Rechtsprechung
BFH, 30.11.2016 - V R 48/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Bedeutung einer Zuständigkeitsvereinbarung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 27, AO § 127, UStG § 18, UStG VZ 2015
Bedeutung einer Zuständigkeitsvereinbarung
- Bundesfinanzhof
Bedeutung einer Zuständigkeitsvereinbarung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 AO, § 127 AO, § 18 UStG, UStG VZ 2015
Bedeutung einer Zuständigkeitsvereinbarung - IWW
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen trotz angeblicher örtlicher Unzuständigkeit des Finanzamts
- rewis.io
Bedeutung einer Zuständigkeitsvereinbarung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen trotz angeblicher örtlicher Unzuständigkeit des Finanzamts
- rechtsportal.de
AO § 127
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen trotz angeblicher örtlicher Unzuständigkeit des Finanzamts - datenbank.nwb.de
Bedeutung einer Zuständigkeitsvereinbarung; Aufhebung eines Verwaltungsakts wegen Verletzung der örtlichen Zuständigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG München, 17.11.2015 - 14 K 2326/15
- BFH, 30.11.2016 - V R 48/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- FG München, 17.11.2015 - 14 K 2326/15
Aufhebung einer rechtmäßig zustande gekommenen Zuständigkeitsvereinbarung gegen …
Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 48/15
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 17. November 2015 14 K 2326/15 aufgehoben.Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 521 veröffentlichten Urteil kann eine wirksam nach § 27 AO getroffene Zuständigkeitsvereinbarung nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift und damit nur mit Zustimmung aller Beteiligten aufgehoben werden.
- BFH, 08.09.2011 - II R 47/09
Erhebung von Lotteriesteuer auf sog. Absprunggewinne und Lagerlosgewinne - …
Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 48/15
a) In § 127 AO kommt der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck, Verfahrensmängeln im Verwaltungsverfahren ein geringeres Gewicht als sachlich-rechtlichen Mängeln beizulegen und rechtlich gebundene Verwaltungsakte, für die weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum besteht, bestehen zu lassen, wenn sie sich als materiell-rechtlich zutreffend erweisen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. September 2011 II R 47/09, BFH/NV 2012, 67, unter II.3.b). - BFH, 12.02.2015 - V R 28/14
Zur Beteiligung eines Dritten i. S. von § 174 Abs. 5 AO
Auszug aus BFH, 30.11.2016 - V R 48/15
Das Verbot des "venire contra factum proprium" gilt zwar auch im Steuerrecht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Februar 2015 V R 28/14, BFHE 248, 512, unter II.2.c aa).
- BFH, 24.08.2017 - V R 11/17
Zur Subsidiarität der Feststellungsklage bei Zweifeln an der örtlichen …
In § 127 AO kommt der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck, Verfahrensmängeln im Verwaltungsverfahren ein geringeres Gewicht als sachlich-rechtlichen Mängeln beizulegen und rechtlich gebundene Verwaltungsakte, für die weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum besteht, bestehen zu lassen, wenn sie sich als materiell-rechtlich zutreffend erweisen (BFH-Urteile vom 30. November 2016 V R 48/15, BFH/NV 2017, 265;… vom 8. September 2011 II R 47/09, BFH/NV 2012, 67). - FG München, 15.02.2019 - 8 K 142/17
Verspätungszuschlag zur Lohnsteuer
Der Kläger vertritt darin zwar offenbar die Auffassung, das streitgegenständliche Verfahren sei aufgrund des Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. November 2016 V R 48/15 abgeschlossen.Ein derartiges Verhalten liegt aber nicht vor, wenn der Grund für eine Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO - wie hier - bereits vor vielen Jahren entfallen ist; der erkennende Senat teilt insoweit die vom BFH in dem ebenfalls die Beteiligten dieses Rechtsstreits in Sachen Umsatzsteuer betreffenden Urteil vom 30. November 2016 V R 48/15, BFH/NV 2017, 265, vertretene Auffassung.