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   BFH, 30.11.2016 - V R 48/15   

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https://dejure.org/2016,48647
BFH, 30.11.2016 - V R 48/15 (https://dejure.org/2016,48647)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2016 - V R 48/15 (https://dejure.org/2016,48647)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2016 - V R 48/15 (https://dejure.org/2016,48647)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Bedeutung einer Zuständigkeitsvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 AO, § 127 AO, § 18 UStG, UStG VZ 2015
    Bedeutung einer Zuständigkeitsvereinbarung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen trotz angeblicher örtlicher Unzuständigkeit des Finanzamts

  • rewis.io

    Bedeutung einer Zuständigkeitsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen trotz angeblicher örtlicher Unzuständigkeit des Finanzamts

  • rechtsportal.de

    AO § 127
    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen trotz angeblicher örtlicher Unzuständigkeit des Finanzamts

  • datenbank.nwb.de

    Bedeutung einer Zuständigkeitsvereinbarung; Aufhebung eines Verwaltungsakts wegen Verletzung der örtlichen Zuständigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 27, UStG § 18
    Zuständigkeit, Finanzamt, Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuervorauszahlung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG München, 17.11.2015 - 14 K 2326/15

    Aufhebung einer rechtmäßig zustande gekommenen Zuständigkeitsvereinbarung gegen

    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 48/15
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 17. November 2015 14 K 2326/15 aufgehoben.

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 521 veröffentlichten Urteil kann eine wirksam nach § 27 AO getroffene Zuständigkeitsvereinbarung nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift und damit nur mit Zustimmung aller Beteiligten aufgehoben werden.

  • BFH, 08.09.2011 - II R 47/09

    Erhebung von Lotteriesteuer auf sog. Absprunggewinne und Lagerlosgewinne -

    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 48/15
    a) In § 127 AO kommt der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck, Verfahrensmängeln im Verwaltungsverfahren ein geringeres Gewicht als sachlich-rechtlichen Mängeln beizulegen und rechtlich gebundene Verwaltungsakte, für die weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum besteht, bestehen zu lassen, wenn sie sich als materiell-rechtlich zutreffend erweisen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. September 2011 II R 47/09, BFH/NV 2012, 67, unter II.3.b).
  • BFH, 12.02.2015 - V R 28/14

    Zur Beteiligung eines Dritten i. S. von § 174 Abs. 5 AO

    Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 48/15
    Das Verbot des "venire contra factum proprium" gilt zwar auch im Steuerrecht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Februar 2015 V R 28/14, BFHE 248, 512, unter II.2.c aa).
  • BFH, 24.08.2017 - V R 11/17

    Zur Subsidiarität der Feststellungsklage bei Zweifeln an der örtlichen

    In § 127 AO kommt der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck, Verfahrensmängeln im Verwaltungsverfahren ein geringeres Gewicht als sachlich-rechtlichen Mängeln beizulegen und rechtlich gebundene Verwaltungsakte, für die weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum besteht, bestehen zu lassen, wenn sie sich als materiell-rechtlich zutreffend erweisen (BFH-Urteile vom 30. November 2016 V R 48/15, BFH/NV 2017, 265; vom 8. September 2011 II R 47/09, BFH/NV 2012, 67).
  • FG München, 15.02.2019 - 8 K 142/17

    Verspätungszuschlag zur Lohnsteuer

    Der Kläger vertritt darin zwar offenbar die Auffassung, das streitgegenständliche Verfahren sei aufgrund des Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. November 2016 V R 48/15 abgeschlossen.

    Ein derartiges Verhalten liegt aber nicht vor, wenn der Grund für eine Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO - wie hier - bereits vor vielen Jahren entfallen ist; der erkennende Senat teilt insoweit die vom BFH in dem ebenfalls die Beteiligten dieses Rechtsstreits in Sachen Umsatzsteuer betreffenden Urteil vom 30. November 2016 V R 48/15, BFH/NV 2017, 265, vertretene Auffassung.

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