang, Darlegungsanforderungen

    Mithin genügt erst recht die Aufforderung durch den Berichterstatter selbst (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2011 VI B 22/11, BFH/NV 2012, 436, Rz 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht